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(GZ-13-2018)
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► KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss:

 

Migration und Kommunalwahl

Das Thema Migration ist in aller Munde. Aus aktuellem Anlass und mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen in Bayern wurde die Sondersitzung des KPV-Landesvorstandes und Hauptausschusses in München mit Oberbürgermeistern und Landräten der CSU zum Thema „Kommunalwahl 2020“ um eine ausführliche Grußbotschaft von CSU-Generalsekretär Markus Blume, Mdl, erweitert. Die Tagungsleitung oblag KPV-Landesvorsitzendem Landrat Stefan Rößle.

 
GZ 13 2018 KPV

Markus Blume, Stefan Rößle und Jörg Kunstmann (v.l.). Bild: DK

Aus allen Umfragen wissen wir, dass das Flüchtlingsthema die Menschen am meisten beschäftigt“, betonte Generalsekretär Blume. Umso wichtiger sei es für die CSU, das Thema Migration zu ihrem Kernthema zu machen. „Wir wollen grundsätzlich die Asylwende in diesem Land schaffen. Geltendes Recht muss wieder zur Anwendung gebracht werden. Die ganz große Mehrheit der Bevölkerung steht in dieser Frage hinter uns. Wir handeln aus fester Überzeugung und halten konsequent Kurs: Seit Beginn der Flüchtlingskrise steht die CSU für Humanität, Integration und Begrenzung. Um die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Obergrenze von 180.000- 220.000 zu gewährleisten, müssen wir jetzt handeln und Horst Seehofers Masterplan in die Umsetzung bringen“, erläuterte der Generalsekretär.

Neben der Bekämpfung der Fluchtursachen in den Herkunftsländern gelte es, die Transitländer zu unterstützen, für eine europäische Lösung zu arbeiten und nationale Kompetenzen auszuschöpfen.

Maßnahmenpaket

Hierzu seien u.a. folgende Maßnahmen notwendig:

  • Grenzen schützen und Zurückweisungen anordnen. Seit 1. Juli unterstützt eine neue Bayerische Grenzpolizei bei dieser Aufgabe.
  • Das BAMF wird vom Kopf auf die Füße gestellt. Der Ablauf der Asylverfahren muss grundlegend reformiert werden.
  • Aufbau von Ankerzentren für Asylbewerber – in jedem Regierungsbezirk eines.
  • Sachleistung statt Geldleistung, um Anreize zu senken.
  • Die Möglichkeit für abgesenkte Asylleistungen wird von 15 auf 36 Monate ausgeweitet.

Mit Blick auf die Landtagswahl am 14. Oktober meinte Blume: „Wir wollen auch in Zukunft Volkspartei bleiben und die absolute Mehrheit verteidigen. Wir wollen jene Wähler, die wir in den vergangenen Jahren verloren haben, zurückgewinnen. Wir müssen unseren Worten Taten folgen lassen und hart in der Sache bleiben. Glaubwürdigkeit heißt das Zauberwort.“ Hierzu soll u.a. der Haustürwahlkampf verstärkt werden.

Grundsätzlich, so der Generalsekretär, sei die Stimmung innerhalb der CSU gut. Kompass und Motivation stimmten. Dabei „sind uns die Kommunen nach wie vor lieb und teuer“. Den kommunalen Frieden zu wahren, sei Maßgabe für die Zukunft, unterstrich Blume abschließend.

Wahlverhalten wissenschaftlich betrachtet

Über das „Wahlverhalten mit Schwerpunkt Bayern“ informierte Dr. Gerhard Hirscher, Referent der Hanns-Seidel-Stiftung. Seinen Ausführungen zufolge sinken seit 1949 tendenziell die Stimmenanteile großer Parteien. Die klassischen politischen Lager werden weniger, das bürgerliche Lager zerfällt in immer mehr Einzelteile.

Nach einer hohen Wahlbeteiligung bei den Bundestagswahlen im vergangenen Jahr wiesen die 16 Bundesländer nunmehr 13 Regierungsmodelle auf. Hirscher verwies auf eine Tendenz hin zu „Volatilität und geringerer Ausschöpfungsquote“, d.h. die Bereitschaft zum Wechsel nimmt in allen Altersgruppen zu. Die Masse an Stammwählern wird weniger. Schwankungen innerhalb kurzer Zeit sind mittlerweile die Regel.

Die „weitere Alterung der Wählerschaft“ spiele eine entscheidende Rolle, so Hirscher. Ältere Jahrgänge gingen deutlich häufiger zur Wahl. Wahlberechtigte in Deutschland hätten inzwischen ein Durchschnittsalter von 53 Jahren erreicht. Auch nähmen Glaubwürdigkeit und Vertrauen in Einzelpersonen bei der Wahlentscheidung breiteren Raum ein.

Zudem sei ein deutlicher Trend in Richtung Briefwahl erkennbar. Bei der jüngsten Bundestasgwahl stimmten in Bayern immerhin 37,3 % der Wähler per Brief ab, wobei in der CSU-Wählerschaft große Unterschiede zwischen Jung und Alt den Urnen- und Briefwahlergebnissen festzustellen seien.

Interessant auch: „Die AfD nährt sich aus dem Nichtwählerbereich und kleinen Parteien und nicht aus der Masse der CDU/CSU-Wähler.“ Am stärksten punktet die AfD bei den mittleren Altersgruppen mit mittleren Bildungsabschlüssen.

Grundsätzlich sieht sich der bayerische Wähler Hirscher zufolge „leicht links von der Mitte“ angesiedelt. Damit folgt er dem Empfinden des Rests der Republik.

Die Bürger begeistern

Den Bürger begeistern“ mit den Mitteln eines wirkungsvollen Marketings und modernem Veranstaltungsmanagement lautet nach den Worten von Wilhelm Graf, Leiter Marketing und Veranstaltungen der CSU-Landesleitung, die Strategie der CSU. Wichtig ist aus seiner Sicht die Einheitlichkeit des CSU-Logos. Freilich sei nicht nur die CSU eine Marke, sondern auch der sich zur Wahl stellende Kandidat. Die CSU biete hierzu PR-Schulungen an. Zudem könne man mit diversen Veranstaltungsformaten wie einem CSU-Messestand (siehe After Work-Party, „Lounge in the City“), dem Stammtisch oder dem CSU-Eventtrailer, verteilt auf alle Bezirksverbände, aufwarten. All diese Formate trügen dazu bei, „Näher am Menschen“ zu sein, informierte Graf.

Werbemittel könnten kostenlos über die Landesleitung bestellt werden, zudem sei eine kostenfreie Ausleihe von Versammlungs-Mobiliar wie einer CSU-Couch im CSU-Shop möglich. Auch steht allen Parteimitgliedern die neue Online-Plattform „CSU kreativ“, ein web-toprint-Service der LaLei, zur Verfügung. Hier können Plakate, Flyer, Visitenkarten usw. online individuell gestaltet und fertige Drucksachen für die Druckerei heruntergeladen werden. Auch ist es möglich, gestaltete Printmittel direkt und günstig drucken zu lassen.

Soziale Medien vor Ort

Unsere Gesellschaft verändert sich. Eine Homepage ist mittlerweile Pflicht. Kommunikation aber läuft anders“, stellte Andreas Weisser, Leiter Digitale Kommunikation der CSU-Landesleitung zum Thema „Soziale Medien vor Ort“ fest. Mittlerweile werde Social Media durchschnittlich zwei Stunden pro Tag eingeräumt. Facebook biete Chancen für Institutionen, Marken und Personen, klare Botschaften zu transportieren.

Das Augenmerk gelte digitalen Reichweiten und dem Aufbau einer Community, dem Dialog mit Usern und Bürgern sowie der Interaktion von Usern mit CSU-Inhalten. Exemplarisch nannte Weisser digitale Innovationen wie Instagram, Periscope als erste Live-Video-App, Snapchat oder Chatbot im Facebook Messenger. Weisser: „Unsere Erfolgsbasis sind die Mitglieder. Wichtig ist, dass bei unseren digitalen Aktivitäten der CSU-Vernetzungscharakter deutlich zum Vorschein kommt.“

Änderungen im Bayerischen Kommunalwahlrecht

Zum Abschluss der Sondersitzung informierte CSU-Justiziar Florian Meißner über Änderungen im Bayerischen Kommunal(-wahl-)recht, die der Landtag im Februar dieses Jahres beschlossen hat. Da gerade auch von aktiven Kommunalpolitikern immer wieder Nachfragen kamen, berichtete Meißner kurz über politisch relevante Punkte.

1. Neues Auszählverfahren: Das Auszählverfahren bei der Umrechnung von Stimmen in kommunale Mandate bei der Besetzung von Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreis- und Bezirkstagen wurde vom Verfahren nach Hare/Niemeyer in das Auszählverfahren nach Sainte-Lague/Schepers geändert. Das neue Verfahren, das auch bei der Bundestagswahl angewandt wird, bildet nach Auskunft von Experten den Wählerwillen am gerechtesten ab. Hare/Niemeyer bevorzuge tendenziell kleinere Parteien, das Verfahren nach d‘Hondt hätte größere Parteien bevorzugt.

2. Abschaffung von Listenverbindungen: Ab der Kommunalwahl 2020 sind Listenverbindungen mehrerer Parteien oder Gruppierungen nicht mehr erlaubt. Demzufolge ist es nicht mehr möglich, zwei Listen so zu verbinden, dass diese bei der Verteilung der Sitze rechnerisch wie ein einziger Wahlvorschlag behandelt werden. Anmerkung: Es handelt sich hierbei um zwei unterschiedliche Listen! Gemeinsame Wahlvorschläge, bei denen Mitglieder verschiedener Parteien- bzw. Wählergruppen von vornherein auf einer gemeinsamen Liste antreten, bleiben dagegen weiterhin zulässig

3. Listen von Nebenorganisationen: Grundsätzlich bleibt es verboten, dass eine Partei oder Wählergruppierung zwei verschiedene Listen aufstellt, auch nicht über eine Untergliederung. Allerdings wurde eingefügt, dass eine Organisation, in der man Mitglied sein kann, ohne zugleich Mitglied des „Wahlvorschlagsträgers“ zu sein, keine Untergliederung darstellt und damit eine zweite Liste einreichen kann. Dies ermöglicht künftig grundsätzlich die Aufstellung von z.B. JU-Listen.

Wählbarkeitshindernisse werden abgebaut

Außerdem werden einige Wählbarkeitshindernisse abgebaut. Künftig können sich u.a. auch amtierende Bürgermeister und Landräte für einen Sitz in Kommunalparlamenten bewerben. Hinzu kommt: Wer sein kommunales Mandat während der Amtszeit niederlegt, muss dies nicht mehr öffentlich begründen. Neu geregelt werden auch Wahlwiederholungen bei Verfahrensfehlern. So muss nur noch in dem Wahllokal erneut gewählt werden, in dem der Fehler aufgetreten ist, und nicht mehr im ganzen Stimmbezirk oder gar der gesamten Gemeinde. Ferner wird bei Bürgerversammlungen das Rederecht auf Jugendliche und im Ort lebende Nicht-EU-Ausländer ausgeweitet. 

DK

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