Wie KPV-Chef Stefan Rößle eingangs feststellte, „ist jede Stimme für die CSU eine Stimme für starke und erfolgreiche Kommunen“. Die CSU präge die Politik in den bayerischen Kommunen seit Jahrzehnten wie keine andere Partei und dies zeige sich auch im aktuellen CSU-Regierungsprogramm zur Landtags- und Bezirkstagswahl 2023, das mit einem starken kommunalpolitischen Kern aufwarte und die Zukunft der Städte, Gemeinden, Landkreise und Bezirke stärke.
Die zehn wichtigsten kommunalen Themen
1. Sichere Kommunalfinanzen für Bayern – Die CSU steht für stabile Finanzen in unseren Kommunen
2. Weniger Bürokratie in den Kommunen – Mehr Good Governance für die Menschen und Rathäuser
3. Migration steuern und Integration fördern – Kommunen sind Stabilitätsanker bei der Migration
4. Bildungs- und Betreuungsangebote stärken – Bayern ist das Familienland Nr. 1
5. Ländliche Räume stärken – Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern
6. Gesundheitsversorgung vor Ort – Beste Gesundheitsversorgung in Bayern sichern
7. Neue Mobilität für Stadt und Land – Moderne und funktionsfähige Infrastruktur für Bayern
8. Wohnen und leben in Bayern – Mehr Wohnraumförderung für die Menschen
9. Neue Energien vor Ort fördern – Bayern ist das Land von Wasser, Sonne und Wind
10. Ehrenamt und kommunales Engagement – Menschen und technologischen Fortschritt fördern.
Der Schlüssel zum Erfolg
Staatsminister Joachim Herrmann und Generalsekretär Martin Huber machten deutlich, dass die Bayerische Staatsregierung seit Jahren sehr erfolgreich den zentralen Rahmen für die künftige Entwicklung der bayerischen Kommunen schaffe. Dabei seien eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch mit den einzelnen Kommunen sowie den bayerischen kommunalen Spitzenverbänden der Schlüssel zum Erfolg.
Zum aktuellen Thema „Asyl“ stellte Herrmann fest, dass der Freistaat bislang mehr Asylbewerber als Frankreich aufgenommen habe und wie kein anderes Bundesland die Menschen in Arbeit integriere. Außerdem übernehme Bayern 100 Prozent der Kosten für die Unterkunft der Asylbewerber. Zugleich kritisierte der Innenminister die zu geringen Bundesmittel für die Migration sowie die aktuellen Kürzungen der Integrationsmittel durch die aktuelle Ampel-Regierung.
Erhebungen der Bundesländer belegten, dass die vom Bund gewährten Gelder für 2022 und 2023 nur für einen Bruchteil der Kosten im Bereich Asyl und Integration ausreichten, erklärte Herrmann. Inzwischen sei der Bundesanteil sogar auf unter 20 Prozent gesunken. Daher sei es gerechtfertigt, dass sowohl Länder als auch Kommunen mehr Geld fordern.
Asylpolitik: Falsche Anreize
Dies gelte umso mehr, da der Bund die hohen Zugangszahlen im Bereich Asyl über falsche Anreize mitverursacht habe und bislang eine Entspannung der Situation nicht absehbar sei, hob der Minister hervor. Erforderlich sei es auch, mehr abgelehnte Asylbewerber abzuschieben. Diejenigen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind, müssten Deutschland verlassen, notfalls durch Abschiebungen.
Überdies wies Herrmann darauf hin, dass der Freistaat Bayern mit dem Kommunalen Finanzausgleich für eine konstant hohe Finanzausstattung der Kommunen sorge. Ein starkes Signal, wie wichtig dem Freistaat leistungsfähige Kommunen sind, seien die Schlüsselzuweisungen. Sie betragen 2023 insgesamt 4,2 Milliarden Euro, davon gehen rund 2,7 Milliarden Euro allein an die bayerischen Städte und Gemeinden.
Praxisnahe Regelungen
Zudem habe Bayern mit der aktuellen Kommunalrechtsnovelle moderne und praxisnahe Regelungen für die kommunalen Mandatsträger in Bayern geschaffen, fuhr der Minister fort. Mit der neuen Regelungslage werde das Kommunalrecht an aktuelle praktische Bedürfnisse angepasst, zudem würden kommunale Ämter attraktiver und familienfreundlicher, insbesondere auch für Frauen.
Kommunen könnten künftig ihren Gremienmitgliedern mandatsbedingte Kosten für die Betreuung von Angehörigen erstatten. Dies trage auch zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und ehrenamtlichem kommunalen Mandat bei. Darüber hinaus falle die bisherige Höchstaltersgrenze für hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte ab dem 1. Januar 2024 weg. Künftig zähle allein der Wählerwille, bekräftigte Herrmann.
Insgesamt, so betonten Huber und Herrmann, sei es das gemeinsame Ziel, die Kommunen im Freistaat weiter zu stärken und zu unterstützen.
DK
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