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(GZ-23-2020)
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► Bundesregierung beschließt Maßnahmenkatalog:

 

Gegen Rechtsextremismus und Rassismus

 

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus beschlossen. Insgesamt 89 Einzelprojekte sollen ein stärkeres Bewusstsein für Rassismus schaffen, mehr Prävention leisten, Betroffene von Diskriminierung stärker schützen und für mehr Anerkennung einer pluralen Gesellschaft sorgen. Die Bundesregierung will für diese Vorhaben zwischen 2021 und 2024 mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Sofern der Haushaltsausschuss zustimmt, sollen noch weitere 150 Millionen Euro hinzukommen.

Aus kommunaler Sicht erwähnenswert ist laut DStGB zunächst die Schaffung einer bundesweiten Beratungsstelle mit Hilfehotline, um Betroffenen von Diskriminierung und Gewalt schnell und unbürokratisch zu helfen. Das psychologisch geschulte Personal wird sieben Tage die Woche erreichbar sein.

Um gleichzeitig Daten für die Forschung zu erhalten, die auch die Opferperspektive einbezieht, erfasst die Hotline deshalb anonymisiert die Beratungsfälle und erstellt daraus ein Rassismus-Barometer.

Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie

Darüber hinaus empfiehlt der Kabinettsausschuss eine Verbesserung der rechtlichen und haushalterischen Rahmenbedingungen des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus. Dazu werden Bundesinnen- und Bundesfamilienministerium zeitnah Eckpunkte für ein Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie erarbeiten und dann vorlegen.

Auch sollen die Kommunen durch eine Verstetigung bisheriger (insbesondere „Demokratie leben“ und „Zusammenhalt durch Teilhabe“) und neuer Bundesprojekte im Bereich Demokratieförderung, bürgerschaftlichen Engagements, Konfliktmanagements durch Erarbeitung von Kriterien zur Erhebung von Bedrohungen und Demokratiefeindlichkeit in Kommunen sowie Stärkung der politischen Bildung gefördert werden.

Die Stärkung der Arbeit gegen Hass im Netz/digitale Hassgewalt soll u.a. durch die Erweiterung des Kompetenzzentrums „Hass im Netz“ und einem neuen Modellprojekt effektiver bekämpft werden.

Sogenannte Feindeslisten, auf denen Rechtsextreme öffentlich politische Gegner bedrohen, sollen explizit unter Strafe gestellt werden. Geplant ist auch ein neuer Straftatbestand „für antisemitische oder rassistische Hetze“, die direkt an die Betroffenen gerichtet ist und deshalb nicht als Volksverhetzung gilt.

Außerdem soll der Begriff „Rasse“ aus dem Grundgesetz gestrichen werden.
Schärfere Vorschriften sollen künftig für Rechtsextreme und Rassismus in der Bundeswehr gelten. Strafen werden teils verdoppelt, die Möglichkeiten, Dienstgrade abzuerkennen, erweitert.

Untersuchung des Polizeialltags

Das Paket der Bundesregierung sieht zudem ein Forschungsprojekt „Untersuchung des Polizeialltags“ vor sowie zusätzliche Maßnahmen, um die „Zusammenarbeit zwischen Polizei und Zivilgesellschaft“ zu stärken. Vorgesehen ist auch die Einführung einer rechtlichen Grundlage zur Quellentelekommunikationsüberwachung für die Nachrichtendienste des Bundes.

Monitoring zu Rassismus und Diskriminierung

Geschaffen wird ein Monitoring zu Rassismus und Diskriminierung und laut Beschluss dauerhaft gefördert; Migrationsforschungsinstitute wie das DeZim in Berlin sollen ebenfalls auf Dauer mehr Mittel bekommen. Den Vertretern von Minderheiten will man die Wege zur institutionellen Politik verkürzen, für schwarze Menschen, Sinti und Roma werden Koordinierungsstellen geschaffen.

DK

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