Kommunalverbändezurück

(GZ-11-2024 - 6. Juni)
gz deutscher landkreistag

► Deutscher Landkreistag:

 

Mehr Handhabe für die Jobcenter

 

In seinem Positionspapier „Mehr Handhabe für die Jobcenter – Forderungen zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration“ hat der Deutsche Landkreistag Forderungen zur Weiterentwicklung des Bürgergeldes veröffentlicht. Damit soll die Balance zwischen existenzsichernder Hilfeleistung und berechtigten Interessen der Steuerzahler verbessert werden.

Um die Integration in den Arbeitsmarkt seitens der Jobcenter konsequent befördern zu können, bedarf es nach Überzeugung des Deutschen Landkreistags nach wie vor einer starken Komponente des „Forderns“, „nicht hingegen der Freistellung größerer Vermögen und jedweder Wohnungen und Häuser während der ersten eineinhalb Jahre des Leistungsbezugs“. Dies gebiete auch die gesellschaftliche Akzeptanz bei denjenigen, die die SGB II-Leistungen mit ihren Steuermitteln finanzieren.

Betreuungsintensität erhöhen

Vor diesem Hintergrund schlägt der Kommunalverband in punkto Bürgergeld vor, die Jobcenter durch ausreichende Verwaltungs- und Eingliederungsmittel in die Lage zu versetzen, die Betreuungsintensität zu erhöhen. Auch sollten die Mitwirkungspflichten bei der Integration in Arbeit intensiviert werden. Die Regelung zur Vollsanktionierung müsse im Hinblick auf Tatbestand und Rechtsfolgen geschärft werden, damit ihr ein sinnvoller Anwendungsbereich zukommt und den Jobcentern ein notwendiges Instrument bei Totalverweigerung an die Hand gegeben wird. „Wer ohne wichtigen Grund nicht zur Annahme zumutbarer und existenzsichernder Arbeit bereit ist, sollte keinen Leistungsanspruch haben“, heißt es in dem Papier. Auch sollte das Nichterscheinen zur ersten Gesprächseinladung ohne wichtigen Grund mit einer Leistungsminderung belegt werden können.

Gestrichen werden sollte nach Auffassung des Landkreistags dagegen die Vorgabe eines zusätzlichen Schlichtungsverfahrens im Falle von Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans. Gleiches gelte für die „Karenzzeit Wohnen: Im ersten Jahr des Leistungsbezugs auf eine „Prüfung der Angemessenheit der Miete“ zu verzichten, führe zu Fehlanreizen.

Darüber hinaus seien negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt zu befürchten, da die Mieten erfahrungsgemäß schnell nachziehen. Dies laufe dem Ziel der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zuwider. Bei Streichung der Karenzzeit bleibe es immer noch bei einem Zeitraum von sechs Monaten, in dem die Miete geschont wird. Grundsätzlich sollte das Wohnen „in erheblich überdurchschnittlich teuren Wohnungen“ gesetzlich ausgeschlossen werden.

Karenzzeit Vermögen

Ebenfalls zu streichen ist laut Deutschem Landkreistag die „Karenzzeit Vermögen“: Die derzeitige Regelung – im ersten Jahr Schutz aller nicht erheblichen Vermögen bis zu 40.000 Euro pro Person - lasse sich mit Sinn und Zweck einer steuerfinanzierten Sicherung des Existenzminimums nicht vereinbaren. Reduziert werden sollte der Grundfreibetrag für Vermögen in Höhe von 15.000 Euro pro Person. Über die genaue Höhe wäre zu diskutieren. Eingeführt worden sei eine Gesamtvermögensfreigrenze je Bedarfsgemeinschaft, so dass die Freibeträge der gesamten Bedarfsgemeinschaft genutzt werden können, wenn das Vermögen der Einzelpersonen die Freigrenze übersteigt. „Damit entfernt sich das Bürgergeld immer weiter vom Grundsatz des Nachrangs der Existenzsicherung“, so der Landkreistag.

Gesamtverantwortung der Jobcenter erhalten

Die zum 1. Januar 2025 anstehende Zuständigkeitsverlagerung für die berufliche Weiterbildung von Bürgergeld-Beziehern von den Jobcentern zu den Agenturen für Arbeit dürfe den Integrationsprozess nicht beeinträchtigen, wird abschließend gefordert. Um Brüche für die Bürgergeld-Bezieher zu vermeiden, müsse die Gesamtverantwortung der Jobcenter so weit wie möglich erhalten bleiben.

DK

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