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(GZ-21-2020)
gz landespolitik

► Neufassung des Landesplanungsgesetzes:

 

Flexibel Flächensparen – keine Verpflichtungen für Kommunen

 

Mit einem Änderungsantrag zum Entwurf des Landesplanungsgesetzes hat die CSU-Fraktion den im Koalitionsvertrag vereinbarten fünf Hektar-Richtwert zur Flächennutzung präzisiert. Der Wirtschaftsausschuss hat die von der Staatsregierung vorgelegte Neufassung des Landesplanungsgesetzes gebilligt. Verbindliche Vorgaben für die Kommunen sind damit nicht verbunden. Die Landtags-Grünen und die SPD warfen der Regierungskoalition vor, das eigene Ziel zu verwässern. Die CSU argumentierte, der Entwurf ermögliche es den Kommunen, flächensparend zu handeln und dabei Ziele des Arten- und Klimaschutzes zu berücksichtigen.

Der bisherige Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes sieht vor, dass bei Flächeninanspruchnahme im Außenbereich der Grundsatz des Flächensparens verfolgt wird. Dazu soll bis 2030 die Richtgröße für die Inanspruchnahme von Freifläche von fünf Hektar pro Tag landesweit angestrebt werden. 2019 lag der Flächenverbrauch im Freistaat bei durchschnittlich 10,8 Hektar pro Tag landesweit. Lediglich die Hälfte davon ist versiegelte Fläche.

Ziel der CSU-Fraktion ist es, den Kommunen durch eine Präzisierung Planungs- und Rechtssicherheit für Infrastrukturprojekte zu geben. „Uns ist wichtig, dass das Ziel der Staatsregierung nicht nur sinnvoll begleitet wird, sondern auch der politische Wille in der Umsetzung klar dokumentiert ist. Daher haben wir diesen Änderungsantrag erarbeitet“, sagte Walter Nussel, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss und stellvertretender Vorsitzender des CSU-Arbeitskreises Wirtschaft.

Feinjustierung von Flächen

So soll künftig bei der Bewertung der 5-Hektar Richtgröße entsprechend berücksichtigt werden, ob dabei Boden versiegelt wird und welche Ausgleichsmaßnahmen für den Umwelt-, Klima und Artenschutz getroffen werden können. Damit sollen Gemeinden ein flexibles Planungsinstrument zum Flächensparen erhalten, in dem ihre Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.

„Aus unserer Sicht darf es nicht so sein, dass Parks, Friedhöfe, Fussballfelder oder Golfplätze bei der Flächennutzung genauso behandelt werden wie versiegelte Flächen. Sonst stehen diese Grünflächen im Wettbewerb zum Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Wohnungsbau, den Bedürfnissen der Wirtschaft und der sinnvollen Landesentwicklung. Unser Ziel ist durch diese Feinjustierung die Fläche in Bayern sinnvoll und bedarfsorientiert zu nutzen“, sagte Sandro Kirchner, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses und wirtschaftspolitischer Sprecher der Fraktion.

Anreize statt Verbote

Kirchner warf den Grünen vor, die Kommunen zu bevormunden, die Wohnungsnot zu verschärfen und die Entwicklung des ländlichen Raums zu verhindern. Zudem sei der von den Grünen geforderte Ausbau der erneuerbaren Energien nicht mit den Flächenlimits vereinbar. „Im Gegensatz zu den Grünen setzen wir als CSU-Fraktion auf Anreize statt Verbote“, sagte er.

Die Grünen hatten einen eigenen Entwurf vorgelegt. Mit diesem sollte das Fünf-Hektar-Ziel bereits 2026 verbindlich erreicht werden. Alle anderen Fraktionen lehnten diese verpflichtende Vorgabe ab. „Man darf nicht danach fragen, was erlaubt ist, sondern welchen Bedarf es gibt“, sagte Manfred Eibl (Freie Wähler). Eine auf die einzelne Kommune heruntergebrochene Vorgabe zum Flächenverbrauch konterkariere das Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse. Die Staatsregierung gebe den Kommunen stattdessen Instrumente an die Hand, den Richtwert auch ohne strikte Vorgaben zu erreichen – dazu zählen laut Eibl Förderprogramme zur Innenentwicklung und Überplanung bestehender Brachflächen.

Der Gesetzentwurf der Grünen schränke das Selbstbestimmungsrecht von Städten und Gemeinden zu stark ein, kritisierte er. „Entscheidend ist, dass die Entwicklung Bayerns im Vordergrund steht und nicht rechnerische Barrieren“, ergänzte Nussel.

Grüne beharren auf Fünf-Hektar-Rahmen

Christian Zwanziger (Grüne) verteidigte den Entwurf seiner Fraktion. Die Entwicklung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass es einen verbindlichen Rahmen für das Flächensparen brauche.

„Mit Freiwilligkeit kommen wir nicht weiter“, betonte er. Der Vorschlag der Grünen lasse den Kommunen innerhalb des landesweiten Fünf-Hektar-Rahmens durch Ansparmodelle, die Renaturierung versiegelter Flächen sowie eine Härtefallklausel für Großprojekte die nötige Flexibilität. Auch die Bedürfnisse kleiner Gemeinden mit besonderem Entwicklungsbedarf würden berücksichtigt. Durch eine degressive Flächenzuteilung nach Einwohnerzahl erhielten kleine Gemeinden im Verhältnis zu größeren ein höheres Budget. Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann plädierte für ein verbindliches, landesweites Flächensparziel.

Die SPD hingegen sprach sich für eine Richtgröße auf der Ebene der regionalen Planungsverbände aus. Dies schaffe eine gewisse Verbindlichkeit, schränke die Entwicklungsmöglichkeiten gerade kleiner Kommunen im ländlichen Raum aber nicht über Gebühr ein, sagte Annette Karl (SPD).

Expertenanhörung im Landtag

Das Thema Flächenverbrauch beschäftigt den Landtag schon lange. Nach einem Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion und einem gescheiterten Volksbegehren, legte die Staatsregierung schließlich einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Statt einer festen Obergrenze von fünf Hektar täglich, ist in dem Entwurf ein Richtwert von fünf Hektar festgelegt.

Im Wirtschaftsausschuss präsentierten Fachleute im Rahmen einer Expertenanhörung im Mai 2020 Vorschläge, wie künftige Flächenpolitik aussehen soll. Gegen eine mathematische pauschale Flächenbegrenzung sprachen sich vor allem die Wirtschaftsverbände aus.

Neben dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hält auch der Bayerische Gemeindetag wenig von einer fixen Flächenvorgabe. Dessen Präsident, Dr. Uwe Brandl, mahnte, mit dem Gut Fläche intelligent umzugehen und forderte zunächst eine verbindliche Definition, was unter Flächen-Inanspruchnahme zu verstehen sei. Zugleich pochte Brandl auf das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen. Ein Anliegen, das Florian Gleich, vom Bayerischen Städtetag unterstützte.

 

 

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