Kommunalverbändezurück

(GZ-15-16-2020)
gz bayerischer gemeindetag

► Bayerischer Gemeindetag:

 

Bauamtsleiter- und Stadtbaumeistertagung in Irsee

 

Bereits vor der Corona-Pandemie fand in Kloster Irsee die 4. Bauamtsleiter- und Stadtbaumeistertagung des Bayerischen Gemeindetags statt. Wie immer unterteilte sich die zweitägige Tagung in vier thematische Blöcke: „Privates Baurecht und Grundstücksvergabe“, „Bauen, Planen, Umwelt“, „Gute Beispiele“ und „Das richtige, bedarfsgerechte und nachhaltige Wohnen planen“. Diese spiegelten den Arbeitsalltag in den städtischen und gemeindlichen Bauämtern wider.

„Zum Umgang mit den Belangen Hochwasser und Starkregen in der Bauleitplanung“ lautete der Titel des Referats von Dr. Hadumar Roch vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim im Planungsrechtsblock. Darin zeigte er anhand zahlreicher positiv wie negativ bebilderter Beispiele auf, wie die Themen Hochwasser- und Starkregenschutz in kommunalen Bauleitplanungen zielführend bewältigt werden können. Dabei wurde deutlich, dass die Sammlung an konkreten Festsetzungsmöglichkeiten, die den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen, beachtlich ist und mittlerweile zahlreiche Erfahrungswerte vorliegen, die in einem Leitfaden des Umweltministeriums zusammengefasst wurden.

Mit einem Beispiel, das sogar der Bund als preiswürdig ansah, begann der Themenblock der Praxisberichte. Es handelt sich dabei um die Neugestaltung der Altmühlpromenade in Gunzenhausen sowie dem dabei geschaffenen Hochwasserschutz, der durch einen außergewöhnlichen Bürgerbeteiligungsprozess begleitet wurde. Simone Teufel, Stadtbaumeisterin der Stadt Gunzenhausen erläuterte, wie ein workshopbasierter Bürgerbeteiligungsprozess, bei dem Anwohner ungewöhnlich stark in den Planungsprozess eines komplexen und streitanfälligen städtebaulichen Projekts eingebunden wurden, zur Befriedung und damit gelungenen Entwicklung zentraler Projekte beitragen kann.

Praxisbericht

Thomas Lehenherr, Umweltbeauftragter der Stadt Bad Saulgau und Jens Wehner, dortiger Stadtgärtnermeister, hatten ebenfalls ein preisgekröntes Beispiel im Gepäck, nämlich die Biodiversitätsstrategie der „Landeshauptstadt der Biodiversität“ aus Baden-Württemberg. Die beiden Experten veranschaulichten, welche konkreten Maßnahmen Bad Saulgau in den vergangenen rund 20 Jahren unternommen hat, um Naturvielfallt im ganzen Stadtgebiet herzustellen und die Tier- und Pflanzenwelt zu unterstützen.

Nachhaltiges Wohnen

Im letzten Themenblock, der der Planung nachhaltigen Wohnens gewidmet war, setzte sich Prof. Dr. Manfred Miosga, Professor für Stadt- und Regionalentwicklung an der Universität Bayreuth und Präsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum e.V., mit der Frage auseinander, welcher Wohnraum tatsächlich benötigt wird. Anhand von Zahlen, Daten, Fakten und Erkenntnissen aus der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung wies er darauf hin, dass im Ländlichen Raum häufig ein „Einfamilienhaus-Dispositiv“ bestehe, das dazu führt, dass an tatsächlich vorhandenen Wohnraumbedarfen vorbeigeplant wird. Miosga empfahl insofern, der konkreten Bedarfsermittlung im Planungsprozess besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Eine solche Bedarfsermittlung sei Voraussetzung für die bedarfs- und zukunftsgerechte Kommunalentwicklung in ihrer ganzen gesellschaftlichen Breite.

Laut Prof. Dr. Arno Bunzel, Bereichsleiter Stadtentwicklung, Recht und Soziales am Deutschen Institut für Urbanistik sowie außerplanmäßiger Professor an der Technischen Universität Berlin, hat das Bundesverfassungsgericht schon sehr früh festgestellt, dass Grund und Boden aufgrund seiner Unvermehrbarkeit in einer sozialgerechten Wirtschafts- und Sozialordnung anders betrachtet werden müsse, als andere Wirtschaftsgüter. Diese Erkenntnis gelte es gerade in Zeiten eines scheinbar ungebremsten Bodenwertzuwachses in weiten Teilen der Republik in den Vordergrund zu rücken, wenn über eine Weiterentwicklung des Baugesetzbuchs debattiert wird.

Baueitplanung im Bestand

In seinem Vortrag „Bauleitplanung im Bestand“ arbeitete schließlich Dr. Gerhard Spieß, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus München, heraus, dass die Schaffung von zusätzlichem oder geändertem Baurecht in einer Bestandssituation zu den komplexesten Themen des Rechts der Bauleitplanung gehört. Das Geheimnis liege neben einer Beachtung der Entschädigungsvorschriften in einer substanziierten Ermittlung und Bewertung der Bestandsbaurechte sowie in einer fundierten städtebaulichen Begründung des geplanten Vorgehens. Informelle Planungen, wie ein Rahmenplan oder ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept, können hierfür eine wertvolle Basis liefern.

DK

 

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