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(GZ-3-2019)
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► Staatsminister Füracker und Aiwanger:

 

Plädoyer für einfache Grundsteuer

Kritik am Mietenmodell von Bundesfinanzminister Olaf Scholz

 

Mit Ländervertretern hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz in Berlin über die Reform zur Grundsteuer diskutiert. Scholz favorisiert ein wertabhängiges Modell. Die Höhe der Grundsteuer wäre dabei vom tatsächlichen Wert der Immobilie abhängig. Steigende Immobilienpreise würden damit auch einen Anstieg der Grundsteuer hervorrufen. Die Grundstückswerte sollen laut dem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums alle sieben Jahre aktualisiert werden.

Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger kritisieren dieses Modell: „Das Gespräch der Länderfinanzminister mit dem Bundesfinanzminister war ernüchternd. Alle Länder sind sich zwar einig, dass der vorliegende Mietenmodell-Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz so nicht bleiben kann, weil es nicht vollziehbar ist. Es ist aber auch keine Bereitschaft der Mehrheit der Länder für eine wirklich einfache neue Grundsteuer zu erkennen, die jeder versteht und nachvollziehen kann“, hob Füracker hervor.

Bayern wirbt für Einfach-Grundsteuer

Bayern werde weiterhin für eine Einfach-Grundsteuer werben, so der Finanzminister. Die Richtungsentscheidung für die neue Grundsteuer müsse aber Anfang Februar fallen. Andernfalls werde es schwierig mit der Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, dass bis Ende dieses Jahres die Grundsteuerreform Gesetz sein muss, damit die Städte und Gemeinden auch im Jahr 2020 Grundsteuer nach dem bisherigen Recht erheben können.

Offen sei, wie die unterschiedlichen Positionen zusammengeführt werden können. „Denn man muss ja auch feststellen, dass es den Befürwortern eines Wertmodells über Jahre hinweg nicht gelungen ist, ein für alle Länder konsensfähiges Modell zu entwickeln. Diese Länder sollten zudem auch anerkennen, dass sich die Grundsteuer als Objektsteuer, anders als die Einkommensteuer, nicht an der steuerlichen Leistungsfähigkeit orientiert“, erklärte der Politiker.

„Bei der Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist für Bayern nur ein Ertragswertverfahren zustimmungsfähig. Da darf es keine Experimente geben. Dass die Landwirtschaft, wie heute gemeldet, mit einer höheren Grundsteuer rechnen müsse, entbehrt jeglicher Grundlage. Das wird es mit Bayern nicht geben“, bekräftigte Füracker.

Zusatzbelastungen vermeiden

Wie Wirtschaftsminister Aiwanger erläuterte, „führt das von Scholz favorisierte Modell nicht nur zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Vor allem müssen Bürger und Betriebe mit erheblichen Zusatzbelastungen rechnen. Diese Belastungen können wir vermeiden. Die Grundsteuer betrifft jeden: Mieter, Eigenheimbesitzer und Unternehmen. Daher brauchen wir ein Modell, das einfach, transparent und fair ist.“

„Mit dem bayerischen Konzept vermeiden wir eine fortlaufende Neubewertung von deutschlandweit rund 36 Millionen Grundstücken. Das spart nicht nur Aufwand, sondern schafft Planungssicherheit für Wirtschaft und Bürger“, machte Aiwanger deutlich.

DK

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