Das Angebot orientiert sich an der jeweiligen Unternehmenssituation und wird in zwei Teilprogrammen ausgereicht: Der Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern richtet sich an traditionelle mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von maximal 75 Millionen Euro. Der Startup Shield Bayern ist für technologieorientierte und innovative Start-ups mit skalierbaren Geschäftsmodellen gedacht.
Tiefgreifende Transformation
Aiwanger zufolge befindet sich Bayerns Wirtschaft mitten in einer tiefgreifenden Transformation. Jetzt sei Unternehmergeist gefragt. An Ideen mangle es den bayerischen Start-ups und Mittelständlern nicht.
„Wir geben mit den neuen Beteiligungsprogrammen den Unternehmen nun zusätzlichen finanziellen Spielraum, um neue Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln.“
Zentrale Anlaufstelle ist immer die Bayerische Beteiligungsgesellschaft (BayBG). Hier können die Unternehmen seit Anfang August einen Antrag stellen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sich der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in Bayern befindet oder mindestens 50 Prozent der Beschäftigten im Freistaat arbeiten.
Je nach Bedarf ist ein Volumen zwischen 100.000 und 800.000 Euro möglich. Diese Mittel können für Investitionen und für laufende Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager verwendet werden. Ausgereicht werden die Mittel über die BayBG und Bayern Kapital.
Anpassungen vom Bund fordert Bayerns Wirtschaftsminister dagegen bei der Überbrückungshilfe Corona. Die Verlängerung der Überbrückungshilfe von September bis Jahresende ist aus seiner Sicht zwar ein wichtiges Signal an die betroffene Wirtschaft. Es sei aber nötig, die bisherigen strengen Regelungen im Sinne der Unternehmen zu lockern, damit mehr Betriebe in den Genuss von staatlicher Hilfe kommen als derzeit.
Bund muss nachbessern
Bundesweit liegen aktuell (Stand: 27. August) erst rund 45.000 Anträge vor, davon knapp 8.000 aus Bayern, die durchschnittliche Entschädigung pro Antrag liegt bei insgesamt 20.500 Euro für die Monate Juni, Juli, August. Die Zugangsvoraussetzung mit einem Umsatzeinbruch von 60 % oder mehr in den Monaten April und Mai im Vergleich zum Vorjahr ist nach Aiwangers Auffassung zu streng und unflexibel, hier müsse der Bund nachbessern.
„Auch die Erstattungen für die Fixkosten von 40, 50 oder 80 % je nach monatlichem Umsatzeinbruch sollten nach oben hin angepasst werden, da einige Branchen wie Messebauer, Schausteller oder Reisebüros sonst in die Insolvenz marschieren. Das wollen wir vermeiden.“
Bayern ist das Bundesland, in dem die Überbrückungshilfe des Bundes am schnellsten bearbeitet wird. 18 Prozent der bundesweit gestellten Anträge, aber 33 Prozent der bundesweit bewilligten Anträge kommen aus dem Freistaat. Die Bewilligung erfolgt über die IHK für München und Oberbayern, Antragstellung ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte.
DK
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