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(GZ-19-2021)
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Stadt neu denken

Positionspapier „Zukunft der Innenstadt“

 

„Städte sind Orte für Menschen. Städte sind Orte für Bildung, Erholung, Events und Kultur. Unser Auftrag ist es, die Angebote in den Innenstädten an die neuen Bedürfnisse und Erwartungen der Menschen anzupassen. Wir brauchen einen neuen Mix“, betont der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Helmut Dedy. Wie der Wandel der Innenstädte gelingen kann, zeigt der Kommunalverband in seinem Positionspapier „Zukunft der Innenstadt“. Damit setzt er einen Impuls für die Weiterentwicklung der Innenstädte hin zu zukunftsfähigen multifunktionalen Orten.

Das Papier ist Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung für die Gestaltung der Innenstadt, denn zahlreiche Städte haben sich in einem breiten Beteiligungsprozess in die Ausarbeitung eingebracht. Die „Position des Deutschen Städtetages zur Zukunft der Innenstadt“ wurde vom Hauptausschuss in Berlin beschlossen.

Der Bund wird aufgefordert, unverzüglich ein „Förderprogramm Innenstadt“ für fünf Jahre mit einer Gesamthöhe von 2,5 Milliarden Euro aufzusetzen, um die Städte bei der Bewältigung ihrer Herausforderungen in den Innenstädten und Stadtteilzentren zu unterstützen. Dieses sollte flexibel und einfach handhabbar sein und insbesondere die vorübergehende Anmietung und einen Zwischenerwerb von leerstehenden städtebaulich relevanten Schlüsselimmobilien durch die Städte unterstützen.

Der Deutsche Städtetag hält es zudem für zielführend, wenn der Bund ein Service- und Kompetenzzentrum zur Unterstützung der Kommunen bei der Transformation der Innenstädte und Stadtteilzentren einrichtet. Das Service- und Kompetenzzentrum sollte das bereits vorhandene Wissen bündeln, den Kommunen als Plattform für einen Erfahrungsaustausch zur Verfügung stehen und Beratungsleistungen für die Innenstadtentwicklung anbieten.

Kommunalen Spielraum erweitern

Weiterhin sei es erforderlich, die Kommunen handlungsfähiger zu machen und das Bauplanungsrecht mit Blick auf Nutzungsmischung und Nutzungsänderung flexibler auszugestalten. Der kommunale Spielraum für Experimente müsse deutlich erweitert werden. Zudem wird die Umwelt- und Bauministerkonferenz gebeten, sich in Fragen des Emissions- und Lärmschutzes zügig auf eine Konkretisierung der bereits vorgeschlagenen Experimentierklausel für die TA Lärm zu einigen.

Der Deutsche Städtetag fordert die Akteure der Innenstadt auf, die Möglichkeiten der Digitalisierung für neue Geschäfts- und Nutzungsmodelle einzusetzen. Bund, Länder und Kommunen seien aufgerufen, diese Entwicklung entsprechend zu unterstützen, beispielsweise durch Digitalcoaches.

Möglichkeiten der Digitalisierung

Erheblichen Nachholbedarf sieht der Verband bei der virtuellen Abbildung und Auffindbarkeit innerstädtischer Funktionen im Internet. Der Standort Innenstadt müsse sich nicht nur baulich und gestalterisch ansprechend präsentieren, sondern auch im Internet auffindbar sein und den bei anderen Plattformen üblichen Nutzungskomfort bieten. Hierfür bedürfe es sowohl fachlicher als auch finanzieller Unterstützung für die Kommunen und die anderen Innenstadtakteure.

Weiterer Bedarf zur Digitalisierung besteht laut Deutschem Städtetag auch im Bereich der Mobilität. Die Nutzung von und der Wechsel zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern sowie Tarifzonen und Verkehrsverbünden sollte erleichtert werden. Außerdem sollten Bund und Länder neben den Innenstädten auch die Stadtteil- und Quartierszentren stärker in den Blick nehmen. Sie leisteten einen wichtigen Beitrag zur Identifikation der Bürger mit ihrem Lebensumfeld und zur Nahversorgung. Diese Funktionen müssten gestärkt werden. Vorgeschlagen wird darüber hinaus eine stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bei der Ausgestaltung in Stadtentwicklungskonzepten. Der Bund und die Länder sollten dies in ihren Förderprogrammen stärker forcieren.

Als essenziell wird zudem eine Aufstockung der Städtebaufördermittel bei gleichzeitiger Entbürokratisierung von Förderrichtlinien und Prüfmechanismen betrachtet, um die sich anbahnende Krise der Innenstädte und Stadtteilzentren bewältigen zu können. Plädiert wird auch für ein strategisches kommunales Flächenmanagement. Um die Umgestaltung von Innenstädten, Stadtteilzentren und Quartieren im Sinne eines strategischen Flächenmanagements besser steuern zu können, bedürfe es einer entsprechenden Berücksichtigung im kommunalen Haushalt.

Liegenschaften optimieren

Bund und Länder werden aufgefordert, mit ihren Liegenschaften und Flächen ebenfalls einen Beitrag zur Multifunktionalität und Lebendigkeit der Zentren zu leisten. Mit der Einführung eines aktiven strategischen Immobilienmanagements bei Bund und Ländern könne die Inwertsetzung der Liegenschaften optimiert und der Nutzen für das Umfeld verbessert werden.

Des Weiteren setzt sich der Deutsche Städtetag für eine Beschleunigung verfahrensrechtlicher Abläufe und eine Erleichterung der aufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahren ein. Kommunen müsse ein schnelleres und eigenständiges Agieren beim Erwerb von Immobilien und Grundstücken ermöglicht werden. Sie benötigten die entsprechenden Spielräume, um auf dem freien Markt gegenüber Investoren agieren zu können.

Eine ressortübergreifende und integrierte Förderpolitik von Bund und Ländern steht ebenfalls im Fokus. Kommunale Innenstadt- oder Zentrenkonzepte sollten nicht mehr nach Ministerien, Ressorts und Förderprogrammen aufgeschlüsselt, sondern thematisch zur Förderung beantragt werden können.

Internationales Steuerrecht im Visier

Der Online-Handel wird auch nach der Pandemie nicht an Bedeutung verlieren, sondern seine Vormachtstellung weiter ausbauen. Die großen global tätigen Onlinehändler leisten laut Deutschem Städtetag bisher keinen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur. Dabei müssten sich alle Unternehmen an der Finanzierung der Infrastruktur gerecht beteiligen.

Das bestehende internationale Steuerrecht sei gestaltungsanfällig und verschaffe damit global tätigen Online-Handelsunternehmen unfaire Wettbewerbsvorteile. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Städte die Einigung der G7-Staaten, die steuerlichen Rahmenbedingungen für globale tätige Unternehmen fortzuentwickeln.

Erneut regt der Hauptausschuss an, den im Jahr 2020 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat eingerichteten „Beirat Innenstadt“ auch in der neuen Legislaturperiode fortzuführen. Damit soll der Erfahrungsaustausch mit den relevanten Akteuren auch künftig vorangebracht werden.

DK

 

 

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