Kommunalverbändezurück

(GZ-11-2024 - 6. Juni)
gz dstgb

► DStGB-Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft:

 

Gmehlings Notsignale

 

Die zunehmende Schieflage der Kommunalfinanzen sowie die kommunale Wärmeplanung standen im Zentrum der jüngsten Sitzung des DStGB-Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft in Wismar. „Die Handlungs- und Investitionsfähigkeit der Kommunen ist akut gefährdet“, betonte Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg an der Donau) als Vorsitzender des Gremiums.

Gmehling zufolge schlossen die Kommunen das vergangene Haushaltsjahr mit einem Finanzierungsdefizit in Höhe von minus 6,2 Mrd. Euro ab. Während die Ausgaben infolge von Inflation, Tarifabschluss sowie steigenden Kosten für soziale Leistungen weiter dynamisch anwachsen, sei bei den Steuereinnahmen nur mit einem leichten Wachstum zu rechnen. Folge sei eine dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden, die die Handlungs- und Investitionsfähigkeit massiv einschränkt.

Kommunen brauchen Handlungsfähigkeit

„Diese Entwicklung ist fatal. Die Kommunen als Fundament unserer Demokratie und Politikvermittlung vor Ort müssen handlungsfähig bleiben. Bund und Länder stehen in der Verantwortung, ihren Beitrag für eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Städte und Gemeinden zu leisten“, unterstrich der Ausschussvorsitzende. Die Zukunftsfähigkeit Deutschlands stehe auf dem Spiel, wenn die Kommunen finanziell nicht in die Lage versetzt werden, in ihre Infrastruktur zu investieren. „Das heißt, der massive bestehende Investitionsrückstand, insbesondere bei Schulen und der Verkehrsinfrastruktur, muss reduziert, sowie dringend notwendige Zukunftsinvestitionen, unter anderem in den Bereichen Energie und Klima sowie Digitalisierung, getätigt werden.“

Mit Blick auf die kommunale Wärmeplanung, die maßgebliche Grundlage für die Steuerung und Ausgestaltung der Wärmewende auf kommunaler Ebene, forderte der OB einen vollständigen Ausgleich der Planungskosten. Die Kommunen erwarteten vom Bund, dass alle Anträge auf Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie, die fristgerecht eingereicht worden sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, eine Förderzusage erhalten.

Die Möglichkeiten der Kommunen, den lokalen Transformationsprozess zu gestalten, hängen nach Angaben des Vorsitzenden entscheidend von den überörtlichen Rahmenbedingungen ab. Seit Anfang des Jahres liege die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes bei den Ländern. Sie entschieden über die Ausgestaltung bezüglich der Möglichkeit zur interkommunalen Wärmeplanung und zur verkürzten Wärmeplanung. Auch ein vereinfachtes Beteiligungsverfahren könnten die Länder für die Kommunen möglich machen.

Aus Gmehlings Sicht „müssen die Länder die Voraussetzungen für eine effiziente Wärmeplanung schaffen, die knappe Planungsressourcen klug einsetzt. Zum Beispiel sollte dort eine verkürzte Wärmeplanung möglich sein, wo sich naheliegend abzeichnet, dass keine aussichtsreiche Perspektive für die Errichtung eines Wärmenetzes besteht.“

Auch die Finanzierung der Wärmeplanung müsse im Zuge der landesgesetzlichen Umsetzung abgesichert werden. „Die Länder müssen die 500 Millionen Euro Bundesmittel vollständig an die Städte und Gemeinden weitergeben. Auch die weiteren Kosten der Wärmeplanung müssen nach dem Konnexitätsprinzip vollständig ausgeglichen werden“, verlangte der Oberbürgermeister.

Drohender Vertrauensverlust

Zudem sei sicherzustellen, dass alle Anträge auf Bundesförderung über die Kommunalrichtlinie, die fristgerecht eingereicht worden sind und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, eine Förderzusage erhalten und diese Vorhaben auch vollumfänglich gefördert werden. Bereits gestellte Anträge nicht mehr zu bewilligen und bewilligte Vorhaben zu widerrufen, sobald ein Landesgesetz in Kraft getreten ist, führe zu einem erheblichen Vertrauensverlust bei den Kommunen. So werde den planerischen Aktivitäten der Kommunen die Grundlage entzogen und der Erfolg einer fristgerechten Wärmeplanung insgesamt in Frage gestellt.

„Kommunen können Bürgerinnen und Bürgern nur Orientierung geben, wenn sie selbst einen verlässlichen Rechts- und Förderrahmen haben. Die Wärmeplanung ist der erste Schritt einer gesamtgesellschaftlichen Transformationsaufgabe, die die Kommunen nur mit Unterstützung von Bund und Ländern bewältigen können“, stellte Gmehling abschließend fest.

DK

 

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