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(GZ-21-2024 - 7. November)
gz bayerischer gemeindetag

► Bayerischer Gemeindetag:

 

Bauamtsleiter- und Stadtbaumeister-Tagung in Gunzenhausen

 

Bereits zum 7. Mal fand die traditionelle Bauamtsleiter- und Stadtbaumeistertagung des Bayerischen Gemeindetags statt. Rund 200 Teilnehmer wohnten der in die praxisrelevanten Themenblöcke „Vergabe, Digitalisierung, Privates Baurecht“, „Bauplanungsrecht, Städtebaurecht, Wohnen“, „Aktuelles und Grundsätzliches“ sowie „Best Practice“ – Nachhaltige städtebauliche Entwicklung“ gegliederten Veranstaltung bei.

In seiner Begrüßung plädierte Hans-Peter Mayer, seit 1. März 2024 geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags, dafür, dass sich die Politik grundsätzlich klar machen müsse, welche Aufgaben der Staat in Zukunft noch übernehmen soll und wo mehr Eigenverantwortung von den Bürgern gefordert wird. Angesichts eines aktuellen 5 Mrd. Euro Defizits bei den Kommunen seien die Zeiten des allumsorgenden Staats vorbei, so Mayer.

Unter der Moderation von Gemeindetagsdirektor Matthias Simon zeigte Stadtbaumeister Moritz Reinhold praxisnah den Weg der Stadt Dachau zu einem neuen Flächennutzungsplan im X-Planung-Standard auf und wies darauf hin, dass für die Umsetzung in Technik und Personal investiert werden muss, um notwendiges Wissen in den Kommunen aufzubauen.

Mathias Reitberger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus München, informierte die Zuhörer über aktuelle Entwicklungen aus dem Öffentlichen Baurecht, wie das 2024 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung in der Bauleitplanung, aber auch die anstehende BauGB-Novelle 2024. Matthias Simon erweiterte den Vortrag um Ausführungen zu der ebenfalls anstehenden BayBO-Änderung im Rahmen des Ersten Modernisierungsgesetzes Bayerns. Er sicherte zu, dass sich der Bayerische Gemeindetag weiter für den Erhalt der kommunalen Stellplatzsatzungen einsetzen werde.

Welche Wege beschritten werden müssen, um ein Wohnhaus Baujahr 1525 denkmalgerecht instand zu setzen, darüber berichtete Manfred Sandmeier vom Verein ProAltstadt Dinkelsbühl und dem Denkmalnetz Bayern. Der gelernte Schreiner hob vor allem die Bauarbeiten an dem Denkmal in der Elsasser Gasse hervor. Voller Stolz präsentierte er das bemerkenswerte Ergebnis: Die Kosten für die Erhaltung betrugen lediglich 2.100 Euro/qm Grundfläche.

„Einfach bauen in Zeiten von Wohnraummangel, Kostenexplosion und Klimakrise“ lautete das Vortragsthema von Prof. Dipl.-Ing. Florian Nagler, Architekt und Lehrstuhlinhaber an der TU München. Wie dieses „einfache“ Bauen gelingen kann, vermittelte Nagler vor allem anhand bereits bewohnter Forschungshäuser in Bad Aibling. Dort gelte die Maxime „nachhaltig – dicht – einfach“. Nagler zufolge sollte man „nur bauen, was man wirklich braucht“.

Die Münchner Architektin Michaela Ausfelder präsentierte unter dem Titel „Bezahlbarer Wohnraum und die Einkommensorientierte Förderung des Freistaates Bayern“ Planung, Bau und Wohnungsvergabe eines Mehrgenerationenhauses in Freising-Lerchenfeld. Sie erläuterte, wie es möglich war, 111 Wohneinheiten für eine Anfangsmiete von 8,50 Euro/qm zu realisieren. Grundrisspläne und Fotos aus dem Gebäudeinnern verdeutlichten die hohe erzielte Wohnqualität, die künftig für glückliche Mieter sorgen wird.

Was „Integrierte und strategische Innenentwicklung und Ortskernstärkung“ für Uffing am Staffelsee bedeutet, fasste Erster Bürgermeister Andreas Weiß wie folgt zusammen: „Wir schauen, dass unser Dorf ein Dorf bleibt.“ Dafür sei ein Strauß an Maßnahmen und Planungen erforderlich, wie etwa Vorkaufsrechte nach dem sog. Weilheimer Modell, eine Ortsgestaltungssatzung, eine städtebauliche Rahmenplanung und ein Gemeindeentwicklungskonzept, dessen Ausarbeitung zweieinhalb Jahre dauerte, betonte Weiß. In diesem Zusammenhang stellte der Rathauschef auch die Bürgerbeteiligung als basisdemokratischen Eckpfeiler der Maßnahmen heraus.

Mit „Wärmeplanung konkret – Rechtsrahmen und Praxis“ befasste sich Stefan Graf, Direktor des Bayerischen Gemeindetags, in einer Live-Schalte. Bereits Ende 2023 wurde das Wärmeplanungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Durch Bundesgesetze dürfen Gemeinden laut Graf jedoch keine Aufgaben übertragen werden, so dass noch eine bayerische Umsetzungsregelung notwendig ist. Diese sei nun für die Jahreswende 2024/2025 angekündigt. Bis diese Umsetzungsregelung vorliegt, bleibe aber einiges im Unklaren, betonte der Verbandsdirektor.

DK 

 

 

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