(GZ-10-2024 - 16. Mai) |
► Arbeitskreis Militärkonversion in Penzing: |
Ruf nach besserer Kommunikationskultur |
Seit 2013 tauschen sich die bayerischen Konversionsstädte untereinander und mit Vertretern der bayerischen Staatskanzlei, des bayerischen Bauministeriums und des bayerischen Wirtschaftsministeriums aus, um eine tragfähige Nachnutzung für die ehemals militärisch genutzten Liegenschaften zu finden. Anfang Mai traf sich der Arbeitskreis Militärkonversion des Bayerischen Städtetags bereits zum zwanzigsten Mal an einem bayerischen Konversionsstandort.
„Man darf dabei nicht vergessen, dass einige bayerische Kommunen vom Abzug des Militärs schwer getroffen sind. Für die betroffene Kommune ist die Konversion eine komplexe Zukunftsaufgabe. Bislang militärisch genutzte Flächen, die oft zentral in den Städten liegen, müssen städtebaulich entwickelt werden und sie müssen vollwertig in die Gemeindefläche integriert werden. Die Kommunen benötigen langfristige Unterstützung und Planungssicherheit für diesen Prozess,“ betont das Geschäftsführende Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer.
Allzu oft wurde der Planungsprozess in den Konversionsstädten durch unzureichende Kommunikation erschwert. So hat Penzings Bürgermeister Peter Hammer, Gastgeber der 20. Sitzung des Arbeitskreises, erst im Zuge der öffentlichen Berichterstattung von einer Bedarfsprüfung des Bundes auf der Penzinger Liegenschaft für das Raketenschutzschild Arrow erfahren. Dabei sind die Planungen für eine zivile Anschlussnutzung in Penzing bereits weit fortgeschritten: Die Penzing Studios möchten dort Europas größten Filmstudiokomplex errichten.
2018 erfuhren die Konversionsstädte zunächst über die Medienberichterstattung über neue Stationierungspläne des Bundes und eine Verschiebung der Freigabezeitpunkte der Liegenschaften. Auch bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden leisten die Konversionsstädte einen zentralen Beitrag, werden aber oft im Ungewissen gelassen.
Notwendige Neubewertung des Stationierungskonzepts
„Die bayerischen Konversionskommunen wollen einen wirkungsvollen Beitrag zur humanitären Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden leisten. Die aktuelle Situation macht es wieder erforderlich, dass Flüchtlinge auch in leerstehenden Kasernengebäuden und verlassenen militärischen Liegenschaften vorübergehend Schutz finden,“ unterstreicht der Vorsitzende des Arbeitskreises Christian Hinterstein, berufsmäßiger Stadtrat der Stadt Bamberg: „Wir kritisieren nicht die Notwendigkeit, auf geänderte Gegebenheiten zu reagieren. Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine macht eine Neubewertung des Stationierungskonzepts der Bundeswehr notwendig. Wir kritisieren die fehlende Kommunikation. Weder der Bund noch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA haben die betroffenen Standortkommunen über die neue Situation auf der Liegenschaft informiert. Dabei ist das vertrauensvolle Zusammenwirken von Bund und Kommunen für den Konversionsprozess zentral.“
Planungsunsicherheit ist ein ständiger Begleiter der dritten großen Konversionswelle in Deutschland. Auch die sogenannten Verbilligungsrichtlinien, mit denen der Bundeshaushaltsgesetzgeber seiner Immobiliengesellschaft BImA erlaubt, Grundstücke verbilligt an Standortkommunen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, beispielsweise für den sozialen Wohnungsbau, zu verkaufen, wurden erst kurz vor Jahresende und dem Auslaufen der Verbilligungssätze um weitere fünf Jahre verlängert und auch punktuell verbessert.
Staatskanzleiminister Dr. Florian Herrmann und der Bayerische Städtetag haben massiv auf eine frühzeitige Verlängerung der Verbilligungsrichtlinien gedrängt, um den Standortkommunen dieselben Startchancen zu geben, deren Freigabezeitpunkt vom Bund nach hinten verschoben wurde.
Für den Bayerischen Städtetag ist die Verlängerung der Geltungsdauer der Verbilligungsrichtlinien ein Teilerfolg, sagt Buckenhofer: „Dass die Verbilligungen für jede geschaffene Wohneinheit erhöht wurden, ist zu begrüßen. Es wird aber nicht berücksichtigt, dass in einem neuen Quartier nicht nur Wohnungen, sondern hierfür erforderliche Infrastruktur, Kindergärten, Schulen und Straßen, gebaut werden müssen. Es werden punktuelle Abzüge von teils hohen Kaufpreisforderungen gewährt. Der Bayerische Städtetag unterstreicht die Auffassung, dass der richtige Weg eine Bemessung des Kaufpreises unter Berücksichtigung der sozialen Zielsetzung der Standortkommune wäre. Sollten danach Planungsgewinne bei der Standortkommune entstehen, könnten diese mit dem Bund abgerechnet werden, sobald die Maßnahmen abgeschlossen sind. Die damaligen Als-Ob-Maßnahmen könnten dafür Vorbild sein.“
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