Kommunalverbändezurück

(GZ-21-2023 - 9. November)
gz deutscher landkreistag
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► DLT-Positionen zum nachhaltigen Bauen:

 

Anforderungen aus Sicht der Landkreise

 

Mit den zunehmenden Herausforderungen des Klimawandels, Fragen der Flächenkonkurrenzen, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft wird die Bedeutung einer nachhaltigen Planung und von nachhaltigem Bauen und Betreiben immer wichtiger. Hinzu kommen sinkende Rohstoffmengen, steigende Energiepreise sowie die demografischen Entwicklungen. „Politik, Kommunen, Gesellschaft und Wirtschaft sind allesamt gehalten, das nachhaltige Bauen zu forcieren – zum Schutze der Umwelt, im Blick auf nachfolgende Generationen sowie um den aktuellen Herausforderungen der Energiesicherheit und des Klimawandels zu begegnen“, heißt es in einem Positionspapier des Deutschen Landkreistags (DLT).

Das nachhaltige Bauen umfasst verschiedene ökologische, gesellschaftliche und ökonomische Aspekte. Der Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ sowie das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundesbauministeriums geben hier Anhaltspunkte für die Planung und Bewertung nachhaltiger (öffentlicher) Bauvorhaben. Daneben gilt es jedoch nach Auffassung des DLT auch, sich der Unterschiede zwischen Großstädten, Klein- und Mittelstädten sowie ländlich geprägten Räumen bewusst zu sein. Während angespannte Wohnungsmärkte und teure Bauprodukte alle Gebiete gleichermaßen betreffen können, seien manche ländlichen Räume mit Leerständen, anderen gemeindlichen Entwicklungsbedürfnissen und den besonderen Bedürfnissen der Landwirtschaft befasst. Auch diese Aspekte müssten in die Nachhaltigkeitsberechnung einbezogen werden.

Immerhin erbringen die ländlichen Räume die Gemeinwohlleistungen im Umwelt-, Natur- und Tierschutz sowie bei der Bereitstellung erneuerbarer Energien. Im Weiteren geht das Papier deshalb auf die verschiedenen Dimensionen des nachhaltigen Bauens aus Sicht der Landkreise ein.

Keine quantifizierten Vorgaben

Mit Blick auf ökologische Aspekte betont der Deutsche Landkreistag, dass den Kommunen keine quantifizierten Vorgaben zur Verringerung von Flächeninanspruchnahme gemacht werden sollten. Der kommunale Planungs- und Gestaltungsspielraum müsse den Ansprüchen vor Ort gerecht werden können. Die Kommunen beförderten seit langem einen flächenschonenden Ansatz, u. a. durch einen klaren Fokus auf die Innenentwicklung.

Was die Verwendung von emissionsarmen und nachnutzbaren Bauprodukten anbelangt, sollten diese nach Möglichkeit regional, nachwachsend und wiederverwendbar sein. Bund, Länder und Kommunen könnten bei Bau, Betrieb und Sanierung öffentlicher Gebäude als gute Vorbilder für den Einsatz nachhaltiger Bauprodukte vorangehen. Zudem sollten Anreize für Bauherren, Unternehmen, Architekten und Baustoffhändler gesetzt werden.

Fokus auf Innenentwicklung

Darüber hinaus rät der Landkreistag der Wohnungs- und Baupolitik dazu, sich verstärkt auf die Innenentwicklung zu fokussieren. Maßnahmen zur Bestandsertüchtigung sowie der Umnutzung und Sanierung von Bestandsgebäuden sollten unterstützt und vereinfacht werden.

Reduzierung des Energieverbrauchs

„Energieeffiziente Gebäude erzielen einen positiven Beitrag zum Klimaschutz und zugleich geringere finanzielle Belastungen für den Gebäudenutzer“, heißt es weiter. Die Reduzierung des Energieverbrauchs könne dabei durch verschiedene Maßnahmen verstärkt werden. Dazu zählten die Auswahl der Anlagen an und im Gebäude, die Gebäudetechnik, die Wahl der Energieträger, die Ausrichtung und Form des Gebäudes, Verschattungsmöglichkeiten sowie die Dämmung und der Wärmeschutz. „Die Landkreise treiben hier verschiedene Projekte voran, um sowohl die Kreisgebäude energieeffizienter zu gestalten als auch die Bürgerinnen und Bürger für die Energieeffizienz sowohl in ihren Wohnungen selbst als auch in Dörfer übergreifenden Projekten zu begeistern. So haben zahlreiche Landkreise Energieberatungen und Energieallianzen gegründet.“

Energieberatung für alle

Beispielsweise bieten die Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein gemeinsam für alle Bürger in den Landkreisen eine Energieberatung an und veranstalten regelmäßig Energiesprechtage. Derartige Bemühungen der Landkreise zum Klimaschutz gelte es, durch weitere Maßnahmen zu flankieren. Vom Bund geförderte Klimaschutzmanager könnten den Klimaschutz, auch für das nachhaltige Bauen, aktuell nur unter engen Rahmenbedingungen und nur in einzelnen Kommunen vorantreiben. Solche Daueraufgaben dürften aber nicht durch punktuelle Anschubförderungen finanziert werden. Effizienter wäre eine flächendeckende, inhaltlich freie und verstetigte finanzielle Unterstützung der Landkreise, beispielsweise durch die Beteiligung der Kommunen an der CO2-Bepreisung.

Zudem sei es möglich, durch gesetzliche Verpflichtungen für Bestands- wie Neubauten die Energieeffizienz zu verbessern. So könnten der Bau von Solarkollektoren für die Wassererwärmung und von Photovoltaikanlagen für die Stromversorgung mit einhergehenden Vorgaben für die Gebäudeausrichtung verpflichtend gemacht werden. Dies wäre ebenso für Vorgaben zur Anlage von begrünten Dächern auf Nebengebäuden (Carports, Garagen, Schuppen) denkbar. Auf diese Weise könnte die Nutzung von ohnehin technisch überformten Flächen die Freiflächen bzw. den Außenbereich schonen. Wichtig sei es dabei jedoch, flexible Regeln für andere nachhaltige Energiekonzepte bereitzuhalten.

Nachhaltig bauen

„Nachhaltiges Bauen muss den unterschiedlichen Ansprüchen der Gesellschaft Rechnung tragen. Kleine Kommunen müssen in die Schaffung attraktiver Lebens- und Wohnräume ganzheitlich einbezogen werden. So bedarf es einer Ertüchtigung von Leerständen, der Umnutzung von Bestandsgebäuden sowie einer Senioren-, behinderten- und familiengerechten Planung, die Wohnen und Leben attraktiv machen“, lautet eine weitere Forderung.

Neben der Bezahlbarkeit des Wohnraums ist nicht zuletzt die Wirtschaftlichkeit und damit die finanzielle Nachhaltigkeit des Gebäudes ein wichtiger Aspekt. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Finanzierung müssten Vorgaben und Kosten im Verhältnis stehen. Modelle wie die Lebenszykluskostenberechnung helfen bei einer langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Planung und sollten stetig an neue Entwicklungen und Erkenntnisse angepasst werden.

DK

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