Kommunalverbändezurück

(GZ-7-2021)
gz bayerischer gemeindetag

► Bayerischer Gemeindetag:

 

Taten statt Worte!

 

Ein entschiedeneres Handeln der Politik sowie ein Gesetz zur Sicherung des stationären Handels und zum Erhalt lebendiger Innenstädte hat der Bayerische Gemeindetag in der Debatte um die pandemiebedingten Umsatzeinbrüche beim stationären Einzelhandel gefordert. Laut Verbandspräsident Dr. Uwe Brandl setzen der Lockdown, ein davon profitierender Onlinehandel sowie ein sich dadurch wandelndes Kaufverhalten den örtlichen Einzelhandel unter Druck. Verwunderlich sei, dass der Aufschrei in Politik, Verbänden und Gesellschaft mit Blick auf die Entwicklungen der vergangenen Monate nicht noch größer ist.

Dr. Uwe Brandl.
Dr. Uwe Brandl.

Der stationäre Einzelhandel leiste einen fundamentalen Beitrag für die kommunale Infrastruktur, die örtliche Daseinsvorsorge, die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs für alle sozialen Gruppen, das soziale Miteinander; er schaffe Arbeit und Lebensunterhalt für die Menschen in den Städten und Gemeinden und gewährleiste Ressourcen- und klimaschonende Versorgungs- und Transportwege, betonte Brandl. Dabei handle es sich um einen dauernden Beitrag, den der Onlinehandel allein nicht zu leisten vermag.

Mit Blick auf eine pandemiebedingte Pleitewelle des stationären, örtlichen Einzelhandels und den damit verbundenen städtebaulichen und sozialen Auswirkungen fordert der Bayerische Gemeindetag ein Gesetz zur Sicherung des stationären Handelns und zum Erhalt lebendiger Innenstädte. Konkret gehe es darum, die Innenentwicklungsinstrumente des Baugesetzbuchs zu stärken, Städtebauförderungsmittel mit Blick auf die Aufenthaltsqualität und den Liegenschaftserwerb in den Innenstädten auszuweiten und verlässliche Sonntagsöffnungszeiten zu schaffen.

Die Erreichbarkeit der Innenstädte mit intelligenten Verkehrskonzepten sei ebenso förderungswürdig wie die digitale Infrastruktur in den Innenstädten. Zudem müsse der stationäre Einzelhandel mit Blick auf seine gesamtgesellschaftlichen Funktionen kostenseitig entlastet werden. Auch gelte es, die kostenseitige und soziale Belastung des Onlinehandels für die kommunale Infrastruktur, die kommunale Daseinsvorsorge sowie die Sozialfunktionen in den Städten und Gemeinden zu untersuchen und auf regulatorischer Ebene mit Lenkungswirkung zu belasten.

Brandl zufolge „brauchen wir ein entschiedeneres Handeln der Politik, das über die freilich auch begrüßenswerten Gesprächsrunden und Dialogforen hinausgeht. Ich vernehme aus der Politik eine breite Bereitschaft – auch aus ökologischen Gründen – über eine Art Paketversandbesteuerung nachzudenken. Jetzt ist die Zeit dafür!“ Mit Blick auf die Energiewende fordern die Gemeinden eine finanzielle Beteiligung am Ertrag von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Damit könnte örtlicher Widerstand gegen solche Projekte vermindert oder gelöst werden.

Nach Brandls Worten „gibt es bei der Windenergie jetzt eine Wertschöpfungsbeteiligung der Standortgemeinden. Warum weigert sich das Bundeswirtschaftsministerium, das gleiche auch für Solaranlagen zu ermöglichen? In einer bundesweit regulierten Gemeindebeteiligung sehen wir die Möglichkeit, Akzeptanz und Vertrauen für die Energiewende zu schaffen.“

Mittlerweile, so der Verbandschef, gebe es kaum noch Solarkraftwerk-Projekte, gegen die noch keine Bürgerinitiative gebildet worden sei. Warum sollte die Gemeinde beim Nutzerkampf um Flächen Photovoltaikanlagen zulassen, wenn die Erträge nicht in der Gemeinde ankommen? „Was bei der Wind-
energie erlaubt ist, muss auch für die Solarenergie gelten.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat es in der Hand, die bisher nur für Windkraftprojekte vorgesehene Wertschöpfungsbeteiligung von Gemeinden auch auf die Photovoltaik auszudehnen. Wir fordern ihn auf, dies zu tun“, unterstrich Brandl.

Nach langem Ringen werden Gemeinden und Städte jetzt an den Erträgen von Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet beteiligt. Dies dürfte die Akzeptanz dieser Anlagen in der Bevölkerung erhöhen. Jedoch gibt es bislang keine Wertschöpfungsbeteiligung von Gemeinden an Solarkraftwerken im Gemeindegebiet. Dabei wäre es aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags so einfach:

Die Bundesregierung müsste lediglich eine Option im novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz ziehen. § 95 Nr. 3 EEG sieht vor, dass der Bund die bisher nur für Windkraftprojekte vorgesehene Wertschöpfungsbeteiligung von Gemeinden auch auf andere erneuerbare Energien, also auch auf die Photovoltaik, ausdehnen kann. Bislang weigere sich das Bundeswirtschaftsministerium allerdings, davon Gebrauch zu machen.

Anlässlich des Weltwassertags wies Präsident Brandl schließlich darauf hin, dass der Grundgedanke multifunktionaler, wassersensibler Flächennutzungen bereits in den ersten Überlegungen zur Entwicklung von Städten und Gemeinden enthalten sein müsse. Das Prinzip der Schwammstadt sei Kern einer nachhaltigen Stadtplanung. Schwammstädte würden so geplant und gebaut, dass sie Wasser wie ein Schwamm aufnehmen und speichern können und dieses in Phasen der Trockenheit wieder an die Umgebung abgeben.

Das Bündnis „Wassersensibles Planen und Bauen“, dem neben dem Bayerischen Gemeindetag auch die Bayerische Architektenkammer, der Bayerische Ingenieurekammer-Bau und der DWA Landesverband Bayern angehören, fordert einen nachhaltigen Umgang mit den begrenzten Wasserressourcen im Zuge einer vorausschauenden, zukunftsfesten Siedlungsentwicklung. Dazu zählen:

  • 1. Nachhaltiger Umgang mit Regen
  • 2. Regenwasser in Bauleitplanung und Baugenehmigung berücksichtigen
  • 3. Sensibilisierung der Öffentlichkeit und Beratung der Bauherren verstärken
  • 4. Wassersensibles Planen und Bauen als Baustein für Identität und Baukultur
  • 5. Förderung nachhaltiger wasser- und klimasensibler Lösungen
  • 6. Honorarordnung anpassen
  • 7. Gesplittete Abwassergebühren bayernweit einführen

„Der gesplittete Gebührenmaßstab für Schmutz- und Niederschlagswasser kann einen Anreiz für die Entsiegelung von Flächen und den Regenrückhalt auf den Grundstücken setzen“, erklärte hierzu Dr. Juliane Thimet, stellvertretende Geschäftsführerin des Bayerischen Gemeindetags.

Auch verwies sie darauf, dass Bauleitplanung mehr denn je bedeute, nicht nur überbaubare Flächen, also Baurechte, zu vergeben, sondern ganz genau festzulegen, wie mit Oberflächenwasser umgegangen wird. Von vornherein müsse klar sein, welche Anforderungen dazu auf jedem einzelnen Grundstück erfüllt werden müssen und wie ein Baugebiet insgesamt zur Regenwasserrückhaltung beiträgt.

„Deshalb plädiere ich für verbesserte Festsetzungsmöglichkeiten für sog. multifunktional genutzte Flächen und Zisternen.“

Auch in Einzelgenehmigungsverfahren gehöre der zukunftsorientierte Umgang mit dem Niederschlagswasser zu einer gesicherten Erschließung. Ohne den Nachweis einer ordnungsgemäßen Niederschlagswasserbeiseitigung dürfe es in Bayern keine Baugenehmigung mehr geben.

„Überlegtheit beim Planen, Tempo beim Bauen“, fasste Thimet ihre Position zusammen.

DK

 

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