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(GZ-11-2020)
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► Landtagsanhörung:

 

Empfehlungen zur Flächenpolitik

 

Das Landesplanungsgesetz soll laut einem Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung so geändert werden, dass der Flächenverbrauch auf einen Richtwert von fünf Hektar täglich verringert wird. Im Spannungsfeld zwischen Landesplanung und Selbstbestimmungsrecht der Kommunen diskutierten in einer öffentlichen Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Landtags Experten aus Kommunen, Wirtschaft und Wissenschaft mit den Abgeordneten darüber, mit welchen Maßnahmen dieses Ziel erreicht werden kann.

Einigkeit bestand darin, mit Flächen sparsam umzugehen. Wie das gelingen kann, bewerteten die Fachleute unterschiedlich. Der Bayerische Gemeindetag hält wenig von einer fixen Flächenvorgabe. Verbandspräsident Dr. Uwe Brandl zufolge müsse man mit dem Gut Fläche intelligent umgehen. Er forderte eine verbindliche Definition des Begriffs Flächen-Inanspruchnahme und verwies auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen.

Gemeinsamer Nenner gesucht

„Wohnen – Bauen – Flächen sparen: Diese drei Ziele müssen auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden. Die Diskussion über Obergrenzen ist nicht zielführend. Sie lösen nicht das Problem der steigenden Flächenkonkurrenz“, betonte auch der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer. Obergrenzen gäben keine Antwort, wie die vielschichtigen Bedarfe der Bevölkerung, der Natur und der Pflanzenwelt in ein ausgewogenes Verhältnis kommen. Sie seien zudem nicht in der Lage, lokale Bedarfe zu berücksichtigen.

Laut Buckenhofer empfiehlt der Bayerische Städtetag seit Langem einen konsequenten Vorrang der Innenentwicklung. Nötig seien flächensparende Nutzungen in der Landesplanung, in Fachplanungen, in kommunalen Planungen und im Förderwesen. Der Kommunalverband setze sich für eine vorausschauende Siedlungsentwicklung ein, lehne aber jede Art einer Obergrenze für Flächenverbrauch ab. Buckenhofer: „Eine Flächenzuweisung nach mathematischen Formeln wird weder den vielschichtigen Bedarfen der über 2.000 bayerischen Städte und Gemeinden, noch den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürgern gerecht. Sie verstößt gegen die in der Bayerischen Verfassung verankerte kommunale Planungshoheit.“

Die Mitglieder des Bayerischen Städtetags gingen bereits jetzt sorgsam mit Fläche um und versuchten mit hohem personellen und finanziellen Einsatz unbebaute oder vorbelastete Flächen zu mobilisieren. Deshalb sei dort das Verhältnis zwischen Einwohnerzahl und Einwohnerentwicklung zur beanspruchten Fläche bereits heute positiv zu bewerten. Buckenhofer: „Der oft vermittelte Eindruck eines unbedachten Flächenverbrauchs wird den kommunalen Anstrengungen nicht gerecht. Viele Städte und Gemeinden nehmen das im Baugesetzbuch verankerte Ziel des Vorrangs der Innenentwicklung und des sparsamen Umgangs mit Fläche sehr ernst.“

Enormer Aufwand der Kommunen

Viele Städte und Gemeinden treiben mit den bestehenden lückenhaften Instrumenten einen enormen Aufwand, Innenentwicklungspotenziale zu nutzen und kompakte Siedlungsstrukturen zu forcieren. Nach Angaben des Geschäftsführers hat der Bayerische Städtetag ein Bündel von Maßnahmen im Baurecht, im Steuerrecht und im Förderwesen zur Ermöglichung einer flächensparenden Siedlungsentwicklung vorgeschlagen, jedoch sei trotz jahrelanger Diskussion eine gesetzliche Ertüchtigung der Vorkaufsrechte der Gemeinden nicht erfolgt. Landesplanerisch würden Instrumente für die Innenentwicklung, etwa das Anbindegebot, aufgeweicht statt angewendet. Flankierende steuerliche Anreize, um Grundstücke in Ortszentren zu nutzen, würden nicht mit der notwendigen Konsequenz vorangetrieben.

Wirtschaftsverbände gegen Pauschalierungen

Gegen eine mathematische pauschale Flächenbegrenzung wendeten sich insbesondere die Wirtschaftsverbände. Dr. Benedikt Rüchardt, Geschäftsführer in der Abteilung Wirtschaftspolitik der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, plädierte für eine differenziertere Betrachtung. Er sieht die Lösung in einer Flächeneffizienzpolitik, die Veränderungen auf lokaler Ebene managt. Es gelte Flächenkonkurrenzen zwischen Kommunen, Stadt und Land zu verhindern, denn Verlierer dieses Streits seien die ländlichen Räume und die Wirtschaft.

Professor Holger Magel, Ehrenpräsident der Bayerischen Akademie Ländlicher Raum, sieht in einem Runden Tisch die Lösung. „So kann es nicht weitergehen“, stellte Magel fest und forderte eine bessere Balance zwischen Mensch und Natur. Er verwies auf die vorgestellten Ergebnisse der Enquête-Kommission, die Handlungsempfehlungen ausgearbeitet hatte, wie die räumliche Gerechtigkeit in allen Bereichen Bayerns sichergestellt werden kann.

Magel zufolge macht Flächensparen „mehr Sinn und Befriedigung, wenn man weiß, wofür und vor allem wohin die gemeinsame Entwicklung gehen und woran man sich dabei orientieren soll. Vor dem Hintergrund, dass in den Gemeinden große Unsicherheit herrsche, wie das Flächensparen konkret realisiert werden sollte, wertete Josef Göppel, Vorsitzender des Deutschen Verbands für Landschaftspflege, den fünf Hektar-Richtwert als richtigen Schritt und wichtiges Signal. Göppel schlug zudem eine Systematik ähnlich der des kommunalen Finanzausgleichs vor, bei der Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände die Anteile der Gemeinden am landesweiten Richtwert aushandeln.

 DK

 

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