Kommunalverbändezurück

(GZ-14-2021)
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► Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistags:

 

Krisenstrukturen stärken

 

Für krisenfeste Strukturen in Bund, Ländern und Kommunen hat sich der Deutsche Landkreistag ausgesprochen. Zwischen den staatlichen Ebenen sollte das Zusammenspiel weiter verbessert werden. „Allerdings ist eine Verlagerung operativer Befugnisse von den Landkreisen und Städten auf den Bund nicht der richtige Weg“, machte der Verbandspräsident, Landrat Reinhard Sager, nach der Sitzung des Präsidiums im Landkreis Trier-Saarburg deutlich.

Teil der Kriseninfrastruktur seien auch die Gesundheitsämter der Landkreise. Hier sind die Länder aus Sagers Sicht aufgefordert, die Umsetzung des Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst gemeinsam mit den Landkreisen voranzutreiben. „Auf eine dauerhafte Finanzierungszusage seitens der Länder warten wir noch immer. Bei den Neueinstellungen von Ärzten und weiterem Personal in den Gesundheitsämtern könnten wir insgesamt schon viel weiter sein.“

Belastbare Verabredungen

Benötigt würden zügig belastbare Verabredungen, damit die Landkreise und kreisfreien Städte überhaupt erst Planstellen schaffen, ausschreiben und einstellen können. Damit verbunden sei die Zusage der Länder, ihrerseits gegenüber den Landkreisen die aus dem Pakt entstehenden kommunalen Mehrausgaben vollständig und dauerhaft auszugleichen, erläuterte der Verbandschef. „Bislang sind die Länder nicht bereit, über die Bundesfinanzierung hinaus Zusagen zu machen. Das ist aber für die kommunale Ebene die im Pakt verankerte Bedingung, sich im Zuge von unbefristeten Neueinstellungen auch dauerhaft zu binden.“

Föderale Verteilung der Kompetenzen

Bewährt hat sich laut Sager die föderale Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund sowie den Ländern und Kommunen beim Bevölkerungsschutz. Grundlegender Veränderungsbedarf bestehe nicht. Explizit abzulehnen sei vor allem eine Übertragung operativer Befugnisse auf den Bund im Katastrophenfall. Auch landes- bzw. bundesweite Katastrophen ließen sich effektiv nur vor Ort bekämpfen.

Gleichwohl müsse Deutschland krisenfester werden, fuhr der Verbandschef fort. Dabei nannte er neben einer besseren Zusammenarbeit aller staatlichen Stellen gemeinsame Krisenübungen, die intensivierte Aus- und Weiterbildung sowie die Stärkung des Ehrenamtes. Dies gelte vor allem bei Großschadenslagen, die den Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder eines Landes überschreiten.

Klare Regeln und Absprachen

Für das Zusammenwirken der verschiedenen Stellen bedürfe es nicht nur klarer Regeln und Absprachen, die Zusammenarbeit müsse auch immer wieder mit Blick auf verschiedene Krisenszenarien geübt werden. Zudem, so Sager, habe sich in den ersten Wochen der Pandemie gezeigt, dass es zu geringe Vorräte etwa an Schutzmasken und ähnlichen Gegenständen gegeben habe. Auch hier müsse weiter an optimalen Abläufen gearbeitet werden.

Stichwort Ganztagsbetreuung: Der Deutsche Landkreistag fordert Bund und Länder auf, im Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung eines Rechtsanspruchs für Grundschüler ab 2026 zumindest eine für die Kommunen tragbare Finanzierung zu verabreden. „Die Kostenfrage wird bislang zwischen den Beteiligten wie eine heiße Kartoffel behandelt: Jeder schiebt sie zum anderen, um sich nur ja nicht die Finger zu verbrennen. Am Ende sind es aber die Landkreise und Städte, die auf den Ausgaben sitzen bleiben. Dieses Spiel machen wir nicht mit“, stellte Reinhard Sager fest. Es gehe um nicht weniger als 4 Mrd. Euro pro Jahr, die nicht ausfinanziert seien. Der Bund beteilige sich in der letzten Ausbaustufe mit knapp 1 Mrd. Euro, „womit 3 Mrd. Euro pro Jahr bei uns hängen bleiben“.

Auskömmliche Finanzierung für die Kommunen

Bund und Länder müssten deshalb entweder im Gesetzgebungsverfahren eine auskömmliche Finanzierung für die Kommunen vereinbaren oder aber die Länder müssten sich dazu verpflichten, ihre Kommunen von den Kostenfolgen vor allem bei den Betriebsausgaben freizuhalten. Vor einem derart folgenreichen Gesetzgebungsverfahren hätte der Bund mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden einvernehmliche und verbindliche Regeln zur dauerhaften Finanzierung der Betriebskosten und der Investitionskosten treffen müssen, erklärte Sager. „Das ist unterblieben, so dass wir erneut in letzter Minute Klärungen einfordern müssen. Das ist unwürdig.“

Eine tragfähige Lösung bestehe darin, dass der Bund den Ländern für diese Milliardenaufgabe dauerhaft Umsatzsteuerpunkte überlässt. „Dies würde auch der Dynamik der Ausgabenentwicklung gerecht werden. Die Länder wiederum haben gegenüber den Kommunen vollständig für die Finanzierung der neuen Aufgabe einzustehen und müssen sich dazu auch klar bekennen.“

Leitlinien für Sparkassen

Eingehend befasste sich das Präsidium des Deutschen Landkreistags darüber hinaus mit den auch im Deutschen Sparkassen- und Giroverband gegenwärtig intensiv erörterten „Leitlinien für die Struktur öffentlich-rechtlicher Sparkassen“. Angesichts der langanhaltenden Niedrigzinsphase und der überbordenden Anforderungen der Regulatorik wird vielerorts über Fusionen zwischen bisher im Markt bewährten Sparkassen nachgedacht, um auch künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Nach Auffassung des DLT-Präsidenten ist dies grundsätzlich durchaus sachgerecht und gerade im Kundeninteresse verantwortungsbewusst. Dabei müssten aber im Interesse der Gesamtheit der Sparkassen bestehende Grundprinzipien gewahrt bleiben.

„Wo Sparkasse draufsteht, muss immer auch Sparkasse drin sein“, betonte Sager. Konkret bedeute dies: „Kommunale Sparkassen, die durchweg öffentlich-rechtliche Anstalten sind, müssen dies auch in Zukunft ohne Wenn und Aber bleiben. Da können wir keine Konzessionen machen. Außerdem darf es wegen der spezifischen Kundennähe und der demokratischen Legitimation kommunale Sparkassen nur in einem zusammenhängenden Geschäftsgebiet in einem Wirtschaftsraum geben, was zum Beispiel Sprungfusionen grundsätzlich ausschließt. Darüber hinaus dürfen Sparkassen größenmäßig nicht aus der kommunalen Bindung herauswachsen und zu Regionalbanken werden.“

Kommunale Selbstverwaltung sei durch die Überschaubarkeit des Gebiets und der verrichteten Tätigkeiten gekennzeichnet. „Das gilt auch für kommunale Sparkassen. Wo insoweit Grenzen der Ausdehnung liegen, haben in erster Linie die Träger vor Ort zu entscheiden. Ihre Überlegungen müssen sich aber in die Gesamtstrukturen des jeweiligen Sparkassenverbandes einfügen. Insoweit haben die Sparkassenregionalverbände und auch die Sparkassenaufsicht der Länder ein wichtiges Wächteramt“, unterstrich der Verbandschef abschließend.

DK

 

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