Kommunalverbändezurück

(GZ-24-2022)
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► KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss:

 

Kernthema Sicherheit

 

Planungen und Strategien für die Landtags- und Bezirkstagswahl 2023 sowie aktuelle Themen und Entwicklungen aus dem Bayerischen Landtag und Deutschen Bundestag standen auf dem Programm der jüngsten Sitzung des KPV-Landesvorstands und Hauptausschusses in München. In einem Impulsvortrag gab CSU-Generalsekretär Martin Huber, MdL, eine Einschätzung der aktuellen Lage.

V.l.: Michael Kießling, MdB, Josef Mederer, Eva Weber, Stefan Rößle, Martin Huber, MdL, Sebastian Franz, Carmen Pepiuk, Christoph Göbel und Kathrin Albsteiger.
V.l.: Michael Kießling, MdB, Josef Mederer, Eva Weber, Stefan Rößle, Martin Huber, MdL, Sebastian Franz, Carmen Pepiuk, Christoph Göbel und Kathrin Albsteiger.

Zuvor jedoch informierte KPV-Landesvorsitzender, Landrat Stefan Rößle, unter anderem über das beim Parteitag in Augsburg für Mandatsträger der CSU beschlossene neue Compliance-System der Partei, das auch die ehren- und hauptamtlichen Mandatsträger in den Kommunen betrifft. Die Compliance-Kommission unter der Leitung von Prof. Dr. Winfried Bausback, MdL, hatte hierzu im Vorfeld die KPV mit einbezogen.

Verpflichtende Integritätserklärung

Das neue Compliance-System sieht für alle Kandidaten kommunaler Hauptämter eine verpflichtende Integritätserklärung vor (siehe CSU-Satzung § 2a Abs. 3). Kandidaten für ein kommunalpolitisches Ehrenamt sollen ebenso die Integritätserklärung unterschreiben. Mit der Unterschrift unter der Integritätserklärung bestätigt der CSU-Kandidat, dass er sich an die gesetzlichen Vorschriften und Normen sowie an den Verhaltenscodex der CSU hält. Der KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss hatte die Rahmenbedingungen für die Beschlussfassung der neuen Compliance-Regeln auf dem Parteitag diskutiert und begrüßt das neue Compliance-System der CSU für die kommunalen Mandatsträger.

An der Seite der Kommunalpolitik

Wie Generalsekretär Huber ausführte, sei in keiner anderen Partei die Verankerung der Landtagskandidaten zu den kommunalpolitischen Ebenen so hoch wie in der CSU und kein anderes Bundesland stehe so nah an der Seite seiner Kommunalpolitiker wie Bayern. Im kommenden Landtags- und Bezirkstagswahlkampf setze die CSU darauf, die Partei zu sein, die den Freistaat am besten beschützen kann. Das durch Krieg, Energiekrise und Inflation ausgelöste Gefühl von Unsicherheit sei derzeit mit Händen zu greifen. Dies habe auch damit zu tun, dass die Bürger jahrzehntelang in einer Komfortzone lebten. Jede vermeintliche Krise, betonte Huber, sei in der Vergangenheit weitestgehend so abgefedert worden, dass negative Auswirkungen für die Menschen überschaubar blieben.

Sicherheit sei eines der Kernthemen der CSU. Dabei gehe es nicht nur um die innere, sondern auch um die soziale, wirtschaftliche und ökologische Sicherheit. Bayern sei das sicherste Bundesland. „Es gilt, das Bestehende zu bewahren. Damit sichern wir die Grundlagen für eine gute Zukunft und entwickeln überdies Lösungen zu Themen wie Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Wasserstofftechnik, Gentechnik, Ressourceneffizienz oder Kreislaufwirtschaft“, erläuterte der Generalsekretär. Diese Komponenten fügten sich ein in eine Resilienzstrategie, die sich aus einer weiteren Kernkompetenz der CSU, nämlich ihrer Führungsstärke, speist. In der Krise erwarte die Bevölkerung, dass eine Regierung die Probleme löst.

Es gehe um das Grundvertrauen der Menschen in die Politik. „Wir kümmern uns um Land und Leute und sind diejenigen, die mit Tatkraft und Ideen das Land durch die Krise bringen“, unterstrich Huber mit Blick auf die aktuelle, gut funktionierende Koalition mit den Freien Wählern in Bayern.

Einbringen in den Landtagswahlkampf

„Der General“ rief die Kommunalpolitiker seiner Partei dazu auf, „sich in den anstehenden Landtagswahlkampf einzubringen, um deutlich zu machen, wofür die CSU steht“. Aus Sicht des KPV-Landesvorstandes soll das gesamte Team der Kandidaten beworben, eine Regionalisierung auf die bayerischen Regierungsbezirke vorgenommen und auf die Unterschiedlichkeit von Wahlkämpfen in Städten und ländlichen Gebieten geachtet werden.

Debatte über Klimaschutzgesetz

Auf der Tagungsagenda stand überdies der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 28. Juni 2022. Der darin vorgesehene Art. 3 Abs. 6 BayKlimaG sieht folgendes vor: „Im eigenen Wirkungskreis können die Gemeinden, Landkreise und Bezirke im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien errichten und betreiben. Sie sind dabei nicht an die Deckung des voraussichtlichen Bedarfs in ihren jeweiligen Gebieten gebunden. Die Aufgabe der Gemeinden, die Bevölkerung mit Energie zu versorgen, bleibt unberührt.“

Laut KPV-Landeschef Rößle wird diese angedachte Gesetzesänderung bei weitem nicht überall mit großer Begeisterung aufgenommen, so auch nicht in seinem Landkreis Donau-Ries. Zwar seien gewisse Korrekturen notwendig gewesen; Zuständigkeiten zu ändern, gehe jedoch zu weit. Darin bestehe Einigkeit mit seinen Landkreisbürgermeistern.

Subsidiarität auch beim Klimaschutz

Für die KPV ist klar: Erforderlich sind mehr effektive und unbürokratische Klimaschutzförderprogramme, die insbesondere neue technologische Entwicklungen berücksichtigen. Zentral ist für die Kommunen dabei auch eine feste Planungssicherheit, da nur so längerfristige Projekte für den Klimaschutz zuverlässig und zielgebunden umgesetzt werden können. Getreu dem Subsidiaritätsprinzip sollte vor Ort über den Weg für den lokalen Klimaschutz entschieden werden.

In Kürze will die Bayerische Staatsregierung auch eine Novelle der Kommunalverfassungen vorlegen. Die bayerischen Kommunen wurden über die Kommunalen Spitzenverbände bereits beteiligt. Der Evaluierungsbericht des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMi) schlägt laut Stefan Rößle u.a. folgende zentrale Änderungen in den kommunalrelevanten Gesetzen, Verordnungen und Regelungen vor:

1. Änderungen im Wahl- und Kommunalwahlrecht:

  • Verdoppelungsmöglichkeit für Bewerber (nur bei einer unechten Mehrheitswahl [eine Liste] in Gemeinden bis 3.000 Einwohner)
  • Gesetzliche Ermächtigung für Mediatheken (unter engen Voraussetzungen)
  • Klarstellende Regelungen zu Livestreams
  • Ermöglichung von hybriden Bürgerversammlungen
  • Fakultatives Recht zur Ortssprecherwahl als Briefabstimmung
  • Neuaufnahme in den Negativkatalog für Bürgerentscheide: „Entscheidungen über die Rechtstellung des künftigen ersten Bürgermeisters“
  • Vereinheitlichung von Fristen für konstituierende Sitzungen der Gemeinderäte und Bezirkstage (4-Wochen-Frist, vgl. LKO).

2. Änderungen für kommunale Mandatsträger:

  • Senkung der Schwellenwerte (aktuell: 10.000 und 5.000 Einwohner) für den Status eines Bürgermeisteramtes (ehren- oder hauptamtlich) auf 5.000 und 2.000 bis 3.000 Einwohner
  • Geschlechtsneutrale Bezeichnungen in den Kommunalgesetzen (vgl. Gesetz über kommunale Wahlbeamte)
  • Entfristung der Möglichkeit für hybride Sitzungen kommunaler Gremien (nach Ergebnissen interner Eruierung des StMi)
  • Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (Beihilfeanspruch) für Beamte auf Zeit (finale Risikoabwägung u. Entscheidung wird dem Landtag überlassen)
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Übernahme von mandatsbedingten Betreuungskosten (Kinderbetreuungskosten, vorübergehende Betreuung eines zu pflegenden Angehörigen) durch eine Kombination der bestehenden Entschädigungs- bzw. Ersatzleistungsansprüche
  • Anpassung der Regelungen zur Inkompatibilität in den Kommunalgesetzen (Gleichbehandlung von Arbeitnehmern und Beamten).

Die bayerischen Kommunen wurden über die Kommunalen Spitzenverbände bereits am Gesetzgebungsprozess beteiligt. Da dieser noch nicht abgeschlossen ist, nimmt die KPV Änderungswünsche zur Weiterleitung an die Parteispitze gerne entgegen.

DK

 

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