Das Bundeskabinett hat vor kurzem beschlossen, den Einsatz von Drohnen in und über sensiblen Bereichen zu verbieten. So sollen sie beispielsweise künftig nicht mehr über Einsatzorte von Polizei, Rettungsdiensten und Feuerwehren, Hauptverkehrswegen und Wohngebieten kreisen dürfen. Diese Maßnahme wird von den bayerischen Gemeinden und Städten begrüßt.
|
Wie Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl betonte, „darf es nicht sein, dass sensationslüsterne und neugierige Besitzer von privaten Drohnen Rettungskräfte ablenken und bei ihrer wichtigen Tätigkeit behindern, wenn sie knapp über ihnen Drohnen umherschwirren lassen. Unsere Feuerwehren haben bereits genug Ärger mit rücksichtslosen und uneinsichtigen Gaffern, die die Einsatzkräfte behindern. Der Observation von oben muss dringend Einhalt geboten werden.“
Brandl zufolge bestehen auch datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Einsatz von privaten Drohnen über Einsatzstellen. Die Aufnahme getöteter oder verletzter Personen oder auch nur die Kennzeichen verunfallter Kraftfahrzeuge mit anschließender Veröffentlichung im Internet verstießen gegen allgemein anerkannte Grundlagen des Datenschutzes. Außerdem bestätigte Brandl, dass sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger hilfesuchend an die Gemeinden und Städte wenden, wenn private Drohnen über Häuser und Gärten in Wohngebieten auftauchen. „Es muss verhindert werden, dass sich die örtliche Gemeinschaft auch noch um die Abwehr von Spannern, die ihre teilweise perverse Neugier befriedigen wollen, kümmern muss. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Bund diesen Auswüchsen moderner Technik und Freizeitbeschäftigung nunmehr einen klaren Riegel vorschieben will“, unterstrich der Präsident.
Schuldenabbau
In punkto Finanzpolitik fordert der Verbandschef, den Haushaltsüberschuss des Bundes in Höhe von 6,2 Mrd. Euro jeweils zu gleichen Teilen für einen nachhaltigen Schuldenabbau, Steuersenkungen zugunsten der Bürger und für Investitionen in die Infrastruktur zu verwenden. „Ich stelle mir eine Drittelung des Betrags von 6,2 Mrd. Euro vor. Um spätere Generationen von Steuerzahlern von Schulden der Vergangenheit zu entlasten, sollte ein Drittel des Haushaltsüberschusses in den Abbau der Bundesschulden verwendet werden. Ein weiteres Drittel sollte den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, die durch ihren Fleiß und ihre Arbeitskraft den Haushaltsüberschuss aktuell erst ermöglicht haben. So wäre es dringend angebracht, den Solidaritätszuschlag, der längst ein Anachronismus ist, schrittweise oder ganz abzuschaffen. Das letzte Drittel sollte konsequent in Investitionen in die marode Infrastruktur in Deutschland gesteckt werden. So sollten beispielsweise Gelder in den weiteren Breitbandausbau, in die Sanierung der Straßen sowie in den Ausbau der Bildungs- und Kinderbetreuungsangebote gesteckt werden. Ich halte das für eine insgesamt gerechte Lösung“, hob Brandl hervor.
Keineswegs auf fruchtbaren Boden fällt in Bayerns Kommunen dagegen die von der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ kürzlich ausgelöste öffentliche Diskussion um die Besteuerung von Katzen. Der Bayerische Gemeindetag verweist auf einen zu hohen Verwaltungs- und Kontrollaufwand, der durch eine solche Steuer in den Rathäusern ausgelöst würde. Zwar wäre grundsätzlich nach dem bayerischen Kommunalabgabenrecht die Einführung einer Katzensteuer denkbar; allerdings stünde der damit verbundene bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zu den möglicherweise zu erzielenden Steuereinnahmen.
Abgesehen von der sicherlich emotional geführten Debatte um die Höhe einer solchen Steuer müsste vermutlich ein in der Praxis kaum vollziehbares Verfahren zur Kontrolle der Haltereigenschaft eingeführt werden. Und – ähnlich wie bei Hunden – müssten Tierheime von der Steuerpflicht ausgenommen werden. Der Bayerische Gemeindetag gibt Wünschen nach Einführung einer Katzensteuer in Bayern deshalb keine Chance.
|