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(GZ-4-2021)
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► Pfand zurück:

 

Bundeskabinett verabschiedet VerpackG-Novelle

 

Das Bundeskabinett hat eine von Bundesumweltministerin Svenja Schulze eingebrachte Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Betroffen sind unter anderem Hersteller, Vertreiber und Online-Marktplätze. Kern der Novelle ist die Pflicht zur Mehrweg-Alternative im To-Go-Bereich, Mindestrezyklatanteile sowie eine Ausweitung der Pfandpflicht: „Künftig heißt es bei allen Getränkedosen und Flaschen aus Plastik: Pfand zurück,“ so Schulze.

Ab 2023 sind Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen, verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen.

Von der Pflicht ausgenommen sind zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Aber sie müssen den Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.

Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht.

Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Mindestrezyklat-Anteil für Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff

Neue Kunststoffflaschen sollen künftig möglichst nicht mehr aus Erdöl, sondern zunehmend aus altem Plastik hergestellt werden. Daher sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes erstmals einen Mindestrezyklat-Anteil für Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff vor. Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Kunststoff enthalten, ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 Prozent und gilt dann für alle Einwegkunststoffflaschen. Die Hersteller können selbst entscheiden, ob sie diese Quote pro Flasche oder über ein Jahr verteilt in Bezug auf ihre gesamte Flaschenproduktion erfüllen möchten.

Weiterer Inhalt der Gesetzesnovelle:

Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister müssen künftig prüfen, dass die Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.

Laut dem Vizepräsidenten des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Patrick Hasenkamp, „unterstützen wir die Initiative des Bundesumweltministeriums voll und ganz. Es ist mehr als überfällig, den umweltschädlichen To-Go-Konsum endlich zurückzudrängen.

Neben dem für jeden Menschen sichtbaren ökologischen Schaden, den diese Ressourcenverschwendung mit sich bringt, ist der hohe Konsum von Einwegmaterialien aus Plastik auch für die städtischen Haushalte und die Gebührenzahler problematisch. Insbesondere die größeren Fastfoodketten gründen ihr Geschäftsmodell unter anderem darauf, dass der Müll, der durch ihre Einwegverpackungen in der Umgebung anfällt, von anderen weggeräumt wird: nämlich von den kommunalen Stadtreinigern.

Damit werden die Kosten einzelner Marktteilnehmer auf die Allgemeinheit abgewälzt. Das Vorhaben, Mehrweglösungen anzubieten, ist ein Baustein, dieses Ungleichgewicht zu beheben.“

Mehrweglösungen

Noch besser wäre es Hasenkamp zufolge, wenn nicht nur für das Plastikgeschirr Mehrweglösungen angeboten werden müssten, sondern auch für die Alternativen aus Papier oder Aluminium. „Denn man tut der Umwelt keinen Gefallen, wenn man eine andere Einwegverpackung nutzt.

Ziel muss sein, keine zu nutzen. Bei den Einweggetränkebechern, für die unabhängig vom Material Mehrweglösungen angeboten werden müssen, ist das Umweltministerium mit guten Gründen über den Anwendungsbereich der EU-Einwegkunststoffrichtlinie hinausgegangen. Diesen Mut wünschen wir uns auch bei den Einweg-Lebensmittelverpackungen.“

„Wichtig ist es uns, auch zu betonen, dass wir natürlich sehen, dass Einweglösungen während der Coronapandemie für die Gastronomie eine Möglichkeit bieten, wenigstens einen Teil der Einkünfte zu sichern. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, bereits jetzt die Weichen für eine nachhaltigere Gastronomie für die Zeit danach zu stellen.“

DK

 

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