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(GZ-9-2016)
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Studie des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts an der Uni Köln:
 
Finanzierung der Flüchtlingspolitik
 

Studie im Auftrag der Robert Bosch-Stiftung

Die im März 2015 einberufene Expertenkommission der Robert Bosch Stiftung zur Neuausrichtung der Flüchtlingspolitik hat sich zur Aufgabe gemacht, konkrete Handlungsoptionen und Reformvorschläge für die deutsche Flüchtlingspolitik zu entwickeln. Über externe Gutachten bindet die Kommission wissenschaftliche Expertise in ihre Arbeit ein. Die vorliegende Studie „Finanzierung der Flüchtlingspolitik“ – Für eine ausgewogene Finanzierung der Flüchtlingsleistungen bei Bund, Ländern und Kommunen“ des Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstituts (FiFo) an der Universität Köln richtet den Fokus auf die fiskalische Dimension der Flüchtlingskrise.

Konkret wird aufgearbeitet, welche relevanten staatlichen Leistungen für Flüchtlinge in unterschiedlichen Stadien des Asylprozesses zu erbringen sind und welche staatliche Ebene – Bund, Länder, Kommunen – für ihre Finanzierung verantwortlich ist.

Die Studie skizziert die verschiedenen Phasen des Asylprozesses (Einreise, Asylentscheid, Niederlassung bzw. Ausreise) und geht dabei insbesondere auf die verschiedenen staatlichen Leistungen (u. a. Leistungen nach AsylbLG, SGB II, SGB XII, Kinderbetreuung) ein. Nach Berechnungen des FiFo belaufen sich die geschätzten jährlichen staatlichen Ausgaben für Asylbewerber (inkl. Bildungsaufschlag) auf 12.756 Euro. Die Ausgaben für SGB II-Empfänger liegen bei 12.276 Euro und die eines „normalen“ Einwohners bei 12.219 Euro. Hierbei handelt es sich allerdings um äußerst grobe Schätzungen und zudem nur um die reine Ausgaben-, aber nicht die Einnahmenseite (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer etc.).

Explizit geht die Untersuchung auch auf die Kosten der Bildung (Kita, Schule etc.) ein. Für die Kindertagesbetreuung beliefen sich die Ausgaben für die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auf das Jahr 2013 hochgerechnet auf 6.864 Euro pro Kind. Unter der Annahme von jährlich 800.000 Flüchtlingen, darunter einem rund 14-prozentigen Anteil von unter Siebenjährigen, würden sich die geschätzten Mehrausgaben auf 773,4 Mio. Euro belaufen, sofern alle Kinder Betreuungsleistungen in Anspruch nähmen.

Für allgemeinbildende und berufliche Schulen wurden nach vorläufigen Ergebnissen für 2013 5.534 Euro je Schüler aufgewendet. Das FiFo kalkuliert hier mit 193.00 Flüchtlingen im entsprechenden Altersbereich (bei jährlich 800.000 Flüchtlingen), wonach mit jährlichen zusätzlichen Kosten von rund 1,07 Mrd. Euro zu rechnen sei. Nicht berücksichtigt wird hier allerdings der zusätzliche Integrationsbedarf mit damit einhergehenden Maßnahmen (kleinere Gruppen bzw. Klassen, gesonderter Sprachunterricht etc.). Genauer betrachtet wird zudem die jeweilige Finanzierung der Flüchtlingsleistungen durch die staatlichen Ebenen sowie eine leistungsfähige Finanzierungsverteilung im Mehrebenensystem.

Nach Auffassung des Forschungsinstituts wirft die Flüchtlingskrise keine neuen finanzpolitischen Debatten auf. „Vielmehr akzentuiert sie bestehende offene Fragen und verschärft einige Probleme, die ohnehin virulent sind.“ Ob die Flüchtlingsfrage ausreicht, um in bei manchen Steuerungsdefiziten der deutschen Finanzpolitik die „kritische Masse“ für finanzpolitische Innovationen zu erreichen, sei im Voraus nicht abzuschätzen. „Falls es sich so entwickeln sollte, entstünden aus der Flüchtlingskrise ganz unerwartete zusätzliche Nutzendimensionen.“

Die Studie schließt mit folgenden kurz-, mittel- und langfristigen Handlungsempfehlungen und Reformvorschlägen:

1. Ergebnisorientierte Finanzpolitik gestalten

Budgetäre Finanzierung demokratisch beschlossener Maßnahmen der Flüchtlingspolitik sicherstellen. Klare Ergebnisziele formulieren; Fokus auf Leistungsqualität und „Value for Money“ richten; auf diesem Wege durch beispielhaft moderne Finanzpolitik die Konkurrenz mit anderen Mittelverwendungen senken.

2. Kostentransparenz schaffen

Unter- und Fehlfinanzierungen vermeiden durch Gewährleistung von klaren, aktuellen und von Partialinteressen unbeeinflusste Kosteninformationen. Gemeinsamen Datenpool von Bund, Länder und Kommunen aufbauen und nach transparenten Standards gestalten. Regionale Unterschiede und Differenzen im Stadt-Land-Verhältnis validieren. Langfristig den Datenpool zum Informations-Instrument über die Wirksamkeit verschiedener flüchtlingspolitischer Instrumente ausbauen.

3. Das Geld den Menschen folgen lassen

Bundesbeteiligung an den Flüchtlingskosten direkt nach dem Königsteiner Schlüssel verteilen. Bund-Länder-Finanzausgleich bei aufgabengerechter Finanzierung der Bildung nachbessern. Staatsvertragliche Weiterleitungsvereinbarungen für Bundesmittel nutzen. Oder direkte Bundesfinanzen von kommunalen Sozialleistungen zulassen und gestalten. Denkmodell einer Rekommunalisierung der Kommunen mithilfe einer Bundes-SGB-Agentur (einschließlich Asylbewerberleistungsgesetz prüfen.

4. Finanzierungsdebatte unverkrampft führen

Anerkennen, dass Flüchtlingsleistungen vor allem gegenwartswirksame Ausgaben sind, die nicht durch zusätzliche Zukunftslasten in Form von höherer Staatsverschuldung finanziert werden dürfen. Gegenwärtige Staatsüberschüsse sind eine gute Ausgangslage. Sollten die Einnahmen dennoch nicht für alle Staatsleistungen einschließlich Flüchtlingsleistungen reichen, sind höhere Steuern das Mittel der Wahl – auch wenn sie zuweilen inopportun erscheinen.

DK

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