Kommunalverbändezurück

(GZ-12-2021)
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► Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder:

 

Länder müssen Verantwortung übernehmen

Deutscher Städtetag und DStGB zur Finanzierung des Rechtsanspruchs

 

Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf des Gesetzes zur Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder verabschiedet. Mit dem Gesetz soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita-Zeit für viele Familien wieder aufklafft, wenn die Kinder eingeschult werden. Die Bundesregierung hatte das Vorhaben für mehr Vereinbarkeit und mehr Chancengerechtigkeit in der Bildung Anfang Mai auf den Weg gebracht. Als nächstes wird der Bundesrat Ende Juni erneut über den Gesetzentwurf beraten.

Ab August 2026 sollen zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Wie Städtetagspräsident Burkhard Jung darlegte, appelliert sein Verband an die Länder, für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder Verantwortung zu übernehmen und sich maßgeblich finanziell zu beteiligen:

„Wir erwarten von den Ländern ein klares Bekenntnis, die Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder maßgeblich mitzufinanzieren. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten müssen zu ihrer Verantwortung stehen. Wenn das Gesetz, auf das sich die Koalition jetzt geeinigt hat, heute den Bundestag passiert, bleibt eine milliardenschwere Finanzierungslücke. Diese Last darf nicht an den Kommunen hängen bleiben. Wenn auch die Länder den Rechtsanspruch wollen, müssen sie die Kosten abdecken, die der Bund nicht trägt. Hier gilt ganz klar: Wer bestellt, bezahlt.“

Es fehlt an Geld, Personal und Räumen

Die Betreuungslücke für Kinder im Übergang von Kita und Schule zu schließen, vor allem in Westdeutschland, ist aus Sicht des Deutschen Städtetags richtig. „Es hilft den Familien und verbessert die Bildungschancen der Kinder. Aber neben der unzureichenden Finanzierung bleibt es auch eine riesige Herausforderung, bis dahin genügend Personal zu finden und die geeigneten Räumlichkeiten zu schaffen“, so Jung.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an Bund und Länder, den vorgesehenen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder im Kinder- und Jugendhilfegesetz in der jetzt vorliegenden Form nicht umzusetzen. Der Verband warnt davor, den Eltern Versprechungen zu machen, die unter den aktuellen Rahmenbedingungen voraussichtlich in absehbarer Zeit nicht erfüllt werden können.

Das gesellschaftspolitische Ziel, auch in der Grundschule eine Ganztagsbetreuung anzubieten, sei ohne Zweifel richtig. Es dürfe beim Wechsel von der Kindertageseinrichtung zur Grundschule für Familien keinen Bruch geben. Bereits jetzt bauten die Kommunen daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Ganztagsangebote für Grundschulkinder in Schulen und Horten massiv aus. Ob zu diesem Zweck ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder eingeführt werden soll, sei allerdings vorrangig eine Angelegenheit der Länder, die für die schulische Bildung verantwortlich sind. Den Ländern sollte die Entscheidung zu kommen, ob die Rechtsansprüche jeweils im Schul- oder Kinder- und Jugendhilfegesetz des jeweiligen Landes geregelt werden sollten.

„In jedem Fall erwarten die Kommunen eine vollständige Finanzierung der zusätzlichen Belastungen für die kommunale Ebene. Sowohl die Investitionskosten als auch – in noch weitaus höherem Maße – die laufenden Betriebskosten sind durch dieses Gesetz nicht gedeckt. Bleibt es bei den Ankündigungen des Bundes und der Länder, müssten die Kommunen in den nächsten Jahren, bei ohnehin schon stark belasteten Haushalten, jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von mehreren Milliarden Euro zusätzlich schultern“, betont der DStGB.

Neben der Finanzierungsfrage sei zudem die Personalfrage nicht gelöst. Angesichts des bereits jetzt bestehenden Personalmangels im Bereich erzieherischer Berufe werde es nicht gelingen können, bis 2030 rund 800.000 zusätzliche Ganztagsplätze zu schaffen.

Zumal im Hinblick auf die demografische Entwicklung in den nächsten Jahren auch viele Betreuerinnen und Betreuer das Rentenalter erreichen werden. Derzeit werden jährlich rund 35.000 Fachkräfte ausgebildet. Um den Bedarf zu decken, müsste die Zahl der jährlich ausgebildeten Fachkräfte mit rund 85.000 mehr als doppelt so hoch sein.

DK

 

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