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(GZ-4-2021)
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► Bayerisches Digitalministerium:

 

Verwaltungs-Digitalisierung wird beschleunigt

 

Immer mehr bayerische Kommunalverwaltungen werden digital. Im Rahmen des Programms „Digitales Rathaus“ vergab Digitalministerin Judith Gerlach weitere 163 Förderbescheide. Damit können Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke bisher analog angebotene Serviceleistungen digitalisieren. Insgesamt erhalten diese Kommunen in der jetzigen Runde 1,55 Millionen Euro.

Nach Gerlachs Worten „sind es die Bürgerinnen und Bürger inzwischen gewohnt, mal eben per Mausklick ein Handy zu kaufen oder eine Reise zu buchen. Diese einfache Nutzungsmöglichkeit erwarten sie zunehmend auch von staatlichen und kommunalen Dienstleistungen. Da wollen wir gleichziehen. Als Gesicht der Verwaltung zum Bürger muss die Kommune von heute digital und serviceorientiert sein.“

„Digitales Rathaus“

Mit dem Programm „Digitales Rathaus“ unterstützt der Freistaat die bayerischen Städte und Gemeinden, Landkreise sowie Bezirke bei der Bereitstellung von neuen Online-Diensten. Für das seit Oktober 2019 laufenden Förderprogramm stehen insgesamt 42,7 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Digitalen Rathaus“ leistet der Freistaat Bayern einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im kommunalen Bereich.

Nachdem das Ministerium die wichtigsten Top-Verwaltungsleistungen zur Verfügung stellt, sind laut Gerlach jetzt die Kommunen gefordert, diese über den sogenannten BayernStore zu aktivieren. Besonders aktiv sind beispielsweise bereits Würzburg, Augsburg, Ingolstadt, Amberg, Straubing, Nürnberg und Bamberg. Diese Städte bieten bereits eine Vielzahl der Top-Leistungen für Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise Unternehmen an.

Nach Ansicht der Ministerin „gehört das gute alte Stempelkarussell ins Museum“. Serviceleistungen wie die Kfz-Anmeldung oder ein Antrag auf Elterngeld sollten künftig in jeder Kommune Bayerns ganz selbstverständlich auch online möglich sein. Ziel sei die weitgehend papierlose Verwaltung. Die Kommunen müssten baldmöglichst die Online-Services bei sich umsetzen.

Wie geplant stehen seit dem Jahreswechsel Online-Anträge für die wichtigsten Top-Leistungen zur Verfügung. Dazu zählen etwa die Beantragung des Familiengeldes oder einer Geburtsurkunde. Die bayerischen Rathäuser, Landratsämter und Bezirksverwaltungen können jetzt ihre wichtigsten Dienstleistungen nach und nach online anbieten. Für die Bürger wird es damit deutlich einfacher, zum Beispiel Wohngeld zu beantragen oder ihren neuen Hund anzumelden.

Neben den Online-Diensten, die Kommunen selbst entwickelt haben, stehen den umsetzenden Kommunen weitere Lösungen entweder zentral zur Verfügung (bereitgestellt durch den Freistaat oder den Bund) oder es gibt entsprechende Angebote auf dem Markt. Einige Services befinden sich bei ausgewählten Kommunen noch in Pilotierung, um die Anträge an den Bedürfnissen der Kommunen und Bürgerinnen und Bürgern auszurichten. Diese werden den Kommunen in den nächsten Monaten bereitgestellt.

DK

 

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