„Das Ziel dieser Datenstrategie ist es, dass wir die Chancen, die in Daten liegen, als Gesellschaft auch nutzen. Wir haben die Hoffnung, dass wir dadurch nicht nur Wertschöpfungspotenziale heben, sondern das Leben für alle Menschen besser machen“, erläuterte der Chef des Bundeskanzleramtes, Helge Braun.
Mithilfe der Maßnahmen der Datenstrategie möchte die Bundesregierung die europäischen Werte, die gemeinsamen Vorstellungen von Datenschutz und Souveränität im Zeitalter von globalem Datenverkehr und Vernetzung durchsetzen und global zum Vorbild machen. Mit der Datenstrategie lege die Bundesregierung „einen Fahrplan in die Zukunft vor, in der wir Daten verantwortungsvoll und innovativ nutzen“, betonte die Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung, Dorothee Bär.
Da die Bundesregierung den Weg in die Datengesellschaft nur gemeinsam mit Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gehen kann, identifiziert die Datenstrategie vier große Handlungsfelder, die sämtliche Akteure in die Pflicht nehmen.
1. Dateninfrastrukturen leistungsfähig und nachhaltig ausgestalten:
Zunächst geht es um Maßnahmen, die das Fundament für eine moderne Datengesellschaft legen, zum Beispiel Infrastrukturmaßnahmen. Hierzu gehören Vorhaben zu Quanten- und Hochleistungsrechnern, aber auch das Projekt Gaia-X. Weiterhin sind in der Datenstrategie Vorhaben aufgeführt, die ein lebendiges Ökosystem erzeugen, also etwa Datenräume für Gesundheit, in denen mehrere Akteure aus Wissenschaft und Wirtschaft sicher und vertrauensvoll zusammenarbeiten können. Beispiel hierfür ist erstmalig ein bundesweites Krebsregister, das die Daten aus den Ländern zusammenführt.
2. Innovative und verantwortungsvolle Datennutzung steigern:
Es gilt, Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass mehr Daten verantwortungsvoll und nachhaltig genutzt und geteilt werden können und zugleich missbräuchliche Datennutzung verhindert wird. Dazu will die Bundesregierung mehr Rechtssicherheit schaffen, innovative Datenräume anstoßen und – zum Beispiel durch Datentreuhänder – neue Kooperationsformen ermöglichen. Neben den großen Chancen der innovativen Datennutzung gilt es hier aber auch, den politischen, gesellschaftlichen und individuellen Konsequenzen von Datenmissbrauch entgegenzuwirken.
3. Datenkompetenz erhöhen und Datenkultur etablieren:
Ein weiteres Ziel der Datenstrategie ist es, die Datenkompetenz in der breiten Bevölkerung, der Wirtschaft und Wissenschaft deutlich zu erhöhen. „Die Frage der Datenkompetenz ist entscheidend. Wir müssen Menschen haben, die das Ganze können. Deshalb wollen wir das Jahr 2021 nutzen, um die digitale Bildung nach vorne zu bringen“, erklärte Kanzleramtsminister Braun. Das Thema „Umgang mit Daten“ steht dabei im Zentrum. Denn nur wer weiß, worum es geht, kann souveräne Entscheidungen treffen.
4. Den Staat zum Vorreiter machen:
Nicht zuletzt muss sich auch die Verwaltung selbst neu aufstellen, um für moderne Bürgerinnen und Bürger gute digitale Leistungen zu erbringen. Die staatliche Dateninfrastruktur muss daher nachhaltig gestaltet und die Datenkompetenz der Staatsbediensteten verbessert werden. Mehr öffentliche Daten, transparenteres Arbeiten sowie bürgerfreundlichere Services sind hier die Ziele. Dazu gehört unter anderem die Errichtung von Datenlaboren in Bundesministerien als Serviceeinheiten für Wirtschaft, Wissenschaft und Bürger.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), dessen Mitglieder den digitalen Wandel der Städte und Regionen in der Praxis gestalten, begrüßt die Strategie, mahnt jedoch Änderungen beim DNG-Entwurf an. Dazu Hauptgeschäftsführer Ing-bert Liebing: „Wir begrüßen die Datenstrategie grundsätzlich. Doch beim DNG sollte die Bundesregierung ihren Entwurf an zwei Punkten nachbessern, um die digitale Daseinsvorsorge nicht zu schwächen, sondern zu stärken.“
Daseinsvorsorge verbessern
Erstens sollte der Gesetzgeber erfolgreiche Smart-City-Kooperationen erhalten, statt ihnen die Basis zu entziehen. In der Praxis teilen kommunale Unternehmen ihre Daten freiwillig – z.B. mit Kooperationspartnern aus Forschung, Mittelstand, Startups oder Handwerk vor Ort. Ziel solcher Kooperationen ist, die Daseinsvorsorge durch neue, digitale Anwendungen zu verbessern und wirtschaftlichen Mehrwert vor Ort zu schaffen.
Wenn nun – wie im aktuellen DNG-Entwurf – auch diese freiwillig mit Dritten geteilten Daten allen öffentlich zugänglich gemacht werden müssen, drohe die Basis für die Kooperation verloren zu gehen: Gemeinsame Smart-City-Projekte würden in Frage gestellt oder gestoppt, neue Kooperationsprojekte nicht mehr auf die Rampe gebracht. Daher sollten Daten, die kommunale Unternehmen zwecks Austausch und Kooperation freiwillig mit Dritten teilen, nicht im DNG aufgenommen werden. Ziel sollte sein, erfolgreiche Smart-City-Kooperationen nicht auszubremsen oder zu stoppen und den Mehrwert dort zu schaffen, wo die Daten gewonnen werden.
„Zweitens begrüßen wir ausdrücklich den Vorstoß in der Datenstrategie, auch für private Unternehmen eine Pflicht zur Datenherausgabe verstärkt zu prüfen“, so Liebing. Diesen Impuls der Datenstrategie sollte der Gesetzgeber beim Datennutzungsgesetz berücksichtigen: Denn kommunale Unternehmen stehen in vielen Bereichen wie Energie und Verkehr im Wettbewerb zu privaten Unternehmen und finanzieren sich im Regelfall über private Entgelte.
„Wenn nur öffentliche bzw. kommunale Unternehmen ihre Daten zur Nutzung veröffentlichen müssen, werden sie im Wettbewerb mit privaten Unternehmen strukturell benachteiligt. Ob Datenerhebung, -aufbereitung, -nutzung oder -bereitstellung:
Wir brauchen gleiche Regeln für alle. In den Bereichen der Daseinsvorsorge sollten daher alle Unternehmen ihre Daten offenlegen: also private und kommunale Unternehmen. Mit einem solchen Level-Playing-Field könnte die Bundesregierung strukturelle Nachteile zulasten der kommunalen Unternehmen und Daseinsvorsorge verhindern und Wettbewerb auf Augenhöhe ermöglichen. Hier sollte der Impuls der Datenstrategie spürbar auf das Datennutzungsgesetz einwirken.“
Insgesamt ist aus VKU-Sicht ein konsistenter Rechtsrahmen zu Datenaustausch und -nutzung sowie Wettbewerb auf Augenhöhe notwendig, damit kommunale Unternehmen die nötige Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit bekommen. So könnten sie ihre Digitalisierungsstrategien und -vorhaben vorantreiben und zugleich den digitalen Wandel der Städte und Gemeinden für alle gestalten.
Gesünder durch die Pandemie
Nach Auffassung des Bitkom-Präsidenten Achim Berg ist eine ambitionierte Datenstrategie überfällig:
„Mit einer Datenstrategie würden wir sehr viel besser und gesünder durch die Corona-Pandemie kommen. Diese Krise sollte auch den Skeptikern vor Augen geführt haben, welche herausragende Bedeutung aktuelle und qualitativ hochwertige Daten zum Beispiel für die Pandemiebekämpfung oder für die Bewertung der Wirksamkeit politischer oder epidemiologischer Maßnahmen haben. Und welche Folgen es hat, wenn Entscheidungsträger nicht auf solche Daten zurückgreifen können.
Auch mit Blick auf Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz dürfen wir nicht mehr ausschließlich darüber diskutieren, wie wir Daten vermeiden können. Wir müssen vielmehr eine sichere, verantwortungsvolle und die Privatsphäre der Menschen schützende Nutzung ermöglichen.“
Vor mehr als einem Jahr habe die Bundesregierung Eckpunkte für eine Datenstrategie vorgelegt, so Berg. Jetzt müsse man aus dem Diskussions- in den Umsetzungs-Modus wechseln. Dabei gelte es, bestehende Rechtsunsicherheiten aufzulösen, die den Einsatz neuer Technologien hemmen.
„Wir brauchen einen kohärenten Regulierungsansatz, der die bisher vorhandenen, oft unkoordinierten Maßnahmen verzahnt. Damit hat Deutschland die Chance, zum Vorbild für ganz Europa zu werden.“
DK
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