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(GZ-8-2020)
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► Kreistage und Gemeinderäte:

 

Weg frei für konstituierende Sitzungen

 

Trotz Corona-Krise finden die konstituierenden Sitzungen der neuen Kreistage und Gemeinderäte statt. Die Vorgaben zum Infektionsschutz müssen dabei eingehalten und Öffentlichkeit könnte via Videostreaming gewährleitet werden.

Die konstituierenden Sitzungen der neu gewählten Stadt- und Gemeinderäte müssen bis zum 14. Mai, die in den Kreistagen bis zu vier Wochen nach dem 1. Mai stattfinden und können nicht verschoben werden. Das hat Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann mitgeteilt.

Das folge nicht nur aus den Vorgaben der Gemeinde- und Landkreisordnung. Es sei auch vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie „unerlässlich, die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ebenen aufrecht zu erhalten“, heißt es zur Begründung im Schreiben des Innenministeriums an Landratsämter, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften. Dabei müsse auch die Öffentlichkeit gewährleitet werden.

„Je wichtiger Entscheidungen, desto bedeutsamer größtmögliche Transparenz“. So könnten interessierte Bürgerinnen und Bürger auch via Video-Stream an den Sitzungen als Zuschauer teilnehmen, wo dies vor Ort technisch eingerichtet wird.

Landtag ändert Arbeitsweise

Damit könnten die Gemeinden dem Vorgehen des Bayerischen Landtags folgen. Um die Arbeitsfähigkeit des Landtags auch in Zeiten der Corona-Krise sicherzustellen, hat der Verfassungsausschuss Anfang April einstimmig für eine Änderung der Geschäftsordnung gestimmt. 

Der Antrag war im Vorfeld der Sitzung von allen parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen vereinbart worden. Konkret wird die Öffentlichkeit von Plenardebatten und Ausschusssitzungen auch durch elektronische Übertragungen ermöglicht. Ausschusssitzungen können komplett oder teilweise per Videokonferenz stattfinden. Zudem wird in allen Ausschüssen nur noch mit insgesamt elf Mitgliedern getagt. Der Antrag soll im Plenum des Landtags am 23. April 2020 beschlossen werden.

Chancen der Digitalisierung

Herrmann kündigte zudem an zu prüfen, wie digitale Lösungen für Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder in der Zukunft auch generell eingesetzt werden können, ohne den Grundsatz der Öffentlichkeit zu verletzen. Nach den Wahlen vom 15. März kommen die neu gewählten Stadt- und Gemeinderäte sowie Kreistage im Mai zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen, um erste Weichenstellungen zu treffen. Neben der Wahl der weiteren Bürgermeister und stellvertretenden Landräte gehört dazu auch die Entscheidung, welche Aufgaben während der Corona-Krise auf Ausschüsse übertragen werden, um Sitzungen des Gesamtgremiums in nächster Zeit reduzieren zu können.

Sitzungen in Sporthallen

Generell gilt, dass die bis zum 19. April bestehende Ausgangsbeschränkung, über deren Verlängerung noch nicht entschieden ist, eine Teilnahme an öffentlichen Sitzungen kommunaler Gremien nicht ausschließen würde. Für die Sitzungen müssen Teilnehmer die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts genau beachten.

Das gilt vor allem für die Einhaltung des Mindestabstandes. Das kann dazu führen, dass die Zahl der Zuhörerplätze im Vergleich zu normalen Zeiten deutlich reduziert werden muss. „Die Kommunen sollten deshalb auf alle Fälle für ihre Sitzungen größere Räume wie zum Beispiel Sporthallen in Erwägung ziehen“, so Herrmann.

 

 

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