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(GZ-19-2019)
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► Zwischenbilanz:

 

Disput um Ankerzentren

 

Die Zwischenbilanz nach einem Jahr „Anker“, wie die Unterkünfte im Behördenjargon heißen, fiel bei den Experten in einer Anhörung im Bayerischen Landtag sehr unterschiedlich aus. Während Hilfsorganisationen wie der Bayerische Flüchtlingsrat und die Grünen eine Abschaffung der Ankerzentren forderten, nannte sie der Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein „Gebot der Vernunft“.

Derzeit werden Asylbewerber im Freistaat in so genannten Ankerzentren untergebracht. Das sind Sammelunterkünfte, in denen die zuständigen Behörden das gesamte Asylverfahren abwickeln. Über die Erfahrungen berichteten Fachleute im zuständigen Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration im Bayerischen Landtag.

Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert seit langem die Abschaffung der Zentren und eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern. Auch die Grünen wollen die Ankerzentren abschaffen. Die Anhörung im Rechtsausschuss war maßgeblich von der asylpolitischen Sprecherin der Landtags-Grünen, Gülseren Demirel, angestoßen worden.

Ziel: schnellere Asylverfahren

Jeder der sieben bayerischen Regierungsbezirke besitzt eine Ankereinrichtung. Das Wort Anker steht für An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung). Ziel ist, die Asylverfahren zu beschleunigen. Die schnellere Abwicklung soll durch die Bündelung der zuständigen Behörden, BAMF, Verwaltungsgerichte, Ausländerbehörden und Bundesagentur für Arbeit erreicht werden. Uneinig waren sich die Fachleute, ob die Beschleunigung der Verfahren im Verhältnis zum Aufwand stehe. Laut Rechtsanwalt Hubert Heinhold dauerten die Verfahren im Ankerzentrum Manching im vergangenen Jahr durchschnittlich 4,9 Monate, in diesem Jahr 3,8 Monate.

BAMF-Präsident Dr. Hans-Eckhard Sommer wies einen Großteil der Kritikpunkte zurück. Diese zielten vor allem auf die Größe der Erstaufnahmeeinrichtungen, nicht auf das System der Ankerzentren. Sommer nannte die Einrichtungen, in denen eine enge Zusammenarbeit aller Behörden für schnelle Asylverfahren sorgen sollen, einen großen Erfolg. Er sah die positive Grundannahme bestätigt, dass die Zentren die Bearbeitungszeit verkürzen. Im bundesweiten Vergleich dauerten die Verfahren im Durchschnitt 4,4 Monate, die Ankerzentren hatten die Verfahren nach 2,2 Monaten abgeschlossen.

„Das ist das Resultat besserer Zusammenarbeit der Behörden“, sagte Sommer. Bayern richtete als erstes Bundesland Ankerzentren ein. Mittlerweile sammeln auch andere Bundesländer Erfahrungen mit ähnlichen Einrichtungen.

Kritik an Rechtsberatung

Fachleute und Abgeordnete diskutierten die Rechtsgrundlagen der Anker-Einrichtungen. Über die Fraktionsgrenzen hinweg berichteten die Sachverständigen in der Anhörung von massiven Schwierigkeiten beim Zugang für Rechtsanwälte und Berater. Zum rechtsstaatlichen Verfahren gehört aber auch eine unabhängige Asylverfahrensberatung, die in den Ankerzentren derzeit nicht flächendeckend gewährleistet ist. Prof. Kay Hailbronner vom Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht der Universität Konstanz verwies auf den Sinn von Asylverfahren, wonach zunächst geprüft werden müsse, ob Schutzgründe vorliegen.

Erst wenn das der Fall sei, könne man sich Gedanken über Integration machen. Rechtsanwalt Heinhold wunderte sich über die geringere Anerkennungsquote von Flüchtlingen in Ankerzentren im Vergleich zum Bundesdurchschnitt und führte das auf ineffektive Rechtsberatung zurück. „Vor der Anhörung erhält fast keiner eine unabhängige Beratung, danach ist es dann zu spät.“ Heinold kritisierte, Rechtsanwälte und unabhängige Berater hätten erhebliche Schwierigkeiten, Betroffene in den Ankerzentren juristisch zu beraten. Die vom BAMF angebotene Verfahrensberatung hielt auch Dr. Constantin Hruschka vom Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik für nicht ausreichend.

Zu lange Verweildauer

Im Fokus der Abgeordneten stand die Frage, wie lange Familien mit minderjährigen Kindern in den Ankerzentren bleiben. Neben der Ausschuss-Vorsitzenden Petra Guttenberger (CSU) fragte auch die asylpolitische Sprecherin der SPD Alexandra Hiersemann nach der entsprechenden Auslegung des Paragraphen 47 Asylgesetz und wie sich die Überschreitung der Aufenthaltsdauer in den Ankerzentren auswirke. Nach Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände müssen Eltern mit kleinen Kindern teils bis zu 24 Monate in den Ankerzentren bleiben.

Keine Ausnahmen bei der Verweildauer

Erlaubt sind nach der Einschätzung von Professor Michael Wrase, Spezialist für Öffentliches Recht, aber nur sechs Monate. Noch während der Anhörung verlautete aus dem Innenministerium, die 6-Monats-Vorgabe, die der Bund im Asylgesetz geregelt hat, schlage auf die Landesregelung durch. Künftig müssen also Kinder und ihre Familien ohne Ausnahme spätestens nach sechs Monaten in den Ankerzentren anderweitig untergebracht werden.

Soziale Spannungen und keine Privatsphäre

Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat sieht in den langen Aufenthaltszeiten in den Ankerzentren unter anderem einen Grund für soziale Spannungen. Diese Meinung vertritt auch der Koalitionspartner der CSU, die Freien Wähler. Die Partei spricht sich für eine dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern aus. Alexander Hold, in der Fraktion zuständig für Asyl und Integration, erklärte:

„Besonders zielführend empfand ich den Vorschlag eines Sachverständigen, Asylbewerber bereits während ihres Aufenthalts im Ankerzentrum in den lokalen Arbeitsmarkt zu integrieren.“ Anna Lobkowicz von den Maltesern kritisierte zudem die maximale Belegung. „Wir brauchen weniger Bewachung, mehr Personal“, forderte sie.

Kurz vor der Anhörung hatte die Organisation „Ärzte der Welt“ erklärt, sich Ende Oktober aus dem Ankerzentrum in Manching bei Ingolstadt zurückzuziehen. Grund seien „die andauernden krankmachenden Lebensbedingungen in der Flüchtlingsunterkunft“.

Von teils erschreckenden Missständen in den Unterkünften berichteten die Wohlfahrtsorganisationen. Die Vorwürfe: Wachmänner, die Frauen bis in die Duschen folgen, nicht abschließbare Zimmer, keine Privatsphäre. „Die größten Verlierer der Ankerzentren sind Kinder und Traumatisierte“, sagte Dr. Daniel Drexler, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

„Die Lebensbedingungen dort machen sie krank.“ Eine längere Aufenthaltsdauer in Ankerzentren sei nicht kindgerecht, befand Professor Wrase. Allein schon, weil dort keine angemessene Beschulung möglich sei. Zudem verlange die EU-Aufnahmerichtlinie nach spätestens drei Monaten Zugang zum Regelschulsystem.

Anja Schuchardt

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