Kommunalverbändezurück

(GZ-3-2021)
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► Bundes-KPV:

 

Kommunale Bausteine für Regierungsprogramm

 

Mit Blick auf die nächste Legislaturperiode haben Bundesvorstand und Hauptausschuss der Kommunalpolitischen Vereinigung (KPV) das Papier „Kommunale Bausteine für das Regierungsprogramm 2021-2025“ verabschiedet. „Getreu dem Motto ‚Starke Kommunen – starkes Deutschland‘ setzen wir uns für mehr Gestaltungsfreiheit vor Ort, für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen und für mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung ein“, unterstrich der KPV-Bundesvorsitzende und Vorsitzende der AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Haase MdB.

Bayerns KPV-Landesvorsitzender Landrat Stefan Rößle gemeinsam mit dem KPV-Bundesvorsitzenden Christian Haase, MdB. Bild: GZ
Bayerns KPV-Landesvorsitzender Landrat Stefan Rößle gemeinsam mit dem KPV-Bundesvorsitzenden Christian Haase, MdB. Bild: GZ

Im Rahmen der Möglichkeiten des Bundes wird zunächst eine „dauerhafte kontinuierliche Stärkung der kommunalen Investitionskraft an Stelle der Förderung von Kommunalinvestitionen in verschiedenen Programmen oder aus Sondervermögen“ präferiert. Dazu soll den Kommunen künftig ein höherer Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung gestellt werden, der eigenverantwortlich für erforderliche kommunale Investitionen und Investitionsunterhaltungsmaßnahmen zu verwenden ist.

Online-Plattform für Förderprogramme

„Wir werden die kommunal relevanten Förderprogramme unter Beibehaltung des Mittelvolumens zusammenfassen und dabei die Anzahl halbieren. Alle Förderprogramme für Kommunen werden wir auf einer Online-Plattform bündeln, um sie dort einfacher zu beantragen und abzuwickeln“, heißt es weiter. Bei der zusätzlichen Verteilung von kommunalen Mitteln am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen soll der in § 1 Absatz 2 FAG genannte Kommunalanteil stärker an Kriterien wie Einwohnerzahl und Sozialausgaben, aber auch der ungünstigen Relation aus großer Gebietsfläche und geringer Einwohnerzahl ausgerichtet werden.

Erhalt der Gewerbesteuer

„Wir bekennen uns zum Erhalt der Gewerbesteuer und werden diese als wichtige kommunale Realsteuer mit eigenem Hebesatz in ihrer bisherigen Form erhalten“, betont die Bundes-KPV. „Wir werden die gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass bei Unternehmensstrafzahlungen der Abschöpfungsanteil grundsätzlich nicht brutto, sondern netto zu bemessen ist, um zu vermeiden, dass Kommunen in Folge von Unternehmensstrafzahlungen Gewerbesteuereinnahmen rückerstatten müssen.“

Gesichert werden soll zudem der besondere Status der kommunalen Sparkassen als örtliche Stabilitätsanker der regionalen Wirtschaft auch auf der Ebene der EU. „Wir werden sicherstellen, dass die Bürgerschaft als Gewährsträger und Eigner der Sparkassen frei und unabhängig entscheiden kann, wer in den Verwaltungsräten Verantwortung übernehmen kann.“

Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur

Auch die Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) steht auf der Agenda. Diese soll grundgesetzlich um die Komponenten ländliche Entwicklung ergänzt und finanziell aufgestockt werden. In Förderinstrumenten wie z.B. Städtebau, GAK und GRW (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur) gilt es, die Möglichkeiten von Regionalbudgets zu erweitern. Diese tragen zu mehr Flexibilität in der Mittelnutzung und zum Abbau von Bürokratie bei.

Darüber hinaus schwebt der Bundes-KPV auf EU-Ebene eine Vereinfachung im kommunalen Vergaberecht, insbesondere für eine Anhebung der Schwellenwerte für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen, vor. Ziel ist es, dass Kommunen nicht nur in krisenbedingten Sondersituationen zur Konjunkturbelebung einfacher heimische und regionale Auftragnehmer berücksichtigen können. Im Blick haben die Kommunalpolitiker auch die Freistellung der reinen interkommunalen Zusammenarbeit im Vergabe- und Umsatzsteuerrecht. Festgehalten wird am Durchgriffsverbot des Bundes auf die Kommunen. Sie sind an einer möglichen zukünftigen Föderalismuskommission mit Sitz und Stimme zu beteiligen.

Aufgabenadäquate Finanzierung

Entsprechend der Verfassung sollen die Länder eine aufgabenadäquate Finanzierung der Kommunen sicherstellen und dafür sorgen, dass künftig keine Kassenkredite mehr die Handlungsspielräume gerade strukturschwacher Kommunen einschränken. Um ihnen dauerhaft in der Regierung Gehör zu verschaffen, soll der Kommunalbeauftragte der Bundesregierung im Bundeskanzleramt die Belange der Kommunen koordinieren.

In der Sozialgesetzgebung ist eine dauerhafte Regelung zu etablieren, dass Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt nicht auf vorzeitigen Rentenbezug angerechnet und auf Aufwandsentschädigungen aus kommunalem Ehrenamt keine Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden.

„Zur finanziellen Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter stellen wir sicher, dass Bund und Länder dauerhaft nicht nur die zusätzlichen Investitionskosten, sondern auch dauerhaft und vollumfänglich die zusätzlichen Betriebskosten tragen“, heißt es weiter.

Beim Unterhaltsvorschuss soll der bereits für 12- bis 18-Jährige geltende Grundsatz, wonach ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur wirksam wird, wenn das Kind keine SGB II Leistungen bezieht, auch auf Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet werden, um sowohl die Antragsteller als auch die Verwaltung von Doppelbürokratie zu entlasten. Festzuhalten ist dagegen am Ziel der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Mit Bund, Ländern und Kommunen soll eine umfassende Dezentralisierungsstrategie entwickelt werden.

Revitalisierung der Ortskerne

„Mit dem Motto ‚Nachhaltig Leben in einer digitalen Region‘ will die Bundes-KPV weitere Modellprojekte unterstützen und die Städtebauförderung um diesen Aspekt erweitern. „Wir werden das Baugesetzbuch dahingehend weiter anpassen, dass Kommunen Ortskerne und Innenstädte so ausgestalten können, dass Handel, Gewerbe, Arbeit und Wohnen sowie gute Erreichbarkeit sichergestellt und Leerständen vorgebeugt werden. Die Mittel der Städtebauförderung müssen auch für die Revitalisierung der Innenstädte und Ortskerne zur Verfügung stehen, auch um ein aktives kommunales Immobilienmanagement zu betreiben.“

Auch in ländlichen Räumen soll der Aufbau von Coworking-Spaces sowie Gründer- und Startup-Zentren möglich sein. „Dazu wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen erweitern, damit kommunale Unternehmen dort tätig werden können, wo private diese Rolle nicht übernehmen.“

Zudem ist geplant, die Ergebnisse eines realitätsnahen Modellversuchs des Umweltbundesamtes zum Flächenzertifikatehandel aufzugreifen und dieses Instrument flächendeckend zu implementieren. „Damit wollen wir eine flächensparende Siedlungspolitik fördern und gleichzeitig zu einer Entlastung der Kommunalfinanzen beitragen.“

Des Weiteren ist vorgesehen, die Rahmenbedingungen für Bauen mit Holz so zu verbessern, dass auch kommunale Bauprojekte erfolgreicher als bislang umgesetzt werden können. Dazu soll die Musterbauordnung angepasst werden. Überdies ist das Baukindergeld in eine dauerhafte Förderung zur Schaffung selbstgenutzten Wohneigentums für Familien überzuführen.

„Unser Ziel ist, dass jedes Gebäude in Deutschland mittels Glasfaserkabel erreicht und an schnelles Internet angeschlossen werden kann. Dazu werden wir den Kommunen unabhängig von Wirtschaftlichkeitsprüfungen im Sinne eines Universaldienstes die Möglichkeit eröffnen, den Breitbandausbau auch unter Einbeziehung alternativer unterirdischer wie oberirdischer Verlegemöglichkeiten in Eigenregie voranzutreiben. Wir werden die ab 2025 zur Verfügung stehenden 5G-tauglichen Frequenzen für den flächendeckenden Mobilfunkausbau nutzen“, lautet ein weiterer Baustein.

Ausbau der digitalen Verwaltung

Es gilt, die digitale Verwaltung weiter auszubauen und den elektronischen Personalausweis bzw. Identitätsnachweis (Aufenthaltstitel) als modernes und mobil einsetzbares Authentifizierungsmedium flächendeckend für alle Leistungen der öffentlichen Hand zum Einsatz zu bringen. „Wir entwickeln für Kommunen eine Angebotsplattform, einen ‚kommunalen App-Store‘, in dem alle zertifizierten, zugelassenen, einsatzfähigen Fachanwendungen für die Kommunen vergabe- und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.“

Bei der Trinkwasserversorgung will die Bundes-KPV den Erhalt der Entscheidungsmöglichkeiten vor Ort sicherstellen und wendet sich dabei gegen jede Form der Zwangsprivatisierung. Um den Folgen des Klimawandels besser begegnen zu können, „werden wir die Klimaschutzmaßnahmen durch gleichrangige Klimaanpassungsmaßnahmen ergänzen. Wir wollen die Klimaschutzleistungen des Waldes stärker honorieren, indem die Klimaleistung honoriert wird. Dazu werden die Einnahmen aus der CO2-Abgabe verwendet.“

Beim Ausbau erneuerbarer Energien ist angedacht, die Planungskompetenzen der Kommunen durch ein klares Planungsrecht zu stärken. Für die künftig benötigten Wasserstoffnetze ist ein effektives Regulierungsregime zu schaffen, um die bestehenden Gasinfrastrukturen zu nutzen und eine zügige Umrüstung zu ermöglichen.

„Wir werden das standardisierte Bewertungsverfahren für über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz geförderte Infrastrukturprojekte dahingehend weiterentwickeln, dass bestimmte Kriterien im Bewertungsverfahren wie Klima- und Umweltschutz, Verkehrsverlagerung oder Aspekte der Daseinsvorsorge vorhabenspezifisch stärker gewichtet werden können“, heißt es weiter. „Beim Kosten-Nutzen-Faktor erhalten dünn besiedelte ländliche Räume einen Bonus, um aus geringerer Einwohnerzahl zwangsläufig resultierende höhere Grundkosten besser berücksichtigen zu können.“

Auf Grundlage der KMU-Definition der Europäischen Union will die Bundes-KPV schließlich eine bundesweite Definition kleiner und mittelständischer Unternehmen erarbeiten, nach der auch kommunale Unternehmen, die mehr als zu 25 Prozent in kommunaler Hand liegen, als KMU zählen, wenn sie die EU-Vorgaben hinsichtlich Unternehmensgröße und Umsatz-/Bilanzkriterien erfüllen.

DK

 

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