(GZ-1/2-2025 - 16. Januar) |
► Appell des Verbands kommunaler Unternehmen: |
Technologieoffenheit nicht untergraben |
Im Zusammenhang mit der Festlegung der Bundesnetzagentur zu Wasserstoff-Fahrplänen („FAUNA“) kritisiert der VKU die engen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die die Regulierungsbehörde nun umsetzt. Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing ist Wasserstoff ein zentraler Baustein der Energiewende. Mit der Festlegung zu „FAUNA“ komme ein weiterer Baustein hinzu. Allerdings werde der Einsatz des Energieträgers bei der Wärmewende durch die Vorgaben des § 71k GEG als Rechtsgrundlage für „FAUNA“ unnötig erschwert, wenn nicht sogar ausgeschlossen.
Gasnetzbetreiber müssten für den Übergang von Gas auf Wasserstoff einen verbindlichen Fahrplan inklusive Wirtschaftlichkeitsnachweis für die 2030er Jahre erbringen, was heute niemand verbindlich leisten kann. So werde Technologieoffenheit bewusst konterkariert.
Ausdruck von Misstrauen
„Dass das GEG für kommunale Planungen derart detaillierte Vorgaben macht, ist ungewöhnlich und der einzige Fall, in dem kommunale Planungen durch eine Bundesbehörde genehmigt werden müssen. Das ist Ausdruck von Misstrauen. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Genehmigungspflicht entfällt“, stellte Liebing klar.
Aus seiner Sicht bleibt Wasserstoff mit diesem „Verhinderungsparagraphen“ nur eine theoretische Option. Die notwendige Infrastruktur werde unter diesen Vorzeichen nicht gebaut bzw. auf Wasserstoff umgestellt werden können. Ziel müsse sein, die Wärmewende vor Ort in den Kommunen praxistauglich und technologieoffen voranzubringen. „Überregulierung und Mikromanagement fördern Ineffizienzen und bremsen die Energiewende“, betonte der VKU- Hauptgeschäftsführer.
Als „bedauerlich“ bezeichnete Liebing in einer weiteren Stellungnahme das Scheitern des Kraftwerkssicherheitsgesetzes.
Schließlich sei das Thema absolut dringlich: „Wir brauchen Kraftwerke mit gesicherter Leistung für die Zeiten, wenn Wind nicht weht und Sonne nicht scheint. Je schneller der Hochlauf der Erneuerbaren Energien von statten geht, umso wichtiger werden diese Kraftwerke, die eigentlich schon im letzten Jahr ausgeschrieben werden sollten. Allerdings war auch der zuletzt vorliegende Gesetzentwurf nicht geeignet, die notwendigen Investitionen anzureizen und bot nicht die notwendige Grundlage für entsprechende Investitionen von Stadtwerken. Umso wichtiger ist, dass dieses Thema nach der Bundestagswahl oberste Priorität für die nächste Bundesregierung bekommt. Die kommunale Energiewirtschaft ist gerne bereit, an guten Lösungen mitzuwirken, die wir für den Erfolg der Energiewende brauchen.“
DK
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