Kommunalverbändezurück

(GZ-1/2-2024 - 18. Januar)
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► Kommunalverbände zum FAG 2024:

 

Gedämpfte Erwartungen trotz Spitzenergebnis

 

„Trotz angespannter Haushaltslage erreicht der kommunale Finanzausgleich 2024 mit 11,4 Milliarden Euro wieder einen neuen Spitzenstand“, verkündete Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in München. „Es bedeutet ein Plus von 212,8 Millionen Euro für Bayerns Kommunen im Vergleich zu 2023.“ Diese Einigung unterstreiche eindrucksvoll die Solidarität und Partnerschaft zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen, betonte Füracker. „Die Kommunen sind der entscheidende Partner, um Politik vor Ort umzusetzen und zu gestalten. Dabei unterstützen wir sie mit voller Kraft.“

„Die Zusammenarbeit zwischen Freistaat und seinen Kommunen funktioniert verlässlich auch in schwierigen Zeiten“, stellte Kommunalminister Joachim Herrmann fest. „Dennoch gilt: Die ausbleibende Unterstützung durch den Bund, beispielsweise bei einer auskömmlichen Krankenhausfinanzierung oder im Asyl- und Ausländerwesen, kann nicht allein vom Freistaat aufgefangen werden. Ich appelliere hier ausdrücklich an den Bund, endlich seiner Verantwortung nachzukommen, Länder und Kommunen hier angemessen finanziell zu unterstützen.“

Schlüsselzuweisungen 4,44 Milliarden Euro

Laut Füracker betragen die Schlüsselzuweisungen als größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich 2024 rund 4,44 Mrd. Euro und erreichen damit einen neuen Höchststand (2023: 4,3 Mrd. Euro). Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis steigen heuer auf insgesamt 885 Mio. Euro – eine Steigerung um 4,1 Prozent. Die kreisfreien Städte bekommen für die von ihnen im übertragenen Wirkungskreis übernommenen staatlichen Aufgaben erstmals eine ergänzende Finanzzuweisung in Höhe von 7,9 Mio. Euro, die Landkreise 2024 und 2025 jeweils zusätzlich 71 neue Stellen. „Auch in den darauffolgenden Jahren wird auf eine ausreichende personelle Ausstattung der Landkreise geachtet werden, mit dem Ziel, bis 2028 insgesamt 532,5 neue Stellen zu schaffen.“

Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs insbesondere bei Schulen, Kindertageseinrichtungen und Krankenhäusern wurde ein Schwerpunkt bei den Investitionen gesetzt. Der Haushaltsansatz für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, wächst nächstes Jahr um 70 Mio. Euro und damit auf einen neuen Rekordwert von 1,1 Mrd. Euro.

Auch die Finanzierung von Krankenhäusern steht heuer im Fokus. Die Mittel für Krankenhausinvestitionen erhöhen sich um rund 24,3 Prozent und erreichen ebenfalls ein neues Spitzenniveau von 800 Mio. Euro. Die Krankenhausinvestitionsmittel werden über die Krankenhausumlage zur Hälfte von den Kommunen getragen. Die Investitionspauschale (446 Mio. Euro) wird auf dem hohen Vorjahresniveau fortgeführt. Um Kommunen mit zurückgehender Bevölkerung noch stärker zu unterstützen, wird der Demografiezuschlag bei der Investitionspauschale verbessert.

Härtefallförderung

Die Mittel für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen legen erneut um 15 Mio. Euro auf nun 165 Mio. Euro zu. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum. Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2024 insgesamt 115 Mio. Euro zur Verfügung. Damit können über den regulären Etat (85 Mio. Euro) hinaus weitere 30 Mio. Euro an die Gemeinden verteilt werden.

Zur zielgenauen Unterstützung von finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden stehen 2024 100 Mio. Euro für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zur Verfügung. Die Zuweisungen an die Bezirke werden im nächsten Jahr um 10 Mio. Euro auf 716,5 Mio. Euro erhöht.

Die Grundsteuerreform wird sich ab dem Jahr 2027 auch auf den kommunalen Finanzausgleich auswirken. Der sich hieraus ergebende konkrete Änderungsbedarf wird Füracker zufolge im Rahmen einer Arbeitsgruppe mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. „In diesem Zusammenhang wird auch überprüft werden, ob darüber hinaus weitere Änderungen im kommunalen Finanzausgleich erforderlich sind.“

Nüchtern fiel die Bewertung von Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags und diesjähriger Verhandlungsführer der kommunalen Spitzenverbände, aus: „Die Kommunen sind mit erheblichen Ausgabensteigerungen in nahezu allen Aufgabenbereichen konfrontiert, insbesondere in den Bereichen Soziales, Krankenhäuser, Flüchtlinge und Energie. Der Anstieg der Finanzausgleichsleistungen auf 11,4 Milliarden Euro kann diese finanziellen Mehrbelastungen nicht ausgleichen. Wir müssen daher dringend die Aufgaben und Standards hinterfragen, die den Kommunen auferlegt werden.“

Rekorddefizite bei Krankenhäusern

Die Anhebung der Mittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser werde zu 50 Prozent von den Landkreisen und kreisfreien Städten finanziert. „Für uns ist dies angesichts von Rekorddefiziten in den Häusern ein erheblicher Kraftakt“, stellte Karmasin klar. „Die Mittelaufstockung ist daher ein klares Signal an den Bund, dass wir unsere Hausaufgaben machen und nun der Bund dringend dazu aufgefordert ist, seiner Verantwortung für die medizinische Versorgung der Bürger nachzukommen und eine ausreichende Betriebskostenfinanzierung sicherzustellen.“

„Trotz geringer Spielräume konnten noch punktuelle Verbesserungen in einer Summe von etwa 100 Mio. Euro erreicht werden. Dies erkennen wir an. Dennoch bleibt das Ergebnis der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich 2024 deutlich hinter den Erwartungen zurück und es überwiegt beim Bayerischen Städtetag die Enttäuschung“, merkte Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, an. Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung kommunaler Haushalte verschärften sich für das nächste Haushaltsjahr dramatisch. Kommunale Haushalte rutschten vereinzelt bereits in bedrohliche Schieflagen. Für die vielfältigen Problemlagen der bayerischen Kommunen bringe der kommunale Finanzausgleich leider zu wenig Unterstützung. Die weiter steigenden Ausgaben könnten nicht aufgefangen werden. „Dies schlägt mit zunehmender Wucht auf die kommunale Ebene durch, was bald auch Bürgerinnen und Bürger und die regionale Wirtschaft zu spüren bekommen.“

Beschränkte Handlungsspielräume

Vielfältige Krisen wirkten sich auf die Kommunen aus, so Pannermayr weiter. „Die Handlungsspielräume sind sehr beschränkt, hier hätten vor allem noch höhere Schlüsselzuweisungen geholfen. In einer unsicheren Zeit mit vielen Herausforderungen versäumt es der Freistaat leider, mit einer Erhöhung des kommunalen Verbundanteils den Kommunen mehr Planungssicherheit und Flexibilität zu geben. Dies hat die Folge, dass Städte und Gemeinden eigentlich dringende Investitionen strecken, schieben oder streichen müssen. Notwendig ist zudem eine umfassende Aufgaben- und Ausgabenkritik. Hier ist neben dem Bund auch der Freistaat gefordert. Deshalb begrüßen wir die getroffene Vereinbarung, dass die Bayerische Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in eine Strukturdebatte einsteigt.“

Laut Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, „ist dieser Finanzausgleich das Ergebnis einer problematischen Entwicklung des Standortes Deutschland. Er ist gemessen an den von den Kommunen zu bewältigenden Aufgaben von einem anerkennenswerten Bemühen gekennzeichnet, aber nicht zufriedenstellend. Die aktuelle Lage birgt andererseits die Chance zur Neujustierung, Deregulierung und Priorisierung. Für die dafür notwendigen und überfälligen systemischen Korrekturen zeichnen alle Staatsebenen, auch die Kommunen, mit verantwortlich. Es steht zu hoffen, dass der Freistaat Bayern ohne ideologische Scheuklappen in Land und Bund die dafür erforderlichen Maßnahmen schnell auf den Weg bringt.“

„Die generelle Prüfung, was sinnstiftend ist, eine schonungslose Aufgaben- und Ausgabenkritik, ein sofortiger Stopp von Anreizförderungen im freiwilligen Leistungsbereich ist auf allen Staatsebenen ebenso geschuldet wie die strikte Beachtung der Konnexität“, fuhr Brandl fort. Die Bürger müssten darauf eingestellt werden, dass nicht alles Wünschenswerte machbar ist. Vielmehr sei eine Konzentration auf den Pflichtbereich für volkswirtschaftlich wichtige Investitionen, wie Bau und Infrastruktur, zwingend. Nur so könne Wohlstand gesichert werden.

Steigende Sozialausgaben

Nach den Worten von Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags, nehmen die bayerischen Bezirke das Ergebnis des kommunalen Finanzausgleichs 2024 durchaus mit Sorge zur Kenntnis. Starke und leistungsfähige Kommunen benötigten eine solide finanzielle Basis. Die Erhöhung der Schlüsselzuweisungen sei zwar ein erster Schritt zur Stärkung der kommunalen Verwaltungshaushalte, ebenso die Erhöhung der Zuweisungen an die Bezirke. Jedoch werde trotz aller Bemühungen des Freistaats, insbesondere des Finanzministers, der diesjährige Finanzausgleich den Anforderungen an einen auskömmlichen Finanzausgleich nicht gerecht, da die verpflichtenden Sozialausgaben deutlich stärker ansteigen als es die Steuer- bzw. Umlagekraft abbildet.

Mit Blick auf die kommenden Jahre mahnte Löffler: „Eine grundlegende Strukturdebatte ist jetzt unumgänglich. Gerade in schwieriger werdenden Zeiten wie jetzt dürfen wir Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen nicht allein lassen. Damit die bayerischen Kommunen die soziale Daseinsvorsorge trotz Fachkräftemangel und Kostensteigerungen weiter gewährleisten können, brauchen wir realistische und erfüllbare Qualitätsvorgaben und zudem eine ausreichende Finanzierung.“

DK

 

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