Kommunalverbändezurück

(GZ-20-2024 - 24. Oktober)
gz dstgb

► DStGB-Ausschuss für Finanzen und Kommunalwirtschaft:

 

Investitionen ermöglichen

 

„Die Schere zwischen von kommunaler Seite kaum begrenzbaren Ausgaben und den Einnahmen der Städte und Gemeinden geht immer weiter auf. Diese strukturelle Unterfinanzierung gefährdet die wirtschaftliche Prosperität sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt zunehmend“, hob Oberbürgermeister Dr. Bernhard Gmehling (Neuburg a. d. Donau) bei der jüngsten Sitzung des DStGB-Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft im brandenburgischen Niedergörsdorf hervor. Bund und Länder müssten gegensteuern, so der Vorsitzende des Gremiums.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung der Kommunalfinanzen im ersten Halbjahr dieses Jahres waren aus Gmehlings Sicht ein letzter Warnschuss: Hier stand auf kommunaler Seite ein Defizit in Höhe von -17,3 Mrd. Euro. Statt einer strukturellen Verbesserung der kommunalen Haushaltslage stehe aktuell aber erst einmal eine weitere Verschärfung der Finanzsituation auf der Agenda. Mit dem von der Bundesregierung zur Ankurbelung der Konjunktur vorgelegten Entwurfs des sogenannten Steuerfortentwicklungsgesetzes drohten den Städten und Gemeinden zunächst weitere Mindereinnahmen von in der Spitze sieben Mrd. Euro.

Weitere Mindereinnahmen drohen

Wie der Ausschussvorsitzende betonte, sei eine Erhöhung der gemeindlichen Anteile an den Gemeinschaftssteuern dringend geboten, um die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit nicht weiter einzuschränken. Ohne eine Kompensation der gemeindlichen Steuermindereinnahmen infolge bundesseitiger konjunktureller Maßnahmen drohten die erhofften positiven Effekte sich ins Gegenteil zu verkehren und zu einer Wachstumsbremse zu mutieren. Zudem brauche es eine echte Konnexität.

Wie Gmehling zudem feststellte, gingen die durch den klimaneutralen Umbau unserer Energie- und Wärmeversorgung anstehenden Investitionen weit über den gewöhnlichen Investitionsrahmen der Kommunen und kommunalen Versorgungsunternehmen hinaus.

„Zurzeit liegen die Schätzungen für das benötigte Investitionsvolumen bei ungefähr 1,4 Billionen Euro bis 2045 für den Ausbau erneuerbarer Energien, für den Netzausbau, für Fernwärme, und für Elektrolyse und Wasserstoffspeicher. Es ist absehbar, dass die bisher übliche Finanzierung der Investitionen aus Abschreibungen und Gewinneinbehalt für viele Versorger für Investitionen in dieser Größenordnung nicht mehr möglich ist.“

Erforderlich seien deshalb zum einen eine massive und nachhaltige Unterstützung durch Bund und Länder, und zum anderen weitere Finanzierungsinstrumente, wie Bürgschaften und Garantien der Förderbanken.

Finanzierungslast der Energiewende

Aktuell werde immer mehr deutlich, dass die Haushalte der Kommunen, aber auch von Bund und Ländern, nicht in der Lage sein werden, ausreichend Kapital für die Energiewende aus öffentlichen Mitteln zur Verfügung zu stellen. Die Energiewirtschaft halte es daher für zwingend notwendig, den privaten Kapitalsektor in die Finanzierung der Energiewende einzubinden. Dabei ist es aus Sicht der Kommunen zwingend, die Rolle von privatem Kapital in kommunalen Unternehmen zur Finanzierung der Transformation sorgfältig zu bewerten und eine staatliche Steuerung sicherzustellen.

Gmehling zufolge „darf die Finanzierungslast der Energiewende schließlich nicht dazu führen, dass eine Privatisierungswelle des kommunalen „Tafelsilbers“ seinen Lauf nimmt; zumal dies nicht nur die Stadtwerke, sondern auch die kommunale Wohnungswirtschaft trifft und letztlich steuerlichen Querverbünden den Boden entzieht.“

DK

 

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