Kommunalverbändezurück

(GZ-3-2021)
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► Zukunftsforum Ländliche Entwicklung 2021:

 

Zeitgemäße Infrastruktur im Visier

 

Die Corona-Pandemie verdeutlicht, welches Potenzial in der Digitalisierung steckt, gerade auch für die ländlichen Räume. Kluge und maßgeschneiderte Anwendungen können hier einen großen Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse leisten. „Alles digital oder doch wieder normal? Neue Formen von Arbeit und Teilhabe als Chance für die ländlichen Räume“ lautete deshalb das Motto des diesjährigen virtuellen 14. Zukunftsforums Ländliche Entwicklung im Rahmen der Internationalen Grünen Woche. Zwei Tage lang diskutierten mehr als 2.000 Teilnehmer darüber, wie Leben auf dem Land noch lebenswerter werden kann.

In diesem Rahmen übergab Bundesministerin Julia Klöckner die Förderurkunden an die Landräte der sieben Modellregionen, die das Ministerium mit seinem Programm „Smarte.Land.Regionen“ unterstützt. Für die Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie erhalten sie jeweils bis zu einer Million Euro. Bayern ist mit dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab vertreten, der das Thema Digitalisierung vor allem in den Bereich der Gesundheitsversorgung integrieren und ein digital-analoges Versorgungszentrum schaffen wird.

Laut Ministerin Klöckner gehören Homeoffice, digitaler Unterricht oder Online-Meetings für viele Menschen inzwischen zum Alltag. Vor allem für die ländlichen Regionen sei dies eine große Chance: Digitale Vernetzung und flexible Arbeitsmodelle machten vermeintliche Nachteile gegenüber Städten wett und damit das Leben auf dem Land noch attraktiver. Apps und digitale Anwendungen unterstützten dabei, mobiler zu sein, sich besser zu vernetzen oder erleichterten die Nahversorgung. „Das fördern wir passgenau mit unseren Programmen: Um Entfernungen zu überwinden und Menschen näher zusammenzubringen.“

Sonderprogramm

Mit dem Sonderprogramm „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern.“ hat das BMEL mehr als 200 ehrenamtliche Projekte mit mehr als 1,1 Millionen Euro unterstützt, die wegen der Kontaktbeschränkungen und Hygienemaßnahmen höhere Ausgaben hatten und neue digitale Wege gehen mussten.

Die neue „Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt“, die unter anderem vom BMEL finanziert wird, unterstützt in einem wegen der Corona-Situation kurzfristig aufgelegten Förderprogramm ca. 1.900 Vereine z. B. mit Coachings und bei der Anschaffung digitaler Technik.

Im Februar 2021 starten die ersten Vorhaben der BMEL-Bekanntmachung „LandVersorgt“. Kommunen werden hier unter anderem mit bis zu 50.000 Euro bei der Entwicklung von neuen, hybriden Konzepten, die Online-Handel und lokale Geschäfte verbinden, unterstützt. Im Leitfaden „Coworking auf dem Land“ gibt das BMEL zudem Hilfestellung zur Gründung und dem Betrieb von Bürogemeinschaften auf dem Land.

Programm „LandMobil“

Im Programm „LandMobil“ fördert das Ministerium zudem 41 Modellvorhaben mit jeweils bis zu 180.000 Euro, mit denen Ideen erprobt und dank digitaler Vernetzung und flexibler Lösungen die Mobilität auf dem Land verbessert werden kann.

Kernforderungen zur integrierten ländlichen Entwicklung 2030 stellte DStGB-Präsidiumsmitglied Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, mit weiteren Akteuren des ländlichen Raums und des Bundes vor.

Knapp ein Jahr nach Beginn der Corona-Pandemie zeigen sich laut DStGB insbesondere die digitalen Stärken und Schwächen im Land. Die ländlichen Gebiete hätten mit den gegebenen Infrastrukturen die Krise den Umständen nach bestmöglich gemeistert. Gleichwohl zeige sich deutlich die Wichtigkeit einer zeitgemäßen digitalen Infrastruktur.

Flächendeckend Glasfaser

Der Kommunalverband fordert daher, das Glasfasernetz in Deutschland flächendeckend auszubauen und hybrides Arbeiten in ländlichen Regionen zu ermöglichen. Die Länder müssten den Breitbandausbau ambitioniert und koordiniert verfolgen. Hierzu seien Breitbandkompetenzzentren zu errichten, die die Kommunen beim effektiven Ausbau unterstützen. Bis 2023 sollten die letzten weißen Flecken geschlossen sein. Ziel sei es, „an jedem Ort in unserem Land einen Glasfaser-Gigabit-Anschluss verfügbar zu machen“.

Stärkung der Ortskerne

Mit der Stärkung des ländlichen Raums als Wohnort muss nach Ansicht des DStGB aber auch die Stärkung der Ortskerne einhergehen: Attraktive Gastronomie- und Nahversorgungsangebote müssten rund um das Homeoffice und Co-Working-Spaces entstehen. Idealerweise seien diese mit anderen Basisdienstleistungen der Daseinsvorsorge wie Bahn- und Busanbindungen, Ärzte- und Gesundheitszentren, zu verknüpfen.

Nicht zuletzt müsse die Anbindung von ÖPNV und SPNV verbessert werden. 120 Mittelzentren (1,8 Millionen Einwohner) seien nicht an das Bahnnetz angeschlossen. Bei vielen erscheine die Reaktivierung praktikabel, oft gebe es auch bereits vorhandene Güterbahnen. Die Bundesregierung müsse hierzu ein Reaktivierungsprogramm Schiene auflegen, um die Bahn für Pendler im ländlichen Raum zu erschließen.

„Die Länder müssen ihre starren Vorgaben in diesem Bereich flexibilisieren und mitfinanzieren. Als Zubringerdienste müssen flexible Bedienformen im ÖPNV weiter gestärkt werden. Hierzu zählen Rufbusse ebenso wie die genehmigungsfreie Mitnahme bei Bürgerbussen“, so der Verband.

Die bessere verkehrliche Anbindung bewirke zugleich, dem Tourismus nach der Corona-Krise zum Neustart zu verhelfen, heißt es weiter. Gefordert wird eine Marketingstrategie, die die ländlichen Räume dabei unterstützt, sich digital bei den jeweiligen Zielgruppen bekannt zu machen. Bund und Länder müssen jetzt die Weichen stellen, dass der Neustart des Tourismus nach der Corona-Krise gelingt und sich der Trend zum Urlaub in der Heimat verfestigt. Grundsätzlich müsse eine gemeinsame Vermarktung von Tourismus, regionaler Landwirtschaft und Kultur einen Multiplikator bilden, der die regionale Wertschöpfungskette dynamisch aktiviert.

Corona-Konjunkturprogramm

Abschließend plädiert der Deutsche Städte- und Gemeindebund für ein Corona-Konjunkturprogramm 2021, das ein besonderes Augenmerk auf die ländlichen Räume legt. „Es muss eine maximale Förderung erfolgen und auf Eigenanteile bei finanzschwachen Kommunen verzichtet werden. Allen voran brauchen die Kommunen bis 2030 finanzielle Planungssicherheit. Dann werden sie trotz erheblicher Belastungen notwendige Projekte für die Stärkung ländlicher Räume umsetzen“, heißt es. In diesem Sinne fordert der DStGB, dass vom Bund und den Ländern für das Jahr 2021 „ein starkes Signal für starke ländliche Räume“ ausgeht.

DK

 

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