Kommunalverbändezurück

(GZ-6-2017)
gz dstgb
Deutscher Städte- und Gemeindebund: 
 
Ländliche Räume als Innovationsräume stärken
 

Ländliche Räume haben ein enormes Potenzial für Wirtschaft und Gesellschaft, das auch in Zeiten des demografischen Wandels mehr als bisher aktiviert werden kann. „Es gilt, noch mehr als bisher die Kommunen im ländlichen Raum und ihr Potenzial als Innovationsräume zu begreifen und zu stärken. So kann die Wertschöpfung in den ländlichen Räumen gehalten und sogar ausgebaut werden“, heißt es in einem aktuellen Positionspapier des Deutschen Städte- und Gemeindebunds.

Das Potenzial dazu ist laut DStGB vorhanden. In ländlichen Räumen gebe es eine Vielzahl von „Hidden Champions“, die Weltmarkführer in ihrem Bereich sind. Rund 40 Prozent aller Arbeitsplätze in wissens- und innovationsintensiven Unternehmen befänden sich in der Fläche und davon wiederum rund zwei Drittel in ländlichen Räumen.

Der Landflucht wirksam begegnen

Die Politik in den Ländern konzentriert sich nach Ansicht des Verbandes immer noch zu sehr auf die Förderung von Metropolen. Hier sei ein Umsteuern zugunsten des ländlichen Raums erforderlich, um der Landflucht wirksam zu begegnen. Insbesondere die Digitalisierung und die damit einhergehende Dezentralisierung von Produktionsstandorten biete die Chance, weiteres Wachstum in der Fläche zu generieren. Aber auch die Energiewende, die den ländlichen Raum zu einem nachhaltigen Produktionsstandort werden lässt oder der anhaltende Trend zum Natur- und Kulturtourismus stünden beispielhaft für wertschöpfungsstarke Wirtschaftssektoren.

Daseinsvorsorge stärken

Um die gute wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Räumen zu fördern, müsse die Daseinsvorsorge gestärkt werden. Ziel sei die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dazu müssten die Rahmenbedingungen bei der Verkehrs-, der digitalen und der sozialen Infrastruktur einschließlich der medizinischen Versorgung stimmen: Von einer Kinder- und Schülerbetreuung, die auf moderne Arbeitszeitmodelle zugeschnitten ist über die schnellen Breitbandanbindungen für die Old- bzw. die New Economy und die Telemedizin bis hin zu einer gut ausgebauten Straßen- und Verkehrsinfrastruktur für Wirtschaft, Wohnen und Tourismus.

Richtschnur sollten die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen sein, so der DStGB. Dazu müssten die Aufgabenträger in ländlichen Räumen berechtigt sein, das Verkehrsangebot den Bedürfnissen aus eigener Initiative anzupassen. Individuelles Engagement, ob beim Betrieb von Bürgerbussen oder bei Mitnahmeverkehren müsse aktiviert und mit den Chancen der vernetzten Mobilität verbunden werden.

Vorhandene Mobilitätsangebote könnten über Sharing-Dienste für möglichst viele Menschen verfügbar gemacht werden. Das Verkehrsangebot könne insgesamt verbessert werden, wenn so Verbindungen von Tür zu Tür oder zu Tagesrandzeiten realisiert werden.

Die Menschen wollen mitgestalten

„Die Politik wird die Bürgergesellschaft im ländlichen Raum nur aktivieren können, wenn die Menschen die Chance haben, mitzugestalten. Dies geschieht am besten, indem Entscheidungen dezentralisiert werden. Gleichzeitig sollten die Länder gezielt die Präsenz von Landesbehörden in der Fläche ausbauen und stärken. Dies ist ein Element der Strukturförderung und sorgt zugleich für eine bessere Erreichbarkeit von Behörden in der Fläche. Generell müssen lokale Initiativen gestärkt und nach dem Bottom-up-Prinzip gefördert werden“, heißt es weiter. Dies gelte besonders „für die notwendige, aber nicht immer zielgerichtete Politik der Förderung des ländlichen Raumes durch die EU-, Bund-, und Länderebene. Hierzu sollte der Förderdschungel gelichtet und Entscheidungen über die Verwendung von Fördermitteln in die kommunale Hand gelegt werden.“

Anknüpfungspunkt sei die bereits reformierte Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK). Ziel einer neuen Gemeinschaftsaufgabe ländliche Entwicklung müsse es sein, die Mitwirkung der Kommunen zu stärken. Schon jetzt seien die so genannten Regionalbudgets, mit denen Geldmittel der örtlichen und regionalen Ebene zur Verfügung gestellt werden, ein erfolgreiches Instrument: So könnten Kommunen kooperativ in eigener Verantwortung über Ihre Entwicklung entscheiden. Dies aktiviere lokale Initiativen der Bürgergesellschaft vor Ort und müsse mit einer ernsthaften und deutlichen Bürokratieentlastung bei der Nutzung europäischer Fördermöglichkeiten des ländlichen Entwicklungsfonds (ELER) einhergehen.

Überschaubare Strukturen

Als grundsätzlich gut bewertet der Deutsche Städte- und Gemeindebund die Voraussetzungen ländlicher Räume für Integration: „Die überschaubaren Strukturen und die Nähe des Zusammenlebens fördern das Aufeinandertreffen von Eingesessenen und Zuwanderern. Wohnraum ist dezentral und für kleine Gruppen häufig vorhanden. Oft sind die Kosten niedrigerer als in Großstädten. Viele Klein- und mittelständische Unternehmen suchen neben hochqualifizierten Fachkräften auch im Bereich einfacherer Dienstleistungen Arbeitnehmer. Solche Arbeitsplätze sind für viele Schutzsuchende schneller erreichbar als Qualifizierungen für Arbeitsplätze mit speziellen Kenntnissen.“

Aus Sicht des DStGB bietet eine flächendeckende Wohnsitzauflage Vorteile für die Integration, wenn sie in ein Gesamtkonzept eingebettet und mit einer gezielten Strukturförderung unterlegt ist. Der Ausbau von bedarfsgerechten Infrastrukturen gehöre dazu. Hierzu zählten z. B. Kita- und Schulangebote, aber auch soziale Betreuungsangebote für Jugendliche oder Erwachsene ebenso wie ausreichende Plätze für Sprachkurse, flankiert durch einen gut ausgebauten öffentlichen Personennahverkehr, um die Erreichbarkeit dieser Angebote zu gewährleisten. Dies könne die Integration der Schutzsuchenden in den Kommunen erleichtern, besser steuerbar machen und soziale Brennpunkte oder Ghettobildungen vermeiden.

Kommunale Zusammenarbeit

Kommunale Zusammenarbeit biete die Chance, auch in Zeiten knapper Kassen eine leistungsstarke und attraktive öffentliche Infrastruktur in ländlichen Räumen vorzuhalten, betont der Kommunalverband. Das Potenzial sei hier noch lange nicht ausgeschöpft. Durch die Bündelung der Kräfte und Ressourcen im Rahmen von interkommunalen Kooperationen bleibe die gemeindliche Handlungsfähigkeit erhalten und die Wettbewerbsfähigkeit werde vergrößert. Gemeinsam genutzte Einrichtungen (z. B. Sporthallen, Schwimmbäder, Betriebshöfe) könnten somit günstiger betrieben werden.

GesetzesCheck ländliche Räume

Als erforderlich erachtet der DStGB einen „GesetzesCheck ländliche Räume“. Dieser könnte in das Gesetzgebungsverfahren des Bundes integriert werden. Darin sollten Informationen zur Raumwirksamkeit beabsichtigter Regelungen und Aussagen des Bundes zur „Verträglichkeit“ der Regelungen für ländliche Räume in der Art einer Gesetzesfolgenabschätzung getroffen werden. Vorbild hierfür könnte der Normenkontrollrat sein.

DK

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