Kommunalverbändezurück

(GZ-7-2022)
gz bayerischer landkreistag

► Bayerischer Landkreistag zu Klima-, Mobilitäts- und Energiewende:

 

Landräte fordern Mitspracherechte

Freistaat soll sich beim Bund für technologieoffene und bedarfsbezogene Ausbauziele und gegen Berliner Dirigismus einsetzen

Ende 2021 hat die Bayerische Staatsregierung einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes vorgelegt. Die bayerischen Landrätinnen und Landräte wissen um ihre besondere Verantwortung als Ansprechpartner für die Menschen vor Ort. Bereits in der Vergangenheit haben sie sich deswegen als Partner von Freistaat, Bund und EU bei der Umsetzung von Klima- und Energiewende verstanden. Zudem haben sie selbst durch vielfältige Maßnahmen einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet.

Trotzdem stoßen sie in ihrem Wirken immer wieder an Grenzen. Diese könnten im Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes noch angegangen werden. Unter anderem deswegen haben sich die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Landkreistags am 24. März mit dem Bayerischen Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz, Thorsten Glauber, MdL, ausgetauscht. Mehr Mitspracherechte auf Bundes- und Landesebene waren dabei das Mindeste, was sie angesichts ihrer Rolle bei der Umsetzung der Klima-, Mobilitäts- und Energiewende forderten.

Praxistaugliche Regelungen für den Klimaschutz

Viele Aspekte sind auf kommunaler Seite auf dem Prüfstand. Ob es um die Forderung nach einer Stimme der Landkreise im von der Staatsregierung angedachten Klimaschutz-Koordinierungsstab geht oder die kreiseigene Energieerzeugung. So sollen die Landkreise die Gemeinden bei Wärme- und Energienutzungsplänen und beim Ausbau der Erneuerbaren zwar unterstützen. Selbst können sie häufig aber nicht einmal die Dachflächen ihrer Bauhöfe für Photovoltaik vollständig nutzen. Sonst würden sie als „Energieerzeuger“ gegen das Kommunalrecht verstoßen.

„Wir wünschen uns im Bayerischen Klimaschutzgesetz zeitgemäße und praxistaugliche Regelungen“, so der Erste Vizepräsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin (Fürstenfeldbruck).

„Wir sind uns unserer Verantwortung zur Erreichung der Klima- und CO2-Reduktionsziele bewusst. Schon heute werden wir unabhängig von der eigentlichen gesetzlichen Zuständigkeit von den Menschen daheim für das Gelingen von Klima-, Energie- und Mobilitätswende in die Verantwortung genommen. Das überarbeitete Klimaschutzgesetz muss wenigstens für die Zusammenarbeit von Bund, Freistaat und Kommunen Klarheit bei Zuständigkeiten, Finanzen und Personal schaffen. Nicht nur die Erwartungen unserer Bevölkerung sind zu Recht immens. Auch die Staatsministerien selbst fordern von uns viel. Hier besteht eine Kluft zwischen tatsächlicher Aufgabenverantwortung und Wirklichkeit. Diese zu überwinden, sollte u.a. mit der Novellierung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes gelingen“, so der Erste Vizepräsident weiter.

Frontalangriff auf die kommunale Planungshoheit

Auf große Kritik stießen auch die aktuell noch hinter verschlossener Tür diskutierten Vorschläge des Bundes zum Ausbau der Windkraft. Berlin überlegt, die zukünftige Möglichkeit kommunaler Planungen an die Erfüllung eines 2-%-Flächenziels statt an den erforderlichen Energiebedarf zu knüpfen. Die Folge wäre, dass die Nutzung der Windenergie wieder überall privilegiert ist, ohne dass eine kommunale oder regionale Steuerung möglich ist.

Die bayerischen Landkreise fordern technologieoffene, bedarfsbezogene Ausbauziele statt Berliner Dirigismus. „Die diskutierten Vorschläge des Bundes für ein „Windenergie-an-Land-Gesetz“ bedeuten nicht weniger als einen Frontalangriff auf die kommunale Planungshoheit. Eine Politik gegen die Landkreise und Kommunen schafft aber keine Akzeptanz bei der Bevölkerung. Sie ist zum Scheitern verurteilt“, so der Vorsitzende des Umweltausschusses des Bayerischen Landkreistags, Landrat Jens Marco Scherf.

„Die Landkreise wollen die Energiewende zum Erfolg bringen, aber dafür brauchen wir die Stärkung kommunaler Verantwortung und beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Ausbaupfade für alle Arten der Erneuerbaren. Regionale oder kommunale Planungsinstrumente wären hierfür prädestiniert und können die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen. Sie könnten fortentwickelt werden und auf möglichst viele Arten der Erneuerbaren angewandt werden, um auch Aspekte der Planungsbeschleunigung mit zu verwirklichen. Schon aufgrund der bestehenden Netzanschlussproblematik kann dem Bund hier nicht wirklich an ungesteuertem Wildwuchs gelegen sein“, so Scherf weiter.

Kritisiert wurde nicht zuletzt auch die im EEG-Entwurf vorgesehene Diskriminierung der Wasserkraft.

 

 

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