„Die plötzlich in die Höhe kletternden Energiepreise machen uns große Sorgen. Niemand darf im Winter frieren müssen, weil er sich Wärme nicht leisten kann. Die Betroffenen müssen sowohl beim Strompreis als auch beim Wohngeld unterstützt werden“, machte Lewe deutlich. Deshalb sei es ein gutes Signal, dass der Bund den Heizkostenzuschuss im Wohngeld nun auch für Geförderte in Ausbildung vorsieht. Dies entlaste die von unverhältnismäßig steigenden Energiepreisen besonders betroffenen Menschen mit niedrigen Einkommen in diesem Jahr. Über eine Million Haushalte in Deutschland würden damit erreicht. Perspektivisch sollten statt solcher Einmalzahlungen die Energiekosten laufend im Wohngeld eingepreist werden, zum Beispiel mittels einer Klimakomponente oder durch anteilige Berücksichtigung der Warmmiete im Wohngeld.
Der Verband machte darauf aufmerksam, dass die steigenden Energiepreise private Haushalte genauso belasteten wie die Städte mit ihren öffentlichen Gebäuden, die Unternehmen sowie die Stadtwerke als Grundversorger für die Menschen vor Ort. Um den überproportionalen und unverhältnismäßigen Anstieg der Stromkosten abzufedern, müsse der Bund die EEG-Umlage auf den Strompreis so schnell wie möglich noch in diesem Jahr komplett abschaffen.
„Es ist gut, dass diese Forderung jetzt in der Ampel aufgegriffen werden soll. Erst bis 2023 zu warten, kommt zu spät“, unterstrich Lewe. Den Preisanstieg der Energiepreise zu dämpfen und gleichzeitig die Energiewende umzusetzen, bleibe für 2022 eine Riesenherausforderung. Der Bund müsse zügig liefern, um den Vertrauensvorschuss für die Energiewende nicht durch den Frust über stark steigende Energiepreise zu verspielen. Hier seien kreative und pragmatische Lösungen und viel Dialog vonnöten. Außerdem müsse bald das System der Steuern und Abgaben auf den Strompreis reformiert werden, so dass grüner, CO2-freier Strom gefördert wird. Auch bei der Wärmeerzeugung müsse rasch auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Hier gingen die Pläne der Bunderegierung in die richtige Richtung.
Stadtwerke als Grundversorger
Wie der Deutsche Städtetag mitteilte, stünden die Stadtwerke als Grundversorger bereit, hunderttausende Neukunden aufzunehmen, die aufgrund von Insolvenzen und oder vertragswidrigen Kündigungen ihren bisherigen Energieversoger verloren haben. Dafür müssten viele Stadtwerke über ihren kalkulierten Bedarf hinaus jetzt zusätzliche Energie beschaffen, die nach Marktlage sehr teuer eingekauft werden muss.
„Jeder der will, wird von den Stadtwerken mit Energie versorgt. Aber es darf nicht dazu führen, dass die Stadtwerke und ihre treue Kundschaft für fragwürdige Geschäftsmodelle anderer Anbieter zur Kasse gebeten werden und für deren kurzsichtige Finanzierung geradestehen müssen. Deshalb muss der Bund rechtlich klarstellen, dass Stadtwerke für diese Fälle unterschiedliche Preise für Grund- und Ersatzversorgung nutzen dürfen“, betonte der Verbandschef. Eine transparente Kalkulation nach Stichtag wäre beispielsweise eine gute Grundlage. Dies praktizierten einige Stadtwerke bereits und passten die Grundtarife bei wieder sinkenden Energiepreisen auch entsprechend an.
Faire und sozial gerechte Energiepreise
Lewe zufolge „brauchen wir ein deutliches Signal für faire und sozial gerechte Energiepreise“. Einheitliche Preise für bestehende Verträge und Neukunden würden die Kosten für alle in die Höhe treiben. Darunter würden besonders schutzbedürftige Kunden mit niedrigem Einkommen leiden, die schon lange bei den Stadtwerken sind, weil sie aufgrund ihrer persönlichen Situation kein anderer Lieferant nimmt. Dies würde die Not dieser Kunden nochmals vergrößern.
Nach Ansicht der Städte ist die Bundesnetzagentur verantwortlich, neue Energieanbieter besser zu beaufsichtigen. „Die Bundesnetzagentur muss kontrollieren, ob die Geschäftsmodelle neuer Anbieter nachhaltig sind. Nur das hilft, die Gefahr von weiteren Insolvenzen zu vermindern. Billiganbieter mit risikoreichen Geschäftsmodellen haben auf dem Markt nichts zu suchen“, stellte Markus Lewe klar.
Mit Blick auf die Kommunen als größte Förderer des Sports fordert der Deutsche Städtetag zudem Bund und Länder auf, den Breitensport stärker zu fördern und die Städte bei Sanierung und Ausbau der Sportinfrastruktur besser zu unterstützen. Sport in den Städten sei in all seinen Facetten bedeutsam für Lebensqualität und Gesundheit, Wertevermittlung sowie Zusammenhalt und Integration der Menschen.
Sanierungs- und Investitionsstau
Nach den Worten des Städtetags-Vizepräsidenten Burkhard Jung (OB Leipzig) „brauchen wir angesichts eines Sanierungs- und Investitionsstaus von 11 Milliarden Euro bei den Vereinssportstätten in Deutschland und von 20 Milliarden Euro bei den kommunalen Sportstätten dringend ein langfristig angelegtes und angemessen dimensioniertes Sportstätteninvestitionsprogramm von Bund und Ländern“. Dieses sollte ein jährliches Fördervolumen von 1 Milliarde Euro aufweisen und in den Städten sowohl die Sanierung als auch den Neubau von Sportstätten ermöglichen.
Insgesamt ist der Sanierungsbedarf bei den Sportstätten gewaltig. Gut zwei Drittel der Sportstätten in Deutschland befinden sich in kommunaler Trägerschaft. Vieles stammt aus den 1960er und 1970er-Jahren und entspricht nicht mehr heutigen Standards.
Auch im Sport wandeln sich die Anforderungen der Menschen. Ziel der Städte sei die zeitgemäße Förderung des Sports auf der Grundlage einer kommunalen Sportentwicklungsplanung, wie Jung feststellte: „Die Kommunen sind die größten Förderer des Sports in Deutschland. Sie bringen circa 80 Prozent aller öffentlichen Gesamtausgaben im Sport auf. Und die Städte wollen dem Sportverhalten und den Interessen der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft gerecht werden.“
Dabei bleibe der organisierte Sport mit seinen Vereinen und Verbänden vor Ort der wichtigste Partner bei der Entwicklung des Sports. Gerade im hochverdichteten Stadtgebiet mit knappem Flächenangebot richteten die Städte ihr Augenmerk immer stärker darauf, einen breiten Zugang zu vorhandenen Sportstätten und -orten zu ermöglichen. Dies gelte auch und gerade in der Pandemie, wenn dem die zeitweise nötigen Beschränkungen nicht entgegenstehen.
„Die kommunale Sportförderung muss sich weiterhin auf den vereinsgebundenen Sport ausrichten, aber auch darauf, dass immer mehr Menschen selbstorganisiert Sport treiben. Nötig ist eine Sportinfrastruktur mit modernen, multifunktionalen Sportanlagen und Sportmöglichkeiten im öffentlichen Raum“, hob der Verbandsvize hervor. Die Förderung des Sports sei nicht nur Teil kommunaler Daseinsvorsorge, ein vielfältiges Sportangebot vor Ort mache Städte auch maßgeblich attraktiver.
Die Veränderungen im Bereich der Sportinfrastruktur und beim Sportverhalten der Menschen sowie die notwendigen Anpassungen beleuchtet das aktuell veröffentlichte Grundsatzpapier „Kommunale Sportpolitik und Sportförderung“ des Deutschen Städtetags. Es liefert Handreichungen für die Mitgliedstädte ebenso wie Empfehlungen zu den wichtigsten sportpolitischen Handlungsfeldern. Darüber hinaus sind die zentralen sportpolitischen Forderungen der Städte an Bund, Länder und den organisierten Sport enthalten.
DK
Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!