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(GZ-14-2017)
gz landespolitik
► Innenminister Herrmann: Element direkter Demokratie:
 
Bürgerbegehren im Freistaat ein Erfolg
 

Neben der Möglichkeit für Bayerns Bürgerinnen und Bürger über Volksbegehren und Volksentscheide unmittelbar an der Gesetzgebung auf Landesebene mitzuwirken, gibt es seit 1995 auch das verfassungsmäßige Recht des Bürgerbegehrens. In den ersten 20 Jahren seit der Einführung haben mehr als 2.700 derartige Verfahren im Freistaat stattgefunden. Dies sind knapp 40 % aller Bürgerbegehren in Deutschland, womit Bayern den bundesweiten Spitzenplatz einnimmt.

Für Innenminister Joachim Herrmann stellt die Teilnahme an Bürgerbegehren ein Element der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene dar. Der Spitzenplatz Bayerns dokumentiere, welche Bedeutung die unmittelbare Bürgerbeteiligung im Freistaat habe. Dies liege nicht zuletzt an den niedrigen Verfahrenshürden. Anfängliche Befürchtungen, Entscheidungswege könnten langsamer und komplizierter werden, hätten sich nicht bestätigt. Die bisherige Erfahrung zeige, dass die Verfahren der direkten Demokratie die Kommunalpolitik belebten und bürgernäher machten. Außerdem bestehe mehr Akzeptanz für Entscheidungen bei der Bevölkerung, erklärte Herrmann.

Rederecht für alle

Als weitere Möglichkeit der Bürgerbeteiligung in den Gemeinden nannte der Innenminister die Bürgerversammlungen. Dort könnten zwar keine Beschlüsse anstelle des Gemeinderats gefasst werden, sie dienten aber der Erörterung kommunaler Angelegenheiten und der Information der Gemeindebürger. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, Empfehlungen an den Gemeinderat zu verabschieden, die dieser dann innerhalb von drei Monaten behandeln müsse. Zur weiteren Stärkung der Bürgerversammlungen wolle die Staatsregierung das Rederecht auf alle Gemeindeangehörigen erweitern. Dazu habe sie bereits einen Gesetzentwurf im Landtag eingebracht. Auch wenn das Stimmrecht weiter den Wahlberechtigten vorbehalten bleibe, setze die Neuregelung ein Zeichen der Offenheit und Integration, betonte Herrmann. So hätten auch nichtwahlberechtigte Ausländer sowie Minderjährige die Möglichkeit der aktiven Mitgestaltung des Gemeindegeschehens.

Abschließend erklärte der Innenminister, mit den Elementen der direkten Demokratie habe man sehr gute Erfahrungen gemacht. Die vielfältigen Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger seien wohl auch ein Grund dafür, dass populistische Strömungen von rechts und links nur schwer Anhänger fänden. Für ihn sei das bayerische Modell einer ausgeprägten Bürgerbeteiligung ein „absoluter Erfolg“. 

rm

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