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(GZ-22-2021)
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► VKU-Positionspapier:

 

Vorschläge zum Ausbau erneuerbarer Energien

 

Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss deutlich an Fahrt aufnehmen, formuliert der VKU in einem aktuellen Positionspapier. Hierzu macht er eine Vielzahl konkreter Vorschläge und geht auch auf die Überwindung von Verfahrenshemmnissen ein. Zugleich ist das Papier ein Plädoyer für eine konzertierte Politik, bei der die Akteure Interessenskonflikte überwinden. Schließlich hat sich aus Sicht des VKU gezeigt, dass Ausbauhemmnisse in ganz unterschiedlichen Politikfeldern verortet sind und verschiedene föderale Ebenen betreffen.

Der Verband kommunaler Unternehmen fordert zunächst, die Ausschreibungsvolumina für Windenergie an Land und Solarenergie dauerhaft anzuheben. Um einen EE-Anteil von 65 % an der Stromversorgung zu erreichen, sollte bis 2030 eine installierte Leistung für Windenergie an Land von mindestens 90 GW (EEG: 71 GW) und für Solarenergie von mindestens 125 GW angestrebt werden. Die jährlichen Ausbauziele sollten für Windenergie an Land auf mindestens 5 GW und für Solarenergie auf mindestens 7,5 GW angehoben werden.

Nicht-erneuerbare Energien müssten mit erneuerbaren Energien gleichgestellt werden, wenn sie nachhaltig und treibhausgasneutral sind. Auch sollten Anreize geschaffen und Hemmnisse abgebaut werden, damit erneuerbar erzeugter Strom für die Verringerung von Treibhausgasemissionen in den Sektoren Wärme, Verkehr und Industrie nutzbar gemacht werden kann. Dies gelte insbesondere auch für die Wasserelektrolyse. Stromverbraucher müssten von Abgaben und Umlagen entlastet werden, damit es wirtschaftlich möglich ist, Strom in den Sektoren Wärme und Mobilität klimaneutral nutzbar zu machen. Hierfür bedürfe es einer grundlegenden Reform der Entgelte- und Umlagesystematik, heißt es.

Des Weiteren empfiehlt der VKU, die in den vergangenen Jahren gesunkenen Vergütungssätze und Gebotshöchstwerte bei Solarenergie, Geothermie und Biomasse anzuheben, um das Projektierungsgeschäft wieder anzukurbeln. Bei Biomasse-Ausschreibungen sollten dynamische Höchstgebotsgrenzen eingeführt werden, um das Angebot bei unterzeichneten Ausschreibungen zu erhöhen. Auch sollten Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Deponie-, Klär-, Gruben- und Biogas aus Abfällen nach Ende des Förderzeitraums einen fixen Vermarktungszuschlag erhalten, der den Weiterbetrieb dieser Anlagen ermöglicht.

Der VKU plädiert zudem dafür, die Mieterstromförderung auf Nicht-Wohngebäude zu erweitern. Die Stromsteuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 StromStG sollte nicht nur bei Direktbelieferung, sondern auch im Lieferkettenmodell gewährt werden.

In ihrem Bemühen um eine rechtssichere Ausweisung von Flächen für Erneuerbare-Energien-Projekte sollten Planungsträger vom Gesetzgeber besser unterstützt werden. Die Regelung in § 249 Absatz 3 BauGB, wonach die Länder bestimmen können, dass die baurechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen nur bei Einhaltung von Mindestabständen zu Wohngebäuden Anwendung findet, sollte gestrichen werden. Zudem bedürfe es einer bundeseinheitlichen Festlegung, dass Genehmigungen für Repowering jedenfalls dann zu erteilen sind, wenn sich der Artenschutz durch das Repoweringvorhaben im Vergleich zur Altanlage jedenfalls nicht verschlechtert.

„Die mit dem EEG 2021 geschaffene Möglichkeit für Betreiber von Wind- und Solarparks, eine Abgabe von bis zu 0,2 Cent/kWh an betroffene Kommunen zu leisten und diese Zahlungen aus dem EEG-Konto erstattet zu bekommen, sollte nicht nur bei Solarparks, sondern auch bei Windparks auf Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung erweitert werden“, heißt es weiter. „Außerdem sollte die Zahlung der Abgabe für Betreiber von Wind- und Solarparks verpflichtend sein. Dies sollte für geförderte Anlagen genauso gelten wie für Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung. Für Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung sollte die Erstattung der Kommunalabgabe aus dem EEG-Konto eine Option sein, die auch abgelehnt werden darf.“ Generell sei die Akzeptanz des Wind- und Solarenergieausbaus weiter zu stärken, indem bessere Rahmenbedingungen für Bürgerbeteiligungsmodelle geschaffen werden.

Die für die Genehmigung von Erneuerbare-Energien-Vorhaben zuständigen Behörden sollten mit mehr Personal ausgestattet werden, lautet eine weitere Forderung. Gleiches gelte für die Oberverwaltungsgerichte, die bei Klagen gegen die Genehmigung von Windparks in erster Instanz zuständig sind. Außerdem sei die Einrichtung einer speziellen Kammer, die sich mit Fragen des Genehmigungsrechts von EE-Anlagen vorrangig und qualifiziert beschäftigt, in Erwägung zu ziehen.

Der VKU schlägt zudem vor, das Verfahrensrecht dahingehend zu ändern, dass Genehmigungsverfahren ab einer bestimmten Verfahrensstufe (Stichtag) von späteren Rechtsänderungen nicht mehr berührt werden. Auch sollten Genehmigungsverfahren digitalisiert werden und die Behörden die hierfür notwendige Ausstattung erhalten. Empfohlen wird, dass die Bearbeitung von Windenergieprojekten in den Behörden mehr Priorität bekommt.

Ebenfalls gefordert wird die Einrichtung einer Kommission von Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden, die den Ausbau der erneuerbaren Energien koordiniert und forciert. Wörtlich heißt es: „Ein sachgerechter Aus- und Umbau der Energieinfrastrukturen (Strom, Gas) auf der Verteilnetzebene ist erforderlich, um die zusätzlichen Erneuerbaren-Energien-Mengen effizient in das Energiesystem zu integrieren. Parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien muss auch der Ausbau der Stromverteilnetze beschleunigt werden. Hierfür müssen die Genehmigungsverfahren vereinfacht und die erforderlichen Investitionen im Rahmen der Anreizregulierung anerkannt werden. Darüber hinaus sind Rahmenbedingungen notwendig, die den Vor-Ort-Verbrauch von Strom und den Betrieb von Flexibilitätsoptionen attraktiv machen.“

Ergänzend ist es aus Sicht des VKU notwendig, dezentrale Nutzungs- und Speichermöglichkeiten (z. B. Batteriespeicher, Elektrolyseure, Power-to-heat oder industrielle Großabnehmer) stärker in den Blick zu nehmen, damit der Netzausbau nicht zum Nadelöhr für den EE-Ausbau wird und auch in Regionen mit begrenzten Netzaufnahmekapazitäten zeitnah eine Netzintegration der EE-Stromerzeugung ermöglicht werden kann.

In diesem Zusammenhang seien auch Synergieeffekte mit den lokalen Gasnetzen zu prüfen. Die vorhandene Gasinfrastruktur könne beispielsweise dann einen sinnvollen Beitrag leisten, wenn durch die Umwandlung von erneuerbarem Strom in Wasserstoff (über Elektrolyse) zusätzliche Erneuerbare-Energien-Mengen in das Energiesystem integriert werden können. Dies hätte einen entlastenden Effekt auf die Stromnetze und diene dem Ziel eines kosteneffizienten Netzausbaus. Denn wenn die dargebotsabhängige Wind- und Solarstromerzeugung in Gänze von den Stromnetzen aufgenommen werden müsste (bis zur letzten Kilowattstunde), würde der dafür erforderliche Netzausbau den Rahmen des betriebs- und volkswirtschaftlich Vertretbaren überschreiten, betont der VKU abschließend.

DK

 

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