Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2023)
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► Regionaler Planungsverband in Oberhaching:

 

Luftreinhalteplan der Landeshauptstadt

Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands München (RPV) beschäftigte sich in seiner Sitzung in Oberhaching mit dem zonalen Dieselfahrverbot des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München. In einer Stellungnahme forderte der Verband die Stadt auf, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu überdenken.

Den Antrag der Gemeinde Taufkirchen (Landkreis München), Flächen aus dem Regionalen Grünzug Hachinger Tal zu streichen, lehnte die Versammlung für die Ansiedlung allgemeinen Gewerbes einstimmig ab. Unter strikten Voraussetzungen könnte eine Rücknahme des Regionalen Grünzugs zur Ansiedlung eines Innovations-Campus für Forschung und Wissenschaft sowie für Hochtechnologie in Frage kommen.

RPV-Geschäftsführer Christian Breu fasste die Maßnahmen des Entwurfs der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt zusammen: Dieser sieht ein gestaffeltes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter in der um den Mittleren Ring erweiterten Umweltzone vor. So sollen Stickstoffdioxid-Immissionen vermindert werden. Breu erläuterte, wie sich das Dieselfahrverbot innerhalb und auf dem Mittleren Ring auswirkt, insbesondere auf den Berufsverkehr der Ein- und Auspendler. Zwischen Stadt und Umland bestünden hohe Pendlerverflechtungen, die in die Abwägung der Stadt München mit einfließen müssten. „Der Entwurf berücksichtigt zu wenig die Auswirkungen der Maßnahmen auf das Umland. Die Stadt muss die Maßnahmen auch außerhalb ihres Hoheitsgebiets überprüfen“, folgerte Breu.

Ein Vertreter der Stadt erläuterte die verschiedenen Ansätze der Stadt bei der Vorgehensweise. Er verwies auf den Zeitdruck, um den drohenden EU-Strafzahlungen wegen Nichteinhaltung von Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwerten zu entgehen. Die anwesenden Bürgermeister gerade der Nachbarkommunen äußerten in der Sache ihr Verständnis und sicherten ihren Beitrag zu. Sie monierten aber die Vorgehensweise der Stadt, die Umlandkommunen nicht einzubinden.

Forderungen des RPV

In seiner Stellungnahme forderte der RPV die Stadt auf, bei der Abwägung das Umland zu berücksichtigen, nicht nur das Stadtgebiet. Der Fokus sollte auf Einpendlern mit Arbeitsplätzen innerhalb des Mittleren Rings liegen, die das Verbot besonders stark trifft. Es fehlten ausreichend verteilte Haltepunkte für einen Umstieg in den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) mit genügend Kapazitätsreserven für weitere Pendler. Zudem solle die Stadt neu untersuchen, ob einzelne Maßnahmen oder Fahrverbote für ausgewählte Strecken eher verhältnismäßig wären als das Fahrverbot für eine komplette Zone.

Weiter fordert der RPV die Stadt auf, die den Maßnahmen zugrundeliegenden Prognosen zu überprüfen und abzuwägen, ob eine generelle Einhaltung der Grenzwerte ohne Fahrverbote bereits in 2024 möglich wäre. Weitere Fahrverbote in 2024 wären dann hinfällig. Ebenso soll die Stadt den Teil des Mittleren Rings zwischen A 8 (Salzburg) und A 95 (Garmisch-Partenkirchen) von den Fahrverboten ausnehmen. Eine Umfahrung über die A 99 mit Ausweichverkehr und längeren Fahrtzeiten könnte so vermieden werden. Ein Monitoring der Maßnahmen in den Umlandgemeinden soll die Regierung von Oberbayern durchführen.

Regionaler Grünzug

Die Gemeinde Taufkirchen (Landkreis München) hat Anfang September 2022 beantragt, Flächen aus dem Regionalen Grünzug zu streichen. Konkret geht es um die Rücknahme des Regionalen Grünzugs nördlich der Jochen Schweizer Arena zwischen Ludwig-Bölkow-Allee und der A 8 bis hin zur Gemarkungsgrenze im Norden sowie im Bereich des sogenannten Parallelogramms nördlich der B 471. Der RPV lehnte eine Rücknahme des Regionalen Grünzugs zur Ansiedlung allgemeinen Gewerbes einstimmig ab. Der Grünzug erfüllt klimatische Funktionen wie Lufttransport, Puffer bei hohen Temperaturen und Belüftung angrenzender Siedlungsgebiete und hilft bei der Klimaanpassung.

Ansiedlung und Erweiterung eines Innovations-Campus

Der RPV begrüßt die geplante Ansiedlung eines Innovations-Campus von Wissenschaft (TU München) und Wirtschaft im Technik- und Innovationspark (TIP) sowie dessen Ausbau.

Außerhalb des Grünzugs stehen auf Gemeindegebiet noch rund 30 Hektar Flächen zur Verfügung. Falls die vorhandenen Flächen nicht ausreichen, ist eine ergebnisoffene Prüfung zu unbedingt notwendigen Rücknahmen des Regionalen Grünzugs erforderlich; zuständig ist der RPV. Er stimmt sich mit den Kommunen Taufkirchen, Ottobrunn, dem Landkreis München und der Bayerischen Staatsregierung ab. Dabei sind strikte Voraussetzungen zu erfüllen. So muss auf Basis eines konkreten Nutzungskonzepts nachgewiesen werden, ob bestehende Flächen ausreichen und ob eine Erschließung auch mit dem ÖPNV sowie notwendige Wohnungen, Kitas, Schulen usw. realisiert werden können.

 

 

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