Wie Minister Füracker feststellte, „ist und bleibt der Freistaat ein verlässlicher Partner seiner Kommunen. Die Handlungsfähigkeit unserer kommunalen Familie in Bayern ist mir ein großes Anliegen. Unser klares Signal bleibt weiterhin: Wir gehen gemeinsam mit unseren Kommunen durch diese schwere Krise.“ Im Gespräch mit den KSV sei es gelungen, bereits jetzt einvernehmlich die Kriterien für die Verteilung der Mittel festzulegen. Die Gelder zur Kompensation von Gewerbesteuermindereinnahmen werden noch im laufenden Jahr, voraussichtlich im Dezember, ausgezahlt.
Maßstab 2017
Maßstab für die Verteilung der rund 2,4 Milliarden Euro ist der Vergleich der Gewerbesteuereinnahmen der bayerischen Städte und Gemeinden im Zeitraum vom 1. Januar bis 20. November 2020 mit dem Durchschnitt der Gewerbesteuereinnahmen der Jahre 2017 bis 2019. Für die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle ist eine bundesgesetzliche Regelung notwendig, die sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet. Für die Verteilung der Hilfsgelder sind anschließend die Länder zuständig. Um den Kommunen möglichst früh Planungssicherheit zu geben, sind bereits jetzt die Kriterien zur Auszahlung festgelegt worden.
Erhebliche Mindereinnahmen
Die Corona-Krise führt zum Teil zu erheblichen Mindereinnahmen bei Kur- und Fremdenverkehrsbeiträgen. Um Gemeinden, die dadurch in eine finanzielle Notlage geraten, unterstützen zu können, wird der Anwendungsbereich der Bedarfszuweisungen temporär für diese Einnahmeausfälle erweitert. Daneben wurde bereits im Frühjahr entschieden, die Auszahlungszeitpunkte für rund 2 Milliarden Euro aus dem 10 Milliarden Euro schweren kommunalen Finanzausgleich nach vorne zu verlegen, um die Liquidität der bayerischen Kommunen in der Corona-Krise frühzeitig sicher zu stellen. Zur weiteren Stärkung der Liquidität wird nun auch die letzte Rate der Schlüsselzuweisungen in Höhe von über 1 Milliarde Euro um zwei Monate auf den 15. Oktober 2020 vorgezogen. Die vorgezogenen Auszahlungen belaufen sich damit insgesamt auf 3 Milliarden Euro.
Als weiteren Bestandteil des 4 Milliarden schweren Hilfspakets erstattet der Freistaat nicht erhobene Elternbeiträge für Kinderbetreuung in Höhe von insgesamt rund 200 Millionen Euro, so dass die kommunalen Haushalte auch hier unterstützt werden. Zudem verdoppelt er die ÖPNV-Bundesmittel für Bus und Schiene auf rund 760 Millionen Euro, davon gehen etwa 460 Millionen Euro an die Kommunen.
Wichtige Entlastung
Eine wichtige Entlastung für die Kommunen bringt auch die Erhöhung der Bundesbeteiligung bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende. „Dies spart den Kommunen dauerhaft Unterkunftskosten – allein im Jahr 2020 rund 250 Millionen Euro“, betonte Füracker. Hinzu kommen weitere Bundesmittel aus dem Krankenhausstrukturfonds, von denen in erheblichem Umfang kommunale Krankenhäuser profitieren, sowie Maßnahmen bei Kindergärten, Kitas und Krippen und der Digitalisierung der Schulen.
„Sehr zufrieden“ mit dem Verhandlungsergebnis zeigte sich Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl: „Jetzt haben die Gemeinden die Sicherheit, dass die derzeit noch nicht endgültig absehbaren Einnahmeausfälle im Rahmen der Gewerbesteuer weitgehend kompensiert werden. Der Freistaat steht damit, zusammen mit dem Bund, an der Seite der bayerischen Kommunen. Damit wird ein wichtiger Beitrag geleistet, dass die Gemeinden, Märkte und Städte auch in schwierigen Zeiten ihre Handlungsfähigkeit erhalten, eine gewisse Planungssicherheit garantiert wird und die Kommunen in die Lage versetzt werden, in vielen Fällen ihre Investitionstätigkeit aufrecht zu erhalten.“
DK
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