Kommunalverbändezurück

(GZ-7-2021)
gz deutscher landkreistag

► Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistags:

 

Den Teufelskreis durchbrechen

 

Das Präsidium des Deutschen Landkreistags hat die Länder aufgefordert, die Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gemeinsam mit den Landkreisen voranzutreiben. Wie Präsident Landrat Reinhard Sager nach einer virtuellen Sitzung betonte, müssten die Länder den Landkreisen umgehend Gespräche anbieten.

Sager zufolge „könnten wir bei den Neueinstellungen von Ärzten und weiterem Personal in den Gesundheitsämtern insgesamt schon weiter sein, denn in einer Reihe von Ländern haben zielgerichtete Beratungen über eine dauerhafte Umsetzung der strukturellen und personellen Verbesserungen im öffentlichen Gesundheitsdienst noch nicht stattgefunden. Damit verbunden ist die Zusage der Länder, ihrerseits gegenüber den Landkreisen die aus dem Pakt entstehenden kommunalen Mehrausgaben vollständig und dauerhaft auszugleichen.“

Bundeszusage: 4 Mrd. Euro

Die Erfüllung dieser ausschließlichen Länderverantwortung werde durch die vom Bund zugesagten insgesamt 4 Mrd. Euro erheblich erleichtert, konstatierte der Präsident. Das Grundproblem bestehe darin, dass es in kaum einem Land eine gemeinsame Strategie von Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem jeweiligen Land für die Struktur der Gesundheitsämter gibt, um darauf aufbauend entsprechend Personal und technische Strukturen weiterzuentwickeln. Und auch zur Finanzierung durch die Länder bestehe Klärungsbedarf, damit die Landkreise und kreisfreien Städte überhaupt erst Planstellen schaffen, ausschreiben und einstellen können.

Befristete Einstellungen

Einige Länder wollten wohl auch den notwendigen Personalaufwuchs (teilweise) durch befristete Einstellungen vornehmen. „Das ist einerseits in gewissem Umfang sinnvoll, darf aber nicht der Regelfall sein. Denn andererseits wird es so problematischer für die Landkreise, in einem ohnehin schwierigen Arbeitsmarkt geeignetes Personal zu finden“, so Sager. „Das, was wir in dieser Hinsicht hören, klingt jedenfalls nicht gerade ermutigend.“

Ausbau der Ganztagsbetreuung

Was die Ganztagsbetreuung anbelangt, so unterstützt der Deutsche Landkreistag nachdrücklich das Ziel, die Angebote für Schulkinder weiter auszubauen. „Die Landkreise erwarten aber eine belastbare und gesicherte Gegenfinanzierung für die damit verbundenen kommunalen Dauerlasten, gerade für die Betriebskosten. Sonst machen Bund und Länder eine Rechnung zulasten Dritter auf“, erläuterte Sager. „Generell hätten wir es für richtiger befunden, ganztägige Bildung über die in der inhaltlichen Verantwortung der Länder stehenden Schulen zu realisieren und nicht über die Jugendämter. Es liegt auf der Hand, dass es nicht ideal ist, wenn der Schulalltag am Vormittag von anderer Stelle verantwortet wird als die Bildungsinhalte am Nachmittag.“

Bund-Länder-Vereinbarung

Kurz vor Jahresende 2020 ist die Bund-Länder-Vereinbarung zur Umsetzung des Investitionsprogramms für den Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung des Bundes unterzeichnet worden. Im Rahmen dieses Programms sollen zunächst bundesweit 750 Mio. Euro in den Ausbau der Ganztagsbetreuung investiert werden, die bei entsprechenden Abrufquoten bis zur Verdoppelung aufgestockt werden können.

Rechtsanspruch

Parallel verhandeln Bund und Länder den im Koalitionsvertrag verabredeten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2025 im SGB VIII. Dem Vernehmen nach soll der Rechtsanspruch stufenweise eingeführt werden, beginnend 2025 für die ersten Klassen und dann aufwachsend bis 2028 bis zur vierten Klassenstufe.

Der Deutsche Landkreistag unterstütze den Ausbau der Ganztagsangebote, unterstrich der DLT-Präsident. „Wir erwarten hierfür aber eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Für uns steht außer Frage, dass die Länder den Landkreisen die mit dem Rechtsanspruch verbundenen Kosten auszugleichen haben. Die Finanzierung durch die Länder muss unabhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung vollständig gesichert sein. Wenn sich der Bund gegenüber den Ländern finanziell beteiligt, kann uns dies nur recht sein. Denn es erleichtert den Ländern die Erfüllung ihrer gegenüber den Kommunen bestehenden Pflicht zum finanziellen Belastungsausgleich.“

Kommunale Dauerlasten

Die Landkreise würden finanziell sehr darunter leiden, dass neue Bundesgesetze oder Rechtsansprüche kommunale Dauerlasten verursachen, die nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden, hob Sager hervor.

„Dieser Teufelskreis muss durchbrochen werden. Anschubfinanzierungen des Bun-des bei Begründung von laufenden kommunalen Kosten sind strukturelles Gift für die Kommunen.“

Mit Blick auf das Thema Kommunalfinanzen wies der DLT-Präsident darauf hin, dass zur verfassungsrechtlichen Garantie kommunaler Selbstverwaltung auch der Anspruch auf eine finanzielle Mindestausstattung gehöre.

Dies sei folgerichtig, da ohne eine aufgabenbezogene Unterlegung des Selbstverwaltungsrechts mit Finanzmitteln die tatsächlichen kommunalen Handlungsmöglichkeiten immer mehr schwinden und eine Schuldenspirale droht.

„Deshalb unterstützen wir nachdrücklich die Verfahren des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens beim Bundesverfassungsgericht. Die Frage der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen hat grundsätzliche Bedeutung für die gesamte kommunale Ebene in Deutschland. Wir erwarten von Karlsruhe klare Aussagen zu diesem Fundament kommunaler Selbstverwaltung, dem sich dann die Landesregierungen nicht mehr entziehen können.“

Die Länder seien und blieben aufgefordert, für eine ordentliche finanzielle Mindestausstattung der Landkreise und Gemeinden zu sorgen.

„Sie müssen ihre Kommunen mit dem Nötigen zur Bewältigung ihrer Aufgaben ausstatten, so dass sie nicht dauerhaft Kredite aufnehmen müssen. Es geht konkret darum, den rheinland-pfälzischen Kommunen insgesamt mehr Geld zu geben.“

Das Land stelle sich hingegen auf den Standpunkt, die Kommunen müssten die zu geringen Finanzmittel nur anders untereinander verteilen.

„Die Bettdecke ist aber insgesamt zu kurz, egal wo man sie hinzieht“, machte Sager deutlich und verwies darauf, dass dieses Problem auch in anderen Ländern bestehe. Das Verfahren in Karlsruhe habe daher bundesweite Bedeutung.

Ausreichende Finanzmittel auch für freiwillige Aufgaben

Eine ausreichende finanzielle Grundausstattung sollte laut Sager auch für freiwillige Aufgaben selbstverständlich sein.

„Diese Selbstverständlichkeit muss aber leider immer und immer wieder vor Gericht eingefordert werden. Das ist nicht nur entwürdigend, sondern auch zeit- und kraftraubend. Mit dem Gang vor das Bundesverfassungsgericht sind wir somit hoffentlich am richtigen Ort angelangt, um diese Frage ein für alle Mal zum Wohle aller Landkreise und Gemeinden zu klären“, so der DLT-Präsident.

DK

 

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