Kommunalverbändezurück

(GZ-6-2024 - 14. März)
gz deutscher staedtetag

► Forderungen des Deutschen Städtetags zur Europawahl:

 

Europas Zukunft Richtung geben

 

Der Deutsche Städtetag hat für die Europawahl 2024 eine Reihe von Forderungen formuliert, um Europas Zukunft in die richtige Richtung zu lenken.

1. Europa an Werten und Rechtsstaatlichkeit ausrichten: Angesichts geopolitisch unruhiger Zeiten und einem Rechtsruck in einigen EU-Mitgliedsstaaten ist ein starkes Bekenntnis zu europäischen Werten wie Freiheit, Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit erforderlich. Die konsequente Anwendung des Rechtsstaatsprinzips sollte gewährleistet sein, ohne dass Haushaltszahlungen an Mitgliedsstaaten aufgrund von Verstößen den europafreundlichen Städten schaden.

2. Sozialen Zusammenhalt und Integration gemeinsam meistern: Der Deutsche Städtetag fordert, dass die Reform eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) zügig vorangetrieben und ein gerechtes europäisches Verteilsystem umgesetzt wird. Die Massenzustrom-Richtlinie muss verlängert werden. Die EU soll sich stärker den Problematiken der Binnenmigration annehmen und durch langlaufende Förderprogramme die Städte in ihren Integrationsbemühungen unterstützen. Systeme der sozialen Sicherheit müssen koordiniert werden, um die Freizügigkeit zu wahren und Missbrauch zu verhindern.

3. Digitale Transformation ohne Hürden ermöglichen: Ein klarer regulativer Rahmen für die Nutzung von Daten durch Städte sollte geschaffen werden, um das Potenzial Künstlicher Intelligenz im Verwaltungshandeln zu nutzen. Offene Standards sind zu verwenden, um digitale Abhängigkeiten von Dritten zu vermeiden.

4. Städte als zentrale Akteure für ein klimaneutrales Europa und in der Umsetzung des Green Deals unterstützen: Die europäischen Rahmenbedingungen müssen Städte befähigen, den Ausbau der erneuerbaren Energien schnell umzusetzen. Für Maßnahmen hinsichtlich der Energieeffizienz, insbesondere von Gebäuden, braucht es sowohl den Blick auf das Quartier als auch mit nationalem Recht im Einklang stehende Sanierungsvorgaben. Die Energieeinsparvorgaben für den öffentlichen Sektor sind ambitioniert. Neben dem öffentlichen Bereich müssen alle Sektoren ihren Beitrag leisten. Auch muss die EU einen Rahmen schaffen, um die Erzeugung, die Nutzung und den Transport von grünem Wasserstoff innerhalb der EU zu fördern. Diese hat zudem für einen funktionierenden Gas- und Strombinnenmarkt Sorge zu tragen und muss den Aufbau einer grenzüberschreitenden Netzinfrastruktur zügig vorantreiben.

5. Gesunde und umweltfreundliche Städte fördern: Saubere, gesunde und umweltbewusste Städte sind ein elementarer Baustein des Green Deals. Die EU ist gefordert, den Rahmen dafür zu setzen, und kommunales Handeln zu befördern. Es ist dringend erforderlich, zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten einen ganzheitlichen Ansatz zur Emissionsreduktion umzusetzen. Weiterhin muss die Kommission zirkuläres Wirtschaften befördern. Zum Schutz der Gewässer muss die Wasserrahmenrichtlinie verlängert und das Prinzip der Herstellerverantwortung ausgeweitet werden. Weiterhin ist der Erhalt und die Förderung der Biodiversität ein zentrales Zukunftsthema für lebenswerte Städte.

6. Nachhaltige Mobilität schaffen: Zur Umsetzung der Verordnung über Transeuropäische Netze für Verkehr fordert der Deutsche Städtetag städtische Maßnahmen durch die neue Connecting Europe Facility (CEF) auskömmlich zu finanzieren. Digitalisierung und Wettbewerb müssen in Zusammenhang mit einer starken städtischen Steuerungsfunktion konsequent genutzt werden, um den öffentlichen Personennahverkehr in den Ballungsräumen mit weiteren Angeboten zu verknüpfen und autonome Fahrfunktionen zu integrieren. Die Umrüstung von Bussen und Nutzfahrzeugen sollte mit Fördermitteln bis 2030 beschleunigt werden.

7. Lebenswerte Städte im gemeinsamen Wandel entlasten: Die europäische Kohäsionspolitik ist das zentrale Element, um Transformationsprozesse anschieben zu können. Die Urbane Agenda und die Neue Leipzig Charta müssen weiter umgesetzt und gestärkt werden. Kommunalrelevante EU-Programme sind besser aufeinander abzustimmen. Die Bauleitplanung muss als Verfahren für eine gerechte Abwägung der widerstreitenden Belange anerkannt werden. Starre inhaltliche Vorgaben sowie redundante Verfahrensanforderungen sind auf ein Maß zu reduzieren, das zur Wahrung der Umweltbelange erforderlich ist.

8. Städte bei der nachhaltigen Finanzierung kommunaler Investitionen unterstützen: Der Deutsche Städtetag fordert eine stärkere Berücksichtigung kommunaler Belange und Investitionen bei der Weiterentwicklung der Sustainable Finance-Strategie der Europäischen Union. Dazu braucht es einen Paradigmenwechsel bei der Förderung kommunaler Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen, wonach sich die Fördersumme künftig an der Wirksamkeit anstelle der Projektkosten ausrichtet. Zudem sollten die Auswirkungen neuer Verwaltungsanforderungen auf die Städte stärker berücksichtigt werden und die Kommunen an der Ausarbeitung beteiligt werden. Das betrifft etwa neue Standards zur öffentlichen Rechnungslegung. Zur Förderung von Personalentwicklungsmaßnahmen auf kommunaler Ebene braucht es eine Umsatzsteuerbefreiung für Personalüberlassungen.

9. Entlastung durch Entbürokratisierung schaffen: Viele EU-Regelungen und Vorgaben sind teilweise nicht mehr zeitgemäß. So sollte etwa das Vergaberecht vereinfacht und Verfahren beschleunigt werden. Die EU-Kommission muss bei der Erstellung neuer Gesetzesvorschläge potenziell Betroffene stärker einbeziehen sowie eine Folgenabschätzung einführen, mit der unter Einbindung der Kommunen die Auswirkungen der Gesetzgebung auf die lokale Ebene vorab geprüft werden.

10. Kommunale Beteiligung sicherstellen und intensivieren: Städte müssen auch in europäische Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozesse strukturiert und kontinuierlich einbezogen werden. Dazu braucht es verpflichtende Anhörungs- und Konsultationsrechte der Städte und ihrer Verbände sowie eine Stärkung des Ausschusses der Regionen. Dazu gehört insbesondere eine Erhöhung der durch die kommunale Ebene besetzten Mandate in den nationalen Delegationen auf mindestens ein Drittel. Gesetzgebungsverfahren müssen auf Subsidiarität und Achtung der kommunalen Selbstverwaltung mittels Folgenabschätzung überprüft werden. Der Deutsche Städtetag fordert zudem einen jährlichen europäischen Städtegipfel sowie einen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission für städtische Angelegenheiten. Damit kann dem horizontalen und fachbereichsübergreifenden Charakter städtischer Angelegenheiten Rechnung getragen werden.

11. Rolle der Städtediplomatie in der internationalen Zusammenarbeit anerkennen: Der Ansatz der Städtediplomatie (Urban Diplomacy) muss in den internationalen Strategien der EU anerkannt werden. Dem sollte der europäische Rechts- und Förderrahmen noch stärker Rechnung tragen, in dem er Projekte und Austauschmöglichkeiten auf der Kooperationsebene intensiviert. Städte müssen stärker bei der Umsetzung der Agenda 2030 und ihrem Nachfolgeprozess auf Entscheidungsebene einbezogen werden. Die kommunale Entwicklungszusammenarbeit sollte im neuen mehrjährigen Finanzrahmen ab 2027 wieder budgetiert werden.

DK

 

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