Anlässlich der Kabinettssitzung hat der Bayerische Bezirketag in einem Schreiben an das Bayerische Innenministerium um die Möglichkeit gebeten, die im Bayerischen Klimaschutzgesetz (Art. 3 Abs. 6 Satz 1 BayKlimaSchG-E) bisher nur für Gemeinden und Landkreise vorgesehene Befugnis, Strom aus erneuerbaren Energien über den eigenenkommunalen Bedarf hinaus zu erzeugen, auch auf die Bezirke zu erweitern. Zudem wurde angeregt, dass die Kommunen auch andere Energieträger aus erneuerbaren Quellen erzeugen können (beispielsweise Wärme).
Diese Forderungen wurden in dem Gesetzesentwurf vom 28.7.2022 vollständig berücksichtigt, sodass – vorbehaltlich der Entscheidung des Landesgesetzgebers – auch den Bezirken die Möglichkeit zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eröffnet wird. Die erste Lesung zum Gesetzesentwurf hat am 5.7.2022 stattgefunden.
Ani Jäger, Bayerischer Bezirketag
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