Kommunalverbändezurück

(GZ-20-2020)
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► Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung:

 

Eigenmittelanteil bei Förderprogrammen für Kommunen

 

Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung hat ein Diskussionspapier zur Frage „Wer schon viel hat, dem wird noch mehr gegeben?“ veröffentlicht. Vertiefend beleuchtet wird dabei die Problematik des kommunalen Eigenmittelanteils.

Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, dass strukturschwache Kommunen durch das aktuelle Fördersystem benachteiligt werden. So ist es für diese Kommunen aufgrund begrenzter Personalkapazitäten deutlich schwieriger, über die Vielzahl an Förderprogrammen mit jeweils höchstindividuellen und komplexen Förderbedingungen den Überblick zu behalten und entsprechend Förderanträge zu stellen. Zudem leide die kommunale Selbstverwaltung unter der engen Zweckbindung von Förderprogrammen.

Aufgrund begrenzter Finanzmittel können finanzschwache Kommunen vielerorts nicht dort investieren, wo es gerade angezeigt ist, sondern müssen sich daran orientieren, für welche Vorhaben Fördermittel von der EU, dem Bund und dem jeweiligen Bundesland zur Verfügung gestellt werden. Der zumeist notwendige Eigenmittelanteil schränkt Investitionen für andere notwendige, aber eben nicht förderberechtigte Vorhaben, na-
hezu vollumfänglich ein.

Finanzschwache Kommunen haben zudem große Schwierigkeiten, den Eigenmittelanteil überhaupt erbringen zu können und verzichten daher von vorneherein auf eine Bewerbung. Folge ist, dass finanzstarke Kommunen, da sie vor allem die entsprechenden Personalressourcen haben sowie den notwendigen Eigenanteil aufbringen können, letztlich stärker als finanzschwache Kommunen von Förderprogrammen profitieren.

Empfohlen wird unter anderem, den Kommunen zu ermöglichen, beim Eigenanteil alternativ auch Personal- und Sachleistungen geltend machen zu können. Zudem sollte es Kofinanzierungshilfen durch das Land geben. Besonders finanzschwache Kommunen sollten vom Eigenanteil befreit werden. Grundsätzlich sollten Förderprogramme niedrigschwellig angesetzt und auch eine Bündelung von Programmen zugelassen werden.

Zu hoher bürokratischer Aufwand für kleine Gemeinden

Insgesamt ist der bürokratische Aufwand für die Fördermittelbeantragung für kleine und eher ländlich geprägte Gemeinden zumeist zu hoch. Die Fördermittelgeber, insbesondere auf Landesebene, sollten daher Beratungs- sowie Unterstützungsangebote zu den Programmen schaffen. Entscheidend ist zudem eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen. Fördermittel sollten die Ausnahme darstellen und sich darauf beschränken, neue Entwicklungen anzustoßen und besondere Missstände zu beheben.

Empfohlenes Fördernetzwerk

Kommunen wird unter anderem empfohlen, sich zur Kapazitätsbündelung mit umliegenden Gemeinden zu einem Fördernetzwerk zusammenzuschließen. Auch die Finanzierung einer Stelle für die Akquise von Fördermitteln auf Gemeindeverbandsebene wird angeregt.

Unterstützt werden die vorgeschlagenen Empfehlungen vom Deutschen Städte- und Gemeindebund. Zweifelsfrei bedürfe es auf kommunaler Ebene an erster Stelle einer aufgabengerechten Finanzausstattung. Fördermittel könnten hier keinen Ersatz darstellen. Gleichwohl könnten Fördermittel aber der richtige Weg sein, um neue Entwicklungen anzustoßen und massive Rückstände aufzuholen. Der DStGB spricht sich daher auch für eine Aufstockung und Entfristung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes aus.

Auch im Rahmen von EU-Programmen fällt laut DStGB in der Regel ein kommunaler Eigenmittelanteil an. Hier sei hervorzuheben, dass es auf Druck der Kommunalverbände auf europäischer Ebene seit der letzten Förderperiode immerhin möglich ist, dass der Eigenanteil auch z.B. über Spenden fremdfinanziert werden kann. Zuvor musste der Eigenanteil direkt aus dem Haushalt kommen, was Haushaltssicherungskommunen von der Kommunalaufsicht häufig dann untersagt wurde.

Lockerung der Zweckmittelbindung angemahnt

Der Kommunalverband mahnt schon lange eine Lockerung der zumeist recht strikten Zweckmittelbindung sowie die Atomisierung der Förderprogramme an. Die zunehmende Anzahl separater Förderprogramme mit jeweils abweichenden Förderbedingungen erhöhe den administrativen Aufwand erheblich. Dieser sei gerade für kleinere Gemeinden im ländlichen Raum nicht mehr händelbar.

Aus Sicht des DStGB müssten künftige Förderprogramme deutlich stärker als bisher finanzschwache und kleine Kommunen in den Blick nehmen. Künftig sei sicherzustellen, dass Investitionen weder an der Erbringung des Eigenmittelanteils noch am administrativen Aufwand scheitern.

DK

 

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