Kommunalverbändezurück

(GZ-24-2021)
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► Stadtfinanzen 2021:

 

Schlaglichter des Städtetags

 

Kaum ein Politikbereich in Deutschland lässt sich ohne die Kommunen sinnvoll gestalten. Ihre Bürgernähe, Kompetenz und Verwaltungskraft werden benötigt, um Vorhaben zielgerichtet und wirkungsvoll umzusetzen. Dies funktioniert nicht ohne entsprechende Ressourcen. Daher werde sich die neue Bundesregierung auch mit den Kommunalfinanzen auseinandersetzen müssen, heißt es in der Publikation „Stadtfinanzen 2021 – Schlaglichter des Deutschen Städtetags“.

Die Corona-Krise habe vielfach wie ein Brennglas gewirkt: „Sie war gewissermaßen ein ‚Stresstest‘“, betont der Deutsche Städtetag. Bei den Kommunalfinanzen seien Stärken und Schwächen durch die Corona-Pandemie gleichermaßen hervorgehoben worden:

Eine klare Stärke war laut Städtetag die Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern für unkonventionelle und schnelle finanzielle Hilfen. So wurde verhindert, dass die historisch einmaligen Steuereinbrüche die Kommunalhaushalte im vergangenen Jahr 2020 ins Defizit gedrückt haben und Investitionen und Leistungen zusammengestrichen wurden. Zugleich wurde aber deutlich, dass die enorme Zuweisungsabhängigkeit der Kommunalhaushalte auch unabhängig von Krisen ein ernsthaftes strukturelles Problem darstellt.

Kommunen benötigen schnelle Hilfen und langfristige Lösung

Aus Haushaltssicht ist Corona aber nicht vorbei, wie die aktuelle Projektion der kommunalen Spitzenverbände und auch die Prognosen anderer Institutionen zeigen. In der aktuellen Situation benötigten die Kommunen beides: schnelle Hilfen und eine langfristige Lösung. Die schnelle Hilfe schaffe das notwendige Zeitfenster, in dem eine grundlegende, ausreichend diskutierte Lösung der strukturellen Probleme bei den Kommunalfinanzen gefunden werden kann.

Corona hat auch fiskalisch drastische Folgen. Allein in den Jahren 2021 und 2022 fehlen den Städten und Gemeinden nahezu 20 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Damit auf die Pandemiekrise nicht die kommunale Haushaltskrise folgt, sind auch in den nächsten beiden Jahren schnelle Hilfen für die Städte und Gemeinden erforderlich. Hier muss nach Ansicht des Deutschen Städtetags die neue Bundesregierung unverzüglich handeln und gemeinsam mit den Ländern zeitnah die Haushalte stabilisieren.

Kompensation der Steuermindereinnahmen

Wie im Jahr 2020 müssten die Steuermindereinnahmen auch in diesem und dem nächsten Jahr kompensiert werden. Auch wenn der Weg der direkten Kompensation der Steuermindereinnahmen gerade in verfassungspolitischer Hinsicht kritisiert worden sei, so habe er doch einen überragenden Vorteil: Er habe im vergangenen Jahr hervorragend funktioniert, und werde es auch in den Jahren 2021 und 2022 tun. Die neue Bundesregierung dürfe nicht allein den Ländern die Verantwortung für stabile kommunale Haushalte überlassen. Eine kommunale Haushaltskrise gefährde die notwendigen Investitionen für Klimaschutz, Verkehrswende und Digitalisierung.

Klimaschutz, erkehrswende, Bildungsgerechtigkeit, Digitalisierung, bezahlbarer Wohnraum: Die zentralen Themen unserer Zeit verlangten gerade von den Kommunen tatkräftiges Handeln. Das Geld habe der Aufgabe zu folgen, und zwar nicht als kurzfristiges Förderprogramm. Städte und Gemeinden benötigten mehr verlässliche Steuereinnahmen, um langfristig und dauerhaft besser investieren zu können. Ihr Anteil am Steueraufkommen müsse erhöht werden. Zielgenaue Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse müssten dies ergänzen.

Der Anteil der Steuereinnahmen und Gebühren an den gesamten kommunalen Einnahmen liegt im Bundesschnitt weit unter 50 Prozent. Selbst wenn in guten Zeiten in Kommunen ausreichend Finanzmittel vorhanden sind, erschwere der hohe Anteil an Zuweisungen in mehrfacher Hinsicht die Planungen. In manchen Jahren werden neue Förderprogramme aufgelegt, in manchen Jahren aber gar nicht. „Dies zwingt Kommunen vielerorts zu Kaffeesatzleserei bei der mittelfristigen Haushaltplanung.“

Langfristig bindende Entscheidungen, wie etwa das Vorhalten von ausreichenden Personalkapazitäten in kommunalen Bau- und Planungsämtern, könnten auf einer derart ungewissen Grundlage nicht getroffen werden, heißt es in dem Bericht.

Die Planbarkeit sei bei Fördermitteln, die einen bedeutenden Teil der Zuweisungen darstellen, zusätzlich eingeschränkt. Vorgaben seitens des Fördermittelgebers führten dazu, dass sich die Planung, aber auch die politischen Diskussionen vor Ort, an den immer komplexeren Förderrichtlinien ausrichten müssen. Die Unsicherheit darüber, was wann unter welchen Bedingungen gefördert wird, erschwere eine transparente und kommunizierbare Entscheidungsfindung vor Ort.

Aus diesem Grund müsse der Anteil der Städte und Gemeinden an den frei verfügbaren Gemeinschaftssteuern erhöht werden. Es biete sich an, insbesondere über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer nachzudenken. Dabei könne und müsse der Verteilungsschlüssel, anhand dessen der erhöhte Anteil an die Städte und Gemeinden weitergeleitet wird, politisch diskutiert und entschieden werden. Dies sei ein großer Vorteil gegenüber einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer, bei dem der Verteilschlüssel aufgrund des engen Bezugs vom Steueraufkommen zu den einzelnen Steuerzahlern weitgehend vorgegeben ist.

Einige Stimmen wollen laut Deutschem Städtetag eine vermeintlich einfache Verteilung des erhöhten Umsatzsteueranteils nach Einwohnern. Dieser Schlüssel berücksichtige nicht, dass die Ausgabenzwänge regional, je nach Wirtschaftsstruktur und Gemeindegröße sehr stark streuen. Die Vorstellung, dass jede Einwohnerin oder jeder Einwohner den gleichen Finanzbedarf hätte, sei illusorisch - gerade dann, wenn die öffentlichen Haushalte für eine Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sorgen sollen.

Alle Überlegungen in die Richtung einer undifferenzierten Verteilung nach dem Gießkannenprinzip beantworteten die Frage nicht, wie auf Bundesebene im Finanzsystem die besonderen Belastungen in einzelnen Städten und ganzen Regionen berücksichtigt werden können. Denn darin bestehe die eigentliche Herausforderung.

DK

 

 

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