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(GZ-6-2021)
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► Vereinspauschale verdoppelt:

 

Unterstützung für Vereine

 

Sie leben vom ehrenamtlichen Engagement, fördern den Zusammenhalt der Gesellschaft und das individuelle Wohlbefinden ihrer Mitglieder – die Vereine. Doch gerade jetzt in der Corona-Pandemie fühlen sich viele, die sich engagieren, allein gelassen und Vorstände fürchten um die Zukunft der Vereine. Im Innenausschuss hat Staatsminister Joachim Herrmann einen Bericht zur aktuellen Lage gegeben. Der Ministerrat verabschiedete zudem den Beschluss, die Vereinspauschale für die bayerischen Sport- und Schützenvereine erneut im Jahr 2021 zu verdoppeln.

Aktuell sind alle Sportstätten in Bayern geschlossen, Ausnahmen existieren nur für den Berufssport. Innenminister Joachim Herrmann betonte bei der Vorstellung des Berichts zur aktuellen Situation im Vereinswesen, dass man die Entwicklung der Corona-Lage zwar sorgfältig im Blick behalten müsse.

Im Innenausschuss des Bayerischen Landtages stellte er aber auch heraus:

„Der Sport hat neben dem Spaßfaktor vor allem eine gesundheitliche Bedeutung und er spielt eine erhebliche Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Aspekte müssen bei der Abwägung von Öffnungsperspektiven berücksichtigt werden.“

Vereine leiden unter Veranstaltungsverbot

Rund fünf Millionen Menschen, mehr als ein Drittel der bayerischen Bevölkerung, sind in den rund 12.000 bayerischen Sport- und 5.000 Schützenvereinen organisiert. Zwar stellen aktuell viele Vereinsmitglieder ein Online-Programm auf die Beine, aber Mannschaftssport lebt vor allem vom Teamgeist.

Als wichtig werden daher Freiräume für das Trainieren an der frischen Luft erachtet. Neben dem Sportausfall leiden die Vereine zudem am Veranstaltungsverbot. Dadurch brechen vor allem den kleinen Vereinen erhebliche Einnahmen weg.

Ausschussvorsitzender Dr. Martin Runge (Bündnis 90/Die Grünen) – ebenfalls Vorstandsmitglied eines Sportvereins – wies auf eine differenzierte Betrachtung zwischen städtischen und ländlichen Vereinen hin: „Die Fluktuation ist in den Städten mit circa 12 Prozent sehr viel größer. Da es jedoch aktuell keine Neuanmeldungen gibt, müssen wir dringend Maßnahmen ergreifen, um dem Mitgliederschwund entgegenzusteuern.“

Verdopplung der Vereinspauschale

Aber nicht nur durch den Rückgang der Mitglieder, auch durch die finanziellen Einbußen sind die Sportvereine von den Einschränkungen durch die Pandemie stark betroffen. So hat sich trotz der Verdoppelung der Vereinspauschale im Jahr 2020 von damals zwanzig auf vierzig Millionen Euro, die finanzielle Situation für die Vereine weiter verschlechtert.

Um die Einnahmeausfälle zu kompensieren, wird die Vereinspauschale daher auch im Jahr 2021 verdoppelt.

„Die auf den Weg gebrachte erneute Verdoppelung für das Jahr 2021 ist ein kraftvolles Signal der Unterstützung. Wir wollen damit die vielfältige Vereinslandschaft in Bayern erhalten“, sagte Herrmann.

Die Zuwendungen werden entsprechend der Sportförderrichtlinie des Freistaats Bayern gewährt. Berechnungsgrundlage dafür ist die Anzahl der erwachsenen Vereinsmitglieder sowie die Anzahl der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, für die es die zehnfache Gewichtung gibt.

Eine weitere Bemessungsgrundlage ist die Anzahl von Übungsleiterlizenzen. Die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale wurde ausnahmsweise bis 6. April 2021 verlängert. Um zu verhindern, dass Vereine aufgrund der Corona-Pandemie Nachteile bei der Beantragung der Vereinspauschale erleiden, werden bei den Bewilligungskriterien zudem weitere Erleichterungen zugelassen (siehe unten „Angepasste Bewilligungskriterien“).

Öffnungen für kontaktfreien Outdoor-Sport

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang März wurden zunächst Lockerungen für den Outdoor-Sport abhängig von den Inzidenzzahlen beschlossen. Die wichtigsten Infos zur Wiederaufnahme des Sports sowie Plakate mit Hygieneschutzhinweisen zum Download stellt der Bayerische Sportverband auf seiner Seite online: www.blsv.de.

Eine Zusammenfassung der Regeln veröffentlicht auch der Bayerische Sportschützenbund e.V. auf seiner Homepage: www.bssb.de.

Grundlage für die beschlossenen Lockerungen ist u. a. ein Stufenplan, den die Teilnehmer der Sportministerkonferenz erarbeitet und als Empfehlung an die Ministerpräsidenten weitergeleitet haben. Eine länderoffene Arbeitsgruppe mit Vertretern aus den Ministerien und Spitzenverbänden werde sich fortlaufend zu Öffnungsperspektiven beraten.

Angepasste Bewilligungskriterien

Für die im Jahr 2021 gestellten Anträge wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils in Höhe von 10 % verzichtet, wenn der jeweilige Verein diese Voraussetzung im Vorjahr erfüllt hat. Sofern ein Verein auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 % des Soll-Aufkommens aufgrund der Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Bewilligungsjahres 2020 herangezogen werden.

Diese Erleichterung gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommen, die durch selbst gewählte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen verursacht wurden. Die Bagatellgrenze in Höhe von 500 Berechnungseinheiten bleibt weiterhin bestehen.

 

 

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