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(GZ-23-2020)
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► Bericht der Bundesregierung:

 

Entwicklung ländlicher Räume

 

Eine starke kommunale Daseinsvorsorge ist entscheidend für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Dies geht aus dem 3. Bericht zur Entwicklung der ländlichen Räume, den die Bundesregierung vorgelegt hat, hervor. Wie der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, der zugleich Vorsitzender des Sachverständigenrates Ländliche Entwicklung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist, hervorhob, „ist Deutschland überwiegend ländlich. Das muss sich auch in der Politik von Bund und Ländern zur Stärkung der ländlichen Räume widerspiegeln.“

Ländliche Regionen in ihrer Entwicklung zu fördern und gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen und dabei sozial, ökonomisch und ökologisch ausgewogen, also insgesamt nachhaltig zu gestalten, bleibt laut Bericht eine Aufgabe für die kommende Dekade.

Querschnittsaufgabe

Zu dieser politischen Querschnittsaufgabe müssten die EU, insbesondere über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), zahlreiche Bundesressorts sowie die Länder mit Projekten und Programmen beitragen. Die Bundesregierung werde bestehende Förderlinien und Instrumente nutzen, abstimmen und weiterentwickeln. Auf EU-Ebene gelte es, mit dem neuen mittelfristigen Finanzrahmen den ELER ab 2021 zu sichern und mit den Ländern eine neue Förderperiode zu gestalten.

Für die Bundesregierung ist Lebensqualität für alle Generationen mit einer guten und erreichbaren Versorgung mit Einrichtungen, Gütern und gewerblichen wie öffentlichen Dienstleistungen verbunden. Eine flächendeckende, gigabitfähige digitale Infrastruktur soll bis 2025 erreicht sein.
Nachhaltige Strukturen und Kompetenzen aufbauen

Die Kommunen und regionalen Akteure will der Bund dahingehend unterstützen, nachhaltige Strukturen und Kompetenzen in den Landkreisen und Kommunen aufzubauen, um so die Lebensverhältnisse dauerhaft vor Ort verbessern zu können. Dazu gehört auch, die Trends der demografischen Entwicklung, insbesondere der Wanderungsbewegungen, zu beobachten, um gegebenenfalls darauf zu reagieren. Dazu zählt, ein attraktives Lebensumfeld für junge Menschen zu schaffen und dafür zu sorgen, dass sich die älteren Menschen gut versorgt fühlen.

Für zukunftsfeste Arbeits- und Lebensbedingungen in ländlichen Regionen will die Bundesregierung u.a. Unternehmensnachfolgen erleichtern sowie Gründungen von Unternehmen und Start-ups unterstützen. Mit Blick auf den Renteneintritt der sogenannten Babyboomer-Generation in den kommenden 10 bis 15 Jahren werden Fachkräftesicherung, Unternehmensnachfolge und Existenzgründungen eine zentrale Herausforderung.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelte es weiter zu beobachten, um künftig dynamisch und adäquat reagieren zu können. Hier dürfe es zu keiner Verschärfung der Disparitäten zu Lasten der ländlichen Regionen kommen. Die Entscheidung über Unternehmensansiedlungen oder die Wahl über den Wohnort könne auch von der digitalen Infrastruktur bestimmt sein. Für gerechte Chancen der ländlichen Regionen bei Standortentscheidungen sei es unabdingbar, mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden Mitteln die Mobilfunkversorgung zu verbessern und 5G auch für Anwendungen in ländlichen Regionen verfügbar zu machen.

Herausforderungen der Demografie und Digitalisierung

„Aus unserer Sicht sollte die Bundesregierung jetzt konkret zwei Hebel in Bewegung setzen, um die Herausforderungen der Demografie und Digitalisierung im ländlichen Räumen anzugehen“, forderte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Die Bundesregierung sollte den „Wenige Schultern“-Effekt in ländlichen Räumen, die besonders von der demografischen Entwicklung getroffen sind, mit Fördermitteln abfedern, so Liebing. In einigen ländlichen Regionen schulterten immer weniger Menschen die Fixkosten für den Erhalt und Betrieb der Infrastrukturen der Daseinsvorsorge, wie die kommunale Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Wenn die Menschen vor Ort die Finanzierung nicht mehr allein schultern können, seien Fördermittel nötig, damit dieser Teil der Daseinsvorsorge immer und überall selbstverständlich bleibt – auch für künftige Generationen.

Auch sollte die Bundesregierung Liebing zufolge bei ihrem aktuellen Entwurf zur TKG-Novelle an drei Stellschrauben drehen, damit Investitionen in den Glasfaser-Ausbau angereizt werden und eine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land verhindert wird: „Das beste digitale Geschäftsmodell nützt nichts, wenn der Hidden Champion im Funkloch steckt oder die Schulklasse am alten Kupfernetz hängt.

Der Ausbau der Glasfasernetze bleibt eine der größten Baustellen unseres Landes, die noch dazu die Basis für 4G- und 5G-Mobilfunk sind. Bisher werden lukrative Gebiete doppelt und dreifach, andere (ländliche) Gebiete gar nicht angeschlossen. Diesen volkswirtschaftlichen Unsinn kann die Bundesregierung bei der TKG-Novelle stoppen – mit Rechtssicherheit gegen Glasfaserpiraten, einem offenen Netzzugang und Kooperationen.“

DK

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