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(GZ-20-2023 - 26. Oktober)
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► GEB KiTa Bayern:

 

Ermäßigten Umsatzsteuersatz beibehalten!

 

Das Netzwerk bayerischer kommunaler Elternbeiräte GEB KiTa Bayern als Vertreter einer großen Anzahl betreuter Kinder im Freistaat hat in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Christian Lindner und Finanzstaatssekretärin Katja Hessel die Beibehaltung des zum 1. Januar 2024 auslaufenden ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent für die Mittagsverpflegung von Kita- und Schulkindern gefordert. Es gelte, „dieses Vorhaben zum Wohle der Familien in ganz Deutschland zu unterstützen“, heißt es. Ab 2024 sollen die Mittagessen wieder mit 19 Prozent besteuert werden. Damit belaste der Gesetzgeber die Familien ab dem kommenden Jahr wieder zusätzlich.

„Die bisherige Entscheidung der Regierungskoalition, den ermäßigten Steuersatz auf Gastronomieleistungen wieder abschaffen zu wollen und die Diskussion nicht differenzierter geführt zu haben“, bedauert das Netzwerk sehr. „In Bezug auf die Steuereinnahmen dürfte das Mittagessen für unsere Kinder wenig bedeutend sein, außerdem implizieren höhere Bruttopreise für die Kindermittagsverpflegung auch umfangreichere Beihilfen durch die öffentliche Hand“, macht die Organisation deutlich.

Auch sorgt sie sich, dass bei einer Erhöhung der Bruttopreise der Druck auf viele Cateringunternehmen, trotzdem günstige Kita- und Schulessen anzubieten, ansteigt und die Qualität der verwendeten Lebensmittel sinken könnte.

„Bitte lassen Sie es dazu nicht kommen und sorgen Sie dafür, dass es weiterhin einen ermäßigten Steuersatz für alle gastronomischen Leistungen betreuter und beschulter Kinder in Deutschland geben wird“, so der abschließende Appell an das Bundesfinanzministerium. Für einen weiteren Dialog stehe man gerne zur Verfügung.

DK

 

 

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