Kommunalverbändezurück

(GZ-22-2023 - 23. November)
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► VKU zum verabschiedeten Wärmeplanungsgesetz:

 

Sichere Finanzierung dringend notwendig

 

Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze – WPG) verabschiedet. Die Koalitionsfraktionen haben den Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen noch maßgeblich verbessert, so der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Doch Wermutstropfen bleiben: So bleiben etwa die Finanzierung der Wärmeplanung sowie auch die Förderung für den Aus- und Umbau der Fernwärme weiterhin unzureichend. Angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts appelliert der VKU, die Förderung der Fernwärme solide und auskömmlich zu finanzieren.

Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Mit dem Wärmeplanungsgesetz bekommt die Wärmewende endlich ihr Fundament. Künftig gilt der sinnvolle Grundsatz: erst die Wärmepläne und Netze, dann die Heizungen. Insbesondere die Fernwärme bekommt mit den Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen noch einmal kräftig Schub. Davon werden vor allem die Bürgerinnen und Bürger profitieren, in deren Wohngegenden sich Fernwärme als die bestmögliche Wärmeversorgungsart bei der Wärmeplanung ihrer Kommune herauskristallisieren wird.“

Wichtige Änderungsanträge

Vor allem in vier Punkten seien die Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen für den Aus- und Umbau der Fernwärme wichtig, führte Liebing weiter aus: „Fernwärme wird zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt, und Beschränkungen bei der Nutzung von unvermeidbarer Abwärme aus der Müllverbrennung werden zurückgenommen. Damit kann die Wärme, die bei der Müllverbrennung entsteht, ressourcen- und klimaschonend in vielen Kommunen für die Emissionsminderung in den Wärmenetzen eingesetzt werden. Dafür hatte sich der VKU stark gemacht.“

Mehr Technologieoffenheit

Zudem nehme die Koalition zu restriktive Vorgaben beim Einsatz von Biomasse in mittelgroßen Wärmenetzen zurück und berücksichtige den Planungsvorlauf bei neuen Wärmenetzen, indem sie mehr Zeit gibt, um die Zielvorgabe von 65 Prozent Erneuerbaren bzw. unvermeidbarer Abwärme in neuen Wärmenetzen zu erreichen. Ähnlich wie beim GEG sorgten die Parlamentarier somit für mehr Pragmatismus und mehr Technologieoffenheit.

„Größter Wermutstropfen ist und bleibt aber leider die unzureichende Finanzierung, die auch noch durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds von der Haushaltssperre betroffen ist und ab sofort auf Eis liegt“, so Liebing: „Der beste Plan nützt wenig, wenn das Geld zur Umsetzung fehlt.“

Gerade die Wärmenetzbetreiber benötigten Sicherheit bei der Finanzierung, weil Planung, Finanzierung und Bau von Infrastrukturprojekten der Daseinsvorsorge lange Vorlaufzeiten haben: „Was 2030 stehen soll, wird jetzt geplant und kalkuliert – und geht in der Regel nicht ohne Förderung.“

„Wir begrüßen zwar, dass die Bundesregierung im aktuellen Haushalt bis 2027 bereits 1 Mrd. Euro mehr für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) einplant. Dennoch brauchen wir eine Ausfinanzierung mit mindestens 3 Mrd. Euro pro Jahr bis 2035. Wer klare Ausbauziele hat, muss auch für die Umsetzung und deren Finanzierung sorgen“, machte der Hauptgeschäftsführer deutlich.

Vollbremsung für den Fernwärmeausbau

Aus seiner Sicht bedeutet die Haushaltssperre im KTF für das Bundesprogramm BEW eine Vollbremsung für den Fernwärmeausbau. Hier sei eine schnelle Lösung und sichere Finanzierung nötig. „Wir appellieren an die Ampel, das BEW-Förderprogramm auskömmlich und dauerhaft zu finanzieren und bei nächster Gelegenheit für eine gesetzliche Absicherung zu sorgen. Jetzt kommt es auf die richtigen Prioritätensetzungen an.“

 

 

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