Politikzurück

(GZ-9-2020)
gz landespolitik

► Bayerisches Kabinett:

 

Unterstützung in der Krise

 

Mit einer halben Milliarde Euro unterstützt die Staatsregierung soziale und kulturelle Einrichtungen, Vereine und Künstler in der Corona-Krise. Für Kommunen sollen die vorzeitige Überweisung von Mitteln aus dem Finanzausgleich sowie haushaltsrechtliche Maßnahmen des Innenministeriums als finanzielle Hilfe ausreichen. Liquiditätshilfen sowie ein Stufenplan soll die Krankenhäuser entlasten.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: Kommunikation in Corona-Zeiten. Bild:Bayerische Staatskanzlei
Ministerpräsident Dr. Markus Söder: Kommunikation in Corona-Zeiten. Bild:Bayerische Staatskanzlei

Der Freistaat Bayern hilft im sozialen und kulturellen Bereich mit einem Volumen von rund 500 Millionen Euro in Bayern. Die Hilfsmittel sollen in folgenden Bereichen die Folgen der Corona-Krise abfedern: in Einrichtungen der stationären Versorgung, in den Kommunen, Kunst und Kultur, in sozialen Einrichtungen und dem organisierten Sport.

Der Bayerischen Staatsregierung sei bewusst, dass die Kommunen ebenso wie der Freistaat aufgrund der Corona-Krise im weiteren Verlauf des Jahres erheblich weniger Steuern einnehmen werden, wie es im aktuellen Bericht des Ministerrats heißt. Die konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die kommunalen Steuereinnahmen können derzeit jedoch noch nicht solide abgeschätzt werden. Erste Anhaltspunkte für die Auswirkungen im Gesamtjahr könnte erst die nächste Steuerschätzung im Mai 2020 ergeben.

Hilfen durch Finanzausgleich

Der Freistaat bezeichnet sich in der Krise „als verlässlicher Partner an der Seite seiner Kommunen“ und verweist auf den kommunalen Finanzausgleich 2020. Er sei „eine echte Stütze für die bayerischen Kommunen“. Mit einem Rekordvolumen von über zehn Milliarden Euro sei er von den aktuellen Entwicklungen im Jahr 2020 grundsätzlich nicht betroffen. Bayerns Gemeinden befinden sich in vergleichsweiser komfortabler Lage, weil sie im Schnitt weitaus weniger verschuldet sind, als Gemeinden in anderen Bundesländern.

Daher könnten Einnahmeausfälle zunächst durch Rücklagen oder kurzfristige Kredite ausgeglichen werden. Um die Liquidität der Kommunen in den nächsten Monaten kurzfristig zu stärken, werden jedoch bei Schlüsselzuweisungen, Finanzzuweisungen und Investitionspauschalen die festgelegten Auszahlungszeitpunkte innerhalb des Jahres 2020 im Gesamtumfang von zwei Milliarden Euro stufenweise vorgezogen.

Abstimmung im Mai

Der entsprechende Verordnungsentwurf des Finanzministeriums soll nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden in Kraft gesetzt werden. Ein Termin mit Ministerpräsident Markus Söder sei daher geplant, doch dazu müsse man zunächst mit verlässlichen Zahlen aufwarten, die im Mai 2020 zur Verfügung stehen. Insbesondere schauen die Gemeinden auf die Sozialausgaben der Landkreise und erwarten deswegen höhere Zahlungen zur Kreisumlage im kommenden Jahr.

Zudem wurden von Seiten des Innenministeriums haushaltsrechtliche Maßnahmen getroffen, um die Zahlungsfähigkeit der bayerischen Kommunen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere eine Lockerung der Regelungen für Kassenkredite. Die Landtags-Grünen hatten gefordert, aus den 20 Milliarden Euro Hilfsmaßnahmen eine Milliarde als Sonder-Schlüsselzuweisung für die Kommunen zur Verfügung zu stellen – auf diese Soforthilfe konnte sich jedoch nicht geeinigt werden.

Liquiditätshilfen für Krankenhäuser

Die Staatsregierung hatte mittels Allgemeinverfügung vom 19. März alle Leistungserbringer – auch Reha-Kliniken – dazu angewiesen, alle nicht notwendigen Behandlungen und Operationen, soweit medizinisch vertretbar, zu verschieben. Wichtig sei dabei, dass den Einrichtungen kein bleibender finanzieller Nachteil für ihren Einsatz entsteht und ihre Liquidität infolge der Corona-Pandemie nicht gefährdet werde.

Das am 28.03. in Kraft getretene Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz des Bundes werde jedoch nicht alle finanziellen Fragen der Einrichtungen der stationären Versorgung in Bayern vollumfänglich lösen. Daher stellt die Staatsregierung Liquiditätshilfen für Akut-Krankenhäuser, Privatkliniken sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen zur Verfügung. Die Träger von COVID-19-Patienten behandelnden Krankenhäusern erhalten in Anerkennung der besonderen Leistungen je COVID-Patient und Tag eine Sonderzahlung von 70 Euro.

Voraussetzung ist die Meldung der behandelten Patienten im Meldesystem IVENA. Reine Privatkliniken erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 280 Euro pro Tag und Bett für den Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020. Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation mit Verträgen mit der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten eine Vorhaltepauschale in Höhe von 50 Euro pro Tag im gleichen Zeitraum. Zur Umsetzung werden 138 Millionen Euro sowie die für den Vollzug erforderlichen Sachmittel aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie bereitgestellt.

Hilfen für Kunst und Kultur

Bei soloselbständigen Künstlern sowie Kunst- und Kultureinrichtungen kommt es infolge der Corona-Krise zu spezifischen Härtefällen, da Kultur und Kreativwirtschaft – anders als viele andere Bereiche – noch längere Zeit von Schließungen betroffen sind. Der Ministerrat hat ein neues Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler in Höhe von bis zu 90 Millionen Euro beschlossen.

Es soll bis zu 30.000 in der Künstlersozialkasse versicherte Solokünstler erfassen, die bislang nicht von dem Programm „Soforthilfe Corona“ erfasst werden. Sie sollen über drei Monate monatlich 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Weitere zehn Millionen Euro werden für circa 300 nichtstaatliche Kunst- und Kultureinrichtungen, die vom Freistaat gefördert werden, einschließlich der Sing- und Musikschulen bereitgestellt. Unterstützung von fünf Millionen Euro erhalten auch die Bayerischen Studentenwerke, deren Gastronomiebetriebe geschlossen sind.

Notmaßnahmen für Soziales

Die staatliche angeordnete Schließung von Betreuungseinrichtungen soll finanziell nicht zu Lasten der Eltern gehen. Der Freistaat entlastet deshalb die Eltern bei den Kinderbetreuungsgebühren. Hierfür stellt Bayern rund 170 Millionen Euro bereit. Die Träger der sozialen Dienste und Einrichtungen sind erheblich wirtschaftlich belastet, da sie zumeist gemeinnützig organisiert sind und können damit anders als gewerbliche Unternehmen kaum Gewinne machen, adäquate Rücklagen bilden oder Kredite aufnehmen.

Da die Hilfsprogramme des Bundes und Landes (insbesondere Soforthilfen) bei den sozialen Diensten oft Lücken lassen, greift die Staatsregierung ergänzend ein. Jugendherbergen, Schullandheime, Jugendbildungsstätten und Familienferienstätten erhalten eine Entschädigung von 60 Prozent der entfallenden Einnahmen bis Ende Juli 2020. Auch für kleinere Träger sozialer Einrichtungen wie Ehe- und Familienberatungsstellen, Jugendwerkstätten, Mütterzentren oder Frauenhäuser sieht der Freistaat Notmaßnahmen vor.

Verdopplung der Vereinspauschale

Insgesamt zählen rund 12.000 Sportvereine und 5.000 Schützenvereine etwa fünf Millionen Mitglieder – das ist mehr als ein Drittel der Bevölkerung in Bayern. Um sie zu unterstützen wird die Vereinspauschale in diesem Jahr auf 40 Millionen Euro verdoppelt. Damit ermöglicht die Staatsregierung dem organisierten Sport schnelle und unbürokratische Hilfe. Zudem verfolgt Bayern eine strikte Containment- und Tracing-Strategie zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die bisherigen Maßnahmen werden dadurch intensiviert, dass die Anordnung von Quarantäne auf Verdachtsfälle ausgeweitet wird, bis das Testergebnis vorliegt.

Voraussetzung für eine strikte Eindämmung ist eine hohe Testkapazität. Ziel ist es, in Bayern dauerhaft eine Laborkapazität von 25.000 bis 30.000 Tests auf SARS-CoV-2 pro Tag vorzuhalten. Auch der Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wird weiter verstärkt. Für Pflege- und Behinderteneinrichtungen, deren Bewohner ein hohes Risiko für schwere, auch tödliche Verläufe von COVID-19-Erkrankungen haben, bringt die Taskforce Infektiologie des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mobile Teams in Einsatz.

Stufenplan für flexible Auslastung

Parallel ist kurzfristig digitale Unterstützung des Contact Tracings erforderlich. Die Staatsregierung unterstützt die Entwicklung eines gesamteuropäischen Ansatzes zur Kontaktermittlung. Für die Kontaktpersonennachverfolgung und Quarantäneüberwachung wird den bayerischen Gesundheitsämtern zudem eine Softwarelösung zur Verfügung gestellt werden. Durch einen Stufenplan können die stationären Versorgungsstrukturen effizient genutzt werden, ohne eine Überlastung des Gesundheitssystems herauszufordern.

Dabei kann die zuständige Regierung Krankenhäusern, Kliniken und Reha-Einrichtungen nach genauem Abwägen wieder eine (teilweise) Tätigkeit in der ursprünglichen Versorgung gestatten um Krankenhäusern eine gewisse Planbarkeit zu ermöglichen. Sollte es die Lage notwendig machen, werden sich diese Einrichtungen jederzeit wieder auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie fokussieren.

GemeindeZeitung

Politik

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung