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(GZ-23-2024 - 5. Dezember)
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► VDV-Präsidiumssitzung:

 

Branche benötigt Planungssicherheit

 

In seiner turnusmäßigen Sitzung hat das Präsidium des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Brüssel an die Fraktionen im Deutschen Bundestag appelliert, bis zur Auflösung des Deutschen Bundestags einen Nachtragshaushalt für 2024 und einen Bundeshaushalt für 2025 zu beschließen.

„Wir brauchen Klarheit und Planungssicherheit für die Branche und für unsere Kundinnen und Kunden. Ziel muss es sein, dass die Fraktionen nun die wichtigsten, bereits begonnenen Gesetzgebungsvorhaben im Verkehrsbereich noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode beschließen“, betonte der wiedergewählte VDV-Präsident Ingo Wortmann, der auch Vorsitzender der Geschäftsführung der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) ist.

Deutschland-Ticket

Konkret müsse der Gesetzentwurf zur 10. Änderung des Regionalisierungsgesetzes umgesetzt werden, mit dem die Überjährigkeit der Mittel für das Deutschland-Ticket von 2023 bis 2025 hergestellt werden soll. Für die abschließenden Beratungen des Gesetzentwurfs fordert der VDV folgende Anpassungen:

1. Streichung des Enddatums 31. Dezember 2025. Damit wird sichergestellt, dass es das Deutschland-Ticket und die Bundesmittel in Höhe von 1,5 Mrd. Euro pro Jahr über das Jahr 2025 hinaus gibt.

2. Streichung der haushaltskonsolidierenden Maßnahme zur Verschiebung der Auszahlung von 350 Mio. Euro an Regionalisierungsmitteln für das Jahr 2025 auf 2026.

Zudem sei das im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2025 angelegte Mittelvolumen für die Bundesschienenwege durch einen Haushaltsbeschluss oder im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung abzusichern. Durch Umschichtung oder zusätzliche Mittel müssten dabei die Mittel für die Trassenpreisförderung für den Schienengüterverkehr und für den Schienenpersonenfernverkehr erhöht sowie die Finanzierung des Bestandserhalts (Instandhaltung/Ersatzinvestition) gestärkt werden.

Die umfassende Finanzierung des Bestandserhalts der Bundesschienenwege, einschließlich der Anwendung der neuen Finanzierungsoptionen des BSWAG (Instandhaltungsförderung), sei für 2024 und 2025 vertraglich abzusichern.

Mit Blick auf das Regionalisierungsgesetz fordert der VDV die Umsetzung der Ergebnisse des Gutachtens der Firma Rambøll im Auftrag des BMDV zur Sicherung der Bestandsverkehre im SPNV. Konkret geht es dabei um die Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2026 mit jährlich anwachsenden Beträgen.

Beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz müssen nach Auffassung des VDV die Nachrangigkeit sowie das Enddatum 2030 für die Förderung von Grunderneuerung im GVFG gestrichen werden. Darüber hinaus müssten die GVFG-Mittel auf 3 Mrd. Euro pro Jahr ab 2025 erhöht werden, um den erfolgreichen Hochlauf an schienengebundenen Projekten seit der GVFG-Novelle vollständig bedienen zu können. Dies gelte für Neubau und Grunderneuerung gleichermaßen.

DK

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