Die Gesichtsverhüllung wird in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen verboten. Dieses Burka-Verbot für besonders sensible Bereiche des öffentlichen Lebens und des Kindeswohls hat der Ministerrat beschlossen, um schnell und rechtssicher ein Burka-Verbot im bayerischen Landesrecht zu verankern. Der Ministerrat bekräftigte, dass die verfassungsrechtliche Diskussion um ein vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum noch nicht abgeschlossen ist.
Selbstverständnis eines freiheitlichen Gesellschaftssystems
„Wer in unserer Gesellschaft in der öffentlichen Verwaltung Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbringt, muss selbst erkennbar sein und sich im wahrsten Sinne des Wortes in die Augen blicken lassen. Dies gilt ganz besonders auch für Erzieherinnen und Lehrerinnen in Kindertageseinrichtungen und Schulen. Eine selbstgewählte oder angeordnete Abschottung mittels verschleiernder Kleidung entspricht nicht unserem Selbstverständnis als freiheitliches Gesellschaftssystem. Und auch wer ein Wahllokal betritt, sollte dies mit ‚offenem Visier‘ tun. Hier ist es wichtig, eine Identifikation als wahlberechtigte Wählerin zu ermöglichen“, unterstrich Brandl.
Eine klare Absage erteilt der Bayerische Gemeindetag hingegen Reformplänen des Bundesverbands deutscher Banken. Dieser arbeitet derzeit an einer Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung. Ziel ist es, den Schutz des Einlagensicherungsfonds vor allem auf private Kunden zu konzentrieren. Während sich für die Privatkunden von Banken nichts ändern soll, ist beabsichtigt, Bund, Länder und Kommunen nicht mehr dem Schutz des freiwilligen Einlagensicherungsfonds zu unterstellen.
Wie Präsident Brandl feststellte, „haben die Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden und Städten ein berechtigtes Interesse daran, dass das Geld ihrer Kommune, das letztlich das Geld der Steuerzahler ist, genauso sicher ist wie das von Privatkunden. Es kann nicht sein, dass das Geld futsch ist, wenn die Bank pleitegeht. Die Bürgerinnen und Bürger haben dieses Geld schließlich durch Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen gemeinsam aufgebracht und müssen darauf vertrauen dürfen, dass es der Kämmerer der Stadt oder Gemeinde sicher anlegt. Die Pläne des Bankenverbands sind ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger.“
Brandl wies darauf hin, dass die Begründung des Bankenverbands, Kommunen könnten vom Einlagensicherungsfonds deswegen ausgenommen werden, weil sie „als professionelle Investoren in der Regel die notwendigen Kenntnisse hätten, um Risiken einschätzen zu können“, jedenfalls so pauschal nicht zutreffe. In der Vergangenheit hätten gerade Banken nicht wenigen Kommunen riskante Geldgeschäfte empfohlen, die so manchen Kämmerer überfordert hatten. Der Gemeindetagschef forderte daher, die Kommunen den Privatkunden gleichzustellen. Für diese bleibt der Schutz der freiwilligen Einlagensicherung auch künftig bestehen.
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