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(GZ-5-2022)
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► Deutscher Landkreistag und DStGB:

 

Erhöhung der Pendlerpauschale ist wichtiges Signal

 

Nachdrücklich begrüßen Deutscher Landkreistag und DStGB die Ankündigung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, angesichts explosionsartig steigender Energie- und Benzinkosten die Pendlerpauschale zu erhöhen. Aus Sicht der Kommunalverbände ist dies ein richtiges und wichtiges Signal.

Bundesfinanzminister Christian Lindner. Bild: Bundesministerium der Finanzen
Bundesfinanzminister Christian Lindner. Bild: Bundesministerium der Finanzen

Wie Landkreistagspräsident Reinhard Sager betonte, sei es mehr als nachvollziehbar, die gestiegenen Kosten für den Arbeitsweg von der Steuer absetzen zu können. Dies spiele für die Menschen in den ländlichen Räumen eine große Rolle und wäre ein Beitrag für gleichwertige Lebensverhältnisse.

Zu Recht verweise der Bundesfinanzminister auf die derzeitigen Energiepreise, erklärte Sager und sprach sich insofern für eine breite Unterstützung innerhalb der Bundesregierung und seitens der Länder aus. „Wir sind ebenfalls dafür, klimaschädliche Subventionen auf den Prüfstand zu stellen. Dabei geht es aber bei der Pendlerpauschale nicht. Eine Erhöhung wäre nicht nur gerechtfertigt, sondern notwendig.“

Landkreistagspräsident Landrat Reinhard Sager. Bild: Kreis Ostholstein
Landkreistagspräsident Landrat Reinhard Sager. Bild: Kreis Ostholstein

Dieses steuerrechtliche Instrument unterstütze richtigerweise Menschen in den ländlichen Räumen, die nicht am Wohnort arbeiten, fuhr der Landkreistagschef fort. „Das Geltend machen der Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ist somit Ausdruck der verfassungsrechtlich gebotenen Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und des Rechtes, eigene Ausgaben für die Berufsausübung in der Steuererklärung abzusetzen. Daher ist die Pendlerpauschale weder Subvention noch ein Geschenk des Staates und sollte mit der Entwicklung der Benzinpreise Schritt halten.“ Bereits 2008 habe das Bundesverfassungsgericht dabei klargestellt, dass eine Abschaffung der Pauschale verfassungswidrig wäre. „Die Pauschale ist Ausdruck der freien Wahl des Lebensmittelpunktes und Arbeitsortes in einer Leistungsgesellschaft“, erläuterte Sager.

Das Instrument sei sinnvoll und entspreche der deutschen Wirtschaftsstruktur. „Eines unserer Erfolgsprinzipien ist eine dezentral aufgestellte Wirtschaft mit vielen Hidden Champions gerade in den ländlichen Räumen, mobilen Arbeitnehmern und breit auf die Fläche verteilter Wertschöpfung. An den zurückzulegenden Strecken hat auch die Corona-Zeit mit zusätzlichem Homeoffice im Grundsatz nichts geändert. Deshalb wäre es gerecht, die Pauschale an die reale Preisentwicklung anzupassen“, machte der DLT-Präsident deutlich.

Nach den Worten des Deutschen Städte- und Gemeindebunds pendelten hunderttausende Bürger täglich zur Arbeit, oftmals aus den ländlichen Räumen in die Metropolen. Da der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in vielen Gebieten noch in den Kinderschuhen stecke, seien diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unverzichtbar auf ihr Auto angewiesen. In großem Umfang handle es sich zudem um Tätigkeiten im niedrigen und mittleren Einkommenssegment, die auch nicht im Homeoffice ausgeübt werden können. Deshalb sei hier eine Entlastung erforderlich.

Im Hinblick auf die Wohnungsknappheit, gerade in den Metropolregionen, sei regelmäßig auch ein Umzug für die betroffenen Pendlerinnen und Pendler keine Alternative. „Unsere Wirtschaft beruht in weiten Bereichen auf der Mobilität und diese muss für die Menschen bezahlbar bleiben“, unterstreicht der DStGB.

Hubert Aiwanger. Bild: StMWi/R.Kerl
Hubert Aiwanger. Bild: StMWi/R.Kerl

Einen konkreten Vorschlag hat unterdessen Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger unterbreitet: Er fordert eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer. „Es kann nicht sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen großen Teil ihres hart verdienten Einkommens zur Deckung der Fahrtkosten aufwenden müssen“, so der Minister.

DK

 

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